Hallo,
ich habe 2 Jahre Bewährung, 7 Monate sind mitlerweile rum. Ich gehe immer pünktlich zum Bewährungshelfer, habe alle meine Auflagen erfüllt und es sollte keinerlei "Hinweise" auf weitere Straftaten geben - da ich nicht vor habe wieder straffällig zu werden!!
Jedenfalls meinte gerade mein Bewährungshelfer zu mir dass er den nächsten Besuch bei mir in der Wohnung machen möchte.
Darf er das?
Welche rechtlichen Grundlagen hat er dafür?
Wenn ja, muss es dafür wenigstens irgendeinen Grund geben zB. Anzeichen einer neuen Straftat etc.?
Ich sehe KEINEN! aber auch absolut KEINEN! plausiblen Grund warum er in meine Wohnung kommen sollte bzw. was er da sehen will was ich ihm nicht auch in seinem Büro zeigen könnte - außer das überall Chaos ist - und ich denke mir mal ich habe das Recht, trotz Bewährung, so ein Chaos in meiner Wohnung zu haben?
-- Editiert am 14.05.2009 11:54
-- Editiert am 14.05.2009 11:55
Darf der Bewährungshelfer in die Wohnung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Kontroll- und Überwachungsfunktionen
Die Kontroll- und Überwachungsfunktionen gehören zum gesetzlichen Auftrag der Bewährungshilfe und beinhalten:
* Überwachen der Einhaltung von Auflagen und Weisungen, die im Bewährungsbeschluss aufgeführt sind;
* Erstellen von Berichten an das aufsichtsführende Gericht über den Bewährungsverlauf und die Lebensführung (z.B. Wohnsituation, Arbeit/Ausbildung usw.);
* Mitteilung an das Gericht über bekannt gewordene Straftaten;
* Dokumentation des Bewährungsverlaufs in einer Akte. Es werden die Durchschriften der Berichte an das Gericht sowie sonstiger Schriftwechsel in der Bewährungszeit und Vermerke über Zusammentreffen festgehalten.
Das zuständige Gericht kann jederzeit Informationen über den Bewährungsverlauf einholen.
Zu finden bei
Bewährungshilfe
unter Kontroll- und Überwachungsfunktion
gruß azrael
Btw: was spricht denn dagegen?
-- Editiert am 14.05.2009 17:52
Auch für uns Bewährungshelfer gilt immer noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Bedeutet: Ohne Ihr Einverständnis darf der Bewährungshelfer gaaaar nix. Ich gehe auch mal davon aus, daß er Sie lediglich freundlich gefragt hat und Sie ohne Nachteile hätten Nein sagen können. Dann wäre es auch OK gewesen.
Normalerweise machen wir vor allem Hausbesuche, um uns mal ein etwas umfassenderes Bild von dem Leben der Probanden zu machen. Das dient auch dazu, daß die Gespräche mehr bringen - man weiß ja besser Bescheid, um was es geht, kann den Probanden besser einschätzen. Wenn Sie es absolut nicht wollen, dann müssen Sie Ihrem Bewährungshelfer das halt sagen und ich gehe nicht davon aus, daß das Nachteile mit sich bringt. Ich würde Ihnen aber den Rat geben, sich ruhig einmal mit dem Bewährungshelfer bei Ihnen zu treffen. Ich habs noch nicht erlebt, daß es für den Probanden einen Nachteil gebracht hätte. Ich denke, wenn überhaupt, wird es eher vorteilhaft sein.
-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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Hallo nochmal,
erstmal danke für die Antworten, besonders freut es mich natürlich dies jetzt von einem anderen Bewährungshelfer zu hören dass er es nicht darf.
Die Situaton ist jetzt allerdings die dass ich ihn direkt darauf hingewießen habe dass mir es nicht wirklich gefällt und ich ihn eigentlich nicht in meine Wohnung lassen möchte.
Schließlich meinte er dann er kann wann immer er will in meine Wohnung kommen egal ob angemeldet oder unangemeldet und zur not kann er mit Polizei und Gerichtsvollzieher die Tür öffnen lassen.
Vorallem "Gerichtsvollzieher" hat mich hier etwas stutzig gemacht weil der ja eigentlich garnichts damit zu tuen hat.
Aber gut, wenn er es nun dann nicht darf... Gibt es dann in irgendeiner Form ein Gesetz oder etwas ähnliches wo ich sagen kann "hier steht aber Sie dürfen es nicht"?
--- editiert vom Admin
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Bewährungshelfer sagt zum Richter: Ich möchte gerne mal in die Wohnung kucken.
Richter: Stellt Durchsuchungsbefehl aus
>>> GG Art 13 Abs. 1 bringt mir nichts mehr?
So ganz sicher fühl ich mich mit dem Gesetz aber nicht...
Vorallem schien der Bewährungshelfer seiner Sache ziemlich sicher, viel Diskussionsspielraum hat er ja nicht gelassen. Sofort als ich sachte dass der Gedanke mir nicht gefällt hat er mir die Möglichkeit sich die Tür von der Polizei öffnen zu lassen etc. erwähnt.
-- Editiert am 15.05.2009 08:46
Der Richter wird definitiv keinen Durchsuchungsbeschluss ausstellen, damit ein Bewährungshelfer einen Blick in deine Wohnung werfen kann, denn dieses würde ja einen Straftatverdacht voraussetzen. Und auf blauen Dunst hinaus wird das wohl nicht passieren.
Die Frage, was dich daran stört, dass der Bewährungshelfer sich für dein Lebensumfdeld und deine Wohnsituation interessiert hast du allerdings nicht beantwortet. Nur das Chaos, welches man ja beseitigen könnte, kann es ja nicht sein.
Doof ist allerdings, wenn man wegen BTM gesessen hat und auf einmal diverse Hanfpflanzen die Wohnung schmücken...
gruß azrael
-- Editiert am 15.05.2009 10:15
quote:<hr size=1 noshade>Bewährungshelfer sagt zum Richter: Ich möchte gerne mal in die Wohnung kucken.
Richter: Stellt Durchsuchungsbefehl aus <hr size=1 noshade>
Unfug.
Auch ein Richter darf keine *willkürlichen* Durchsuchungsbeschlüsse ausstellen, sondern nur solche die eine gesetzliche Grundlage haben. Und eine solche gibt es für *Bewährungshelfer will mal eben in die Wohnung* nicht.
Eine Durchsuchung wäre z.B. bei einem Verdacht auf eine Straftat zulässig. Die führt dann aber die Polizei durch und nicht der Bewährungshelfer.
Haben Sie eigentl. eine normale Bewährung oder "Führungsaufsicht" nach § 68 ff. StGB ?
Gut, dann nochmal vielen dank für die ganzen Antworten!
Ich versichere euch, dass in meiner Wohnung nichts illegales ist bzw. ich nichts zu verstecken habe, ich lasse nur einfach fremde Leute nicht gerne in meine Wohnung.
Ich habe auch keine Führungsaufsicht sondern eine "normale" Bewährung.
Aber ich finde es doch erschreckend dass mein Bewährungshelfer, welcher mir ja eigentlich "helfend zur Seite" stehen soll, mich so eiskalt anlügt.
Nundenn, nochmal danke für eure Zeit und super dass es so ein Forum hier gibt =)
-- Editiert am 15.05.2009 14:34
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