Dar ein Polizist eine Diebstahlanzeige ablehnen?

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Dar ein Polizist eine Diebstahlanzeige ablehnen?

Vorgang

- Ehepaar trennt sich Person A beklaut Person B (u.a. 3.500€, Schmuck, Kleidung, Event Tickets usw.)
- Person A hat sich das Gästezimmer als Schlafstätte auserkoren und hält diese verschlossen, Person B entwendet er alle Schlüssel außer den Haustürschlüssel und auch nach einem Auswechseln des Schlosses im Schlafzimmer wird dieser wieder entwendet (sie hat daher KEINE Möglichkeit die Dinge vor Ihm zu schützen)

- das Geld war dafür gedacht Kaution und Miete zu zahlen

- Person B ist also zur Polizei um das zur Anzeige zu bringen (waren u.a. ja auch Persönliche Dinge dabei) diese weigert sich die Anzeige aufzunehmen.

Meine Frage ist das rechtlich in Ordnung auch wenn es eine gemeinsame Wohnung ist? Bedeutet ja letztendlich wenn ich mich trenne Räume ich meinem Mann die Bude leer und er kann nichts machen?

Vielen Dank für die Antworten (ich hoffe das ich eine passen Unterkategorie gefunden habe ...sicher bin ich mir allerdings nicht)

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb476150-74):
diese weigert sich die Anzeige aufzunehmen.

Begründung?



Ansonsten das ganze schriftlich anzeigen.



Zitat (von fb476150-74):
und auch nach einem Auswechseln des Schlosses im Schlafzimmer wird dieser wieder entwendet

Und wie konnte das passieren?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Begründung ist, dass man nichts tun kann da es eine eheliche Wohnung ist und Sie seien es Leid. Man solle zum Anwalt gehen und das dort regeln. (Was bereits passiert ist, Person A hat die Frist zur Herausgabe aber einfach verstreichen lassen und seitdem passiert nichts)

Sie war auf dem Klo und hat in der Zeit den Schlüssel nicht abgezogen. Als Sie wieder ins Schlafzimmer ist, war der Schlüssel erneut verschwunden. (Leider hatte Sie nicht gemerkt, das sich Ihr Ehemann überhaupt in der Wohnung aufgehalten hat zu diesem Zeitpunkt)

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
und Sie seien es Leid


Erklärung?

Ansonsten ist auch Diebstahl unter Eheleuten in der gemeinsamen Wohnung strafbar, wenn das Diebesgut (Mit-)Eigentum des Bestohlenen ist. Es ist allerdings absolutes Antragsdelikt, d.h. es muss explizit Strafantrag gestellt werden.

Kann es vielleicht sein, dass in der Vergangenheit entsprechende Strafanträge gestellt und später zurück genommen wurden (somit ein Verfahrenshindernis ausgelöst wurde) ?? Das würde das "leid sein" erklären.

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#4
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein bisher wurde nichts angezeigt aber es wurde Nachts um 1 Uhr direkt darum gebeten Anzeige zu erstatten. Schon damals wurde auf die Anwältin verwiesen (was auch dann durch ein Schreiben mit der Bitte um Herausgabe angegangen wurde)

Als dies erfolglos blieb, ist Person B auf mein Anraten wieder zur Polizei um nun eine Anzeige aufzunehmen und entsprechende Schritte erfolgen zu lassen.

Der Polizist verwies daraufhin wieder auf die Anwältin und war genervt.

Nach erneuter Rücksprache mit der Anwältin, soll Sie erneut zur Polizei gehen und sich "durchsetzen".

Warum die Polizei nicht tätig werden möchte, ist mir absolut schleierhaft (ich war bei den Gesprächen aber nicht dabei und kenne nur die Aussage von Person B und deren Sohn)



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#5
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Versehentlicher Doppelpost

-- Editiert von fb476150-74 am 11.10.2017 10:27

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#6
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Alternativ mal bei einer anderen Dienststelle versuchen. Oder eben wirklich durchsetzen, die Polizei ist zur Aufnahme verpflichtet.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb476150-74):
Nach erneuter Rücksprache mit der Anwältin, soll Sie erneut zur Polizei gehen und sich "durchsetzen".

Das wird ihr nicht gelingen.

Wie gesagt, eine Anzeige schriftlich machen.
Direkt an die Staatsanwaltschaft.
Auch mit Verweis darüber das die Aufnahme durch die Polizei mit der abenteuerlichen Aussage "Sie seien es Leid" verweigert wurde. Namen der Polizisten nennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, ich gebe Ihr die Variante mit der Staatsanwaltschaft definitiv weiter.

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#9
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat:
Nach erneuter Rücksprache mit der Anwältin, soll Sie erneut zur Polizei gehen und sich "durchsetzen".


Hätte man anders lösen können, kostet aber:

- Anwältin hätte Strafanzeige formulieren können und an die richtigen Stellen abgeben können.

- Man selbst hätte kostenfrei eine Strafanzeige formulieren können und selbst der Polizei abgeben können, oder eben postalisch an Gericht / Staatsanwaltschaft.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nach erneuter Rücksprache mit der Anwältin, soll Sie erneut zur Polizei gehen und sich "durchsetzen".


Die Anwältin sollte mal § 158, Abs. 2 StPO lesen. Da es sich hier um ein absolutes Antragsdelikt handelt, ist der Polizist formal sogar im Recht. Die Anzeige, bzw. der Strafantrag bedarf der Schrifform, wenn er bei der Polizei gestellt wird. Nur bei der StA oder dem Gericht wäre auch "zu Protokoll" möglich. Zwar nimmt idR. auch die Polizei in diesen Fällen die Anzeige an und formuliert den Strafantrag, bzw. den Sachverhalt für den Antragssteller, aber rein rechtlich müsste sie es nicht. Und Nachts um 01:00 hatte sie wohl weniger Lust.

Aber bevor man jetzt zur StA rennt und da versucht mündlich Anzeige zu erstatten, sollte man einfach auf die Schriftform ausweichen, egal ob bei Polizei oder StA

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Nach erneuter Rücksprache mit der Anwältin, soll Sie erneut zur Polizei gehen und sich "durchsetzen".


Die Anwältin sollte mal § 158, Abs. 2 StPO lesen. Da es sich hier um ein absolutes Antragsdelikt handelt, ist der Polizist formal sogar im Recht. Die Anzeige, bzw. der Strafantrag bedarf der Schrifform, wenn er bei der Polizei gestellt wird. Nur bei der StA oder dem Gericht wäre auch "zu Protokoll" möglich. Zwar nimmt idR. auch die Polizei in diesen Fällen die Anzeige an und formuliert den Strafantrag, bzw. den Sachverhalt für den Antragssteller, aber rein rechtlich müsste sie es nicht. Und Nachts um 01:00 hatte sie wohl weniger Lust.

Aber bevor man jetzt zur StA rennt und da versucht mündlich Anzeige zu erstatten, sollte man einfach auf die Schriftform ausweichen, egal ob bei Polizei oder StA


Nicht das es falsch rüber kommt.

Nachdem der Diebstahl festgestellt wurde, ist Person B mit Ihrem Sohn direkt zur Polizei. Daraufhin wurde nichts aufgenommen sondern darum gebeten dies an die Anwältin weiter zu geben. Diese verfasste ein Schreiben und forderte die Herausgabe bis Tag x. Als keine Reaktion erfolgte, war der Fall für die Anwältin erledigt.

- Person B ging daraufhin wieder zur Polizei, diesmal zu christlicher Zeit, mit der Bitte nun die Angelegenheit zu erfassen und zu verfolgen. Daraufhin erfolgte die Ablehnung, mit der Information man möge sich an die Anwältin wenden.

Es wurde weder aufgeklärt, dass diese eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft verfassen könnte, noch das dies durch Person B direkt an die Staatsanwaltschaft möglich ist.

Daher auch meine Fragen hier.

Die Informationen habe ich inzwischen auch an Person B weitergegeben und hoffe damit kann Sie nun die Angelegenheit in offizielle Hände geben.





0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Vielen Dank für die Hilfe :)

Der Strafantrag wurde jetzt zur Staatsanwaltschaft geschickt (doch noch von der Polizei) und der Beschuldigte war auf dem Revier und wurde befragt.

-- Editiert von fb476150-74 am 11.10.2017 21:33

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
fb476150-74
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ganz ehrlich? Bis jetzt sah es nach Unwissen aus, ab jetzt wird es komplett unglaubwürdig. Das ist so ein Pipifax, da passiert nicht innerhalb von ein paar Stunden so viel. Diese „Rückmeldung" hättest du dir also sparen können.


Wenn es für dich Pipifax ist ok, für Person B ist es alles an Geld was Sie hatte!

Wegen dem Diebstahl sind wir für Sie mit der Kaution/Miete der neuen Wohnung eingesprungen sowie Möbeln.

Und ob du es glaubst oder nicht ist mir herzlich egal, genau so ist es passiert.

Mittags war Sie nochmal bei der Polizei und Abends um 20 Uhr wurde Person A auf der Dienststelle befragt.

Die Tipps hier haben definitiv seine Wirkung gezeigt. Man kann ganz anders auftreten wenn man weiß was rechtlich richtig ist.

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