Meine Frau musste zu einer Aussage gegen ihren Exfreund. Während der Aussage wurde festgestellt das sie einen Haftbefehl draußen hat über 140 Tagessätze a 10 Euro. Sie hat vorher nie ein Urteil bekommen noch was von der Staatsanwaltschaft. Das einzige was war ist das die Kripo Anfang des Jahres anrief und fragte ob sie hier gemeldet sei was wir bejaht haben.aber es Kamm die Gaze Zeit immernoch nichts von der Staatsanwaltschaft worauf sie hätte reagieren können zwecks Ratenzahlung oder Sozialstunden. Nun sitzt sie für 140 Tage in der JVA Gelsenkirchen im Geschlossenen Vollzug. Ist es nicht eigentlich so das bei Ersttäter und gerade bei Geldstrafen eigentlich der offene Vollzug dafür vorgesehen ist? Wer weiß was darüber und kann mir helfen ob wir da was machen können?
-- Editier von fb446754-10 am 31.07.2016 12:46
Darf der Staat das? Offener oder Geschlossener Vollzug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja die dürfen das. Und nein der offene Vollzug ist nicht "dafür vorgesehen", kann aber - wenn die Anstalt das befürwortet.
Ihre Frau weiß worum es geht in diesem Strafbefehl? Sie können Ihre Frau auch auslösen, dann ist sie sofort wieder frei.
In einigen Bundesländern ist der geschlossene Vollzug der sogenannte Regelvollzug, also der "Standard".
Kann auch passieren, das der offene Vollzug komplett belegt ist, dann kommt man in den geschlossen Vollzug.
Man kann auch den Rest der offenen Strafe bezahlen oder zumindest einen Teil davon, dann kommt sie früher raus.
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ZitatSie können Ihre Frau auch auslösen, dann ist sie sofort wieder frei. :
Wenn ich mal eben 1400 Euro hätte. Wissen nicht direkt aber vermuten
Hatte bei einer älteren Dame gewohnt und. Ihren Mann gepflegt. Sie soll angeblich Schmuck gestohlen haben aber da sis u der Zeit gearbeitet hatte und überwiegend Nachtdienst hat sie geng verdient
ZitatMan kann auch den Rest der offenen Strafe bezahlen oder zumindest einen Teil davon, dann kommt sie früher raus. :
Würde.ich wenn ich könnte aber keiner will. Meine angebotenen Sachen kaufen
Dann wird sie eben einen großen Teil ihrer Strafe verbüßen.
Zitat:Sie hat vorher nie ein Urteil bekommen noch was von der Staatsanwaltschaft.
Lieber Fragesteller, das ist völlig unmöglich
Entscheidende Briefe vom Gericht (also z.B. Strafbefehle, Anklageschriften, Ladungen zur Gerichtsverhandlung etc.) erfolgen mit Postzustellungsurkunde. Das heißt, der Empfang der Post muss durch den Postzusteller schriftlich dokumentiert und an das Gericht gemeldet werden. Und bis man tatsächlich in Haft sitzt, gibt es richtig viel solcher Post.
Niemand sitzt aus heiterem Himmel im Gefängnis, ohne vorher irgendetwas von der Justiz gehört zu haben.
Ist aber so gewesen. Die haben lediglich nur sngerufen ob sie bei mir gemeldet ist mehr nicht es kam keine Post weder über das Urteil noch etwas von der Staatsanwaltschaft. Nicht einmal die Ladung zum Haftantritt.
Ist aber so gewesen. Die haben lediglich nur sngerufen ob sie bei mir gemeldet ist mehr nicht es kam keine Post weder über das Urteil noch etwas von der Staatsanwaltschaft. Nicht einmal die Ladung zum Haftantritt.
Zitat:Zitat:Sie hat vorher nie ein Urteil bekommen noch was von der Staatsanwaltschaft.
Lieber Fragesteller, das ist völlig unmöglich
Entscheidende Briefe vom Gericht (also z.B. Strafbefehle, Anklageschriften, Ladungen zur Gerichtsverhandlung etc.) erfolgen mit Postzustellungsurkunde. Das heißt, der Empfang der Post muss durch den Postzusteller schriftlich dokumentiert und an das Gericht gemeldet werden. Und bis man tatsächlich in Haft sitzt, gibt es richtig viel solcher Post.
Niemand sitzt aus heiterem Himmel im Gefängnis, ohne vorher irgendetwas von der Justiz gehört zu haben.
Die haben lediglich Anfang des Jahres angefragt ob sie bei mir gemeldet sei. Danach kam nichts. Kein Urteil. Nichts von der Staatsanwaltschaft nichtmal die Ladung zum Haftantritt.
Zitat:Ist aber so gewesen. Die haben lediglich nur sngerufen ob sie bei mir gemeldet ist mehr nicht es kam keine Post weder über das Urteil noch etwas von der Staatsanwaltschaft. Nicht einmal die Ladung zum Haftantritt.
Nein, absolut unmöglich!
Auch wenn der Postbote Sie nicht direkt antrifft, wird das Schreiben "niedergelegt" (also in ihren Briefkasten geworfen, meist in einem gelben Umschlag) auf dem Umschlag steht drauf, wann genau das Schreiben in den Briefkasten geworfen (niedergelegt) wurde, ab da laufen dann auch die Fristern (so es denn welche gibt) und das Schriftstück gilt als zugestellt. Das Gericht erhält hiervon Nachricht durch die Post. Es lässt sich also nachweisen, dass Ihre Gattin der Strafbefehl zugestellt wurde, evtl. wurde die Post ja nicht geöffnet. Einfach mal die Frau Gemahlin beim Besuch fragen.
-- Editiert von AltesHaus am 31.07.2016 15:51
Was mir allerdings grad in den Sinn kam ..., ist es möglich, dass die Gemahlin erst kürzlich zu Ihnen gezogen ist und sich ... sagen wir es mal nett ... mit etwas Verspätung umgemeldet hat? Dann wäre auch möglich, dass der Strafbefehl noch an die alte Anschrift ging und dort zugestellt wurde. @ TE Könnte das sein? Das würde auch den Anruf der Polizei Anfang des Jahres erklären, normaler Weise rufen die nicht an und fragen, ob man noch da wohnt, wo man gemeldet ist.
ZitatLieber Fragesteller, das ist völlig unmöglich :
ZitatNein, absolut unmöglich! :
Da muss ich widersprechen.
Rein theoretisch wäre das denkbar (z.B. wenn der Ex alle solche Sendungen unterschlagen hätte).
Wir sind also von "unmöglich" weit entfernt. Bei Worten wie "unwahrscheinlich" oder "normalerweise nicht" wäre ich ganz bei euch. Denn 99,99% aller derartigen Zustellungen sind erfolgreich.
ZitatWas mir allerdings grad in den Sinn kam ..., ist es möglich, dass die Gemahlin erst kürzlich zu Ihnen gezogen ist und sich ... sagen wir es mal nett ... mit etwas Verspätung umgemeldet hat? Dann wäre auch möglich, dass der Strafbefehl noch an die alte Anschrift ging und dort zugestellt wurde. @ TE Könnte das sein? Das würde auch den Anruf der Polizei Anfang des Jahres erklären, normaler Weise rufen die nicht an und fragen, ob man noch da wohnt, wo man gemeldet ist. :
Nein Sie hat sich sofort umgemeldet. Was sein kann was ich aber auch für unmöglich halte ist da sie vorher im Frauenhaus bezüglich Ihres Exfreundes war und danach Obdachlos (aber mit Meldeadresse bei der Caritas) das sie nichts zustellen konnten. Aber dann hätten sie wenigstens in dem Jahr wo sie bei mir wohnt was zukommen lassen können. Sie wusste zwar das sie angezeigt wurde damals was sie mir auch sagte aber hat definitiv keine Niederschrift bekommen. Da meine ja auch ankam kann ich mir nicht vorstellen das ihre nicht ankam. War selber wegen einer Geldstrafe in der JVA Castrop Rauxel wurde aber von einem Freund ausgelöst.
ZitatWas mir allerdings grad in den Sinn kam ..., ist es möglich, dass die Gemahlin erst kürzlich zu Ihnen gezogen ist und sich ... sagen wir es mal nett ... mit etwas Verspätung umgemeldet hat? Dann wäre auch möglich, dass der Strafbefehl noch an die alte Anschrift ging und dort zugestellt wurde. @ TE Könnte das sein? Das würde auch den Anruf der Polizei Anfang des Jahres erklären, normaler Weise rufen die nicht an und fragen, ob man noch da wohnt, wo man gemeldet ist. :
Das.mit den Anruf kam uns ja auch komisch vor aber dann hätten sie doch was zuschicken können oder zumindest sagen das ein Haftbefehl vorliegt.
Kann man denn im Geschlossenen Vollzug auch Lockerungen bekommen wie Hafturlaub etc.? Da sie ja nur eine Geldstrafe absetzt?
ZitatKann man denn im Geschlossenen Vollzug auch Lockerungen bekommen wie Hafturlaub etc.? Da sie ja nur eine Geldstrafe absetzt? :
Das ist möglich und je nachdem wo sie einsitzt auch wahrscheinlich. Sie kann auch mit der StA Kontakt aufnehmen und versuchen dort was auszuhandeln (Hälfte absitzen, andere Hälfte Ratenzahlung), sie soll einfach mal die Situation schildern, schaden wird es nicht. Sie können Ihr auch einen Teil der Strafe ersparen, indem Sie einen Teil bezahlen (was Sie eben können).
Zitat:#13
Da muss ich widersprechen.
Rein theoretisch wäre das denkbar (z.B. wenn der Ex alle solche Sendungen unterschlagen hätte).
Wir sind also von "unmöglich" weit entfernt. Bei Worten wie "unwahrscheinlich" oder "normalerweise nicht" wäre ich ganz bei euch. Denn 99,99% aller derartigen Zustellungen sind erfolgreich.
Was nichts an der Tatsache ändert, dass die Dinge zugestellt wurden.
Zitat:...Hafturlaub ....
Das ist möglich und je nachdem wo sie einsitzt auch wahrscheinlich.
Nein, das ist bei Ersatzfreiheitsstrafen unmöglich. Dort gibt es keine Lockerungen wie beim Vollzug einer normalen Freiheitsstrafe.
Was die Zustellungen angeht:
Wenn man mehrfach innerhalb kürzerer Zeit den Aufenthalt wechselt, weiß das ein Strafverfahren gegen einen läuft, und die Polizei anruft, sollte man evtl. selbst mal auf die Idee kommen, bei der StA oder beim Gericht anzufragen, ob es in der Strafsache mittlerweile eine Entscheidung gab. Gerichte machen nicht vor jedem Brief den Sie verschicken erst eine Einwohnermeldeamtsanfrage.
Zitat:Zitat:...Hafturlaub ....
Das ist möglich und je nachdem wo sie einsitzt auch wahrscheinlich.
Nein, das ist bei Ersatzfreiheitsstrafen unmöglich. Dort gibt es keine Lockerungen wie beim Vollzug einer normalen Freiheitsstrafe.
Was die Zustellungen angeht:
Wenn man mehrfach innerhalb kürzerer Zeit den Aufenthalt wechselt, weiß das ein Strafverfahren gegen einen läuft, und die Polizei anruft, sollte man evtl. selbst mal auf die Idee kommen, bei der StA oder beim Gericht anzufragen, ob es in der Strafsache mittlerweile eine Entscheidung gab. Gerichte machen nicht vor jedem Brief den Sie verschicken erst eine Einwohnermeldeamtsanfrage.
Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe kann im offenen Vollzug stattfinden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzfreiheitsstrafe
Das war mir jedoch bekannt, durch meine frühere ehrenamtliche Tätigkeit.
Bezgl. des Polizeianrufes gebe ich dir Recht, zumal die Gattin ja wusste, dass man ihr Diebstahl vorgeworfen hat.
Soweit mir bekannt ist (so war es früher einmal) entscheidet die Anstalt über Lockerungen, und das wäre dann auch der Hafturlaub, im HInblick auf die angespannte finanzielle Lage der Länder ist es auch wohl wahrscheinlich.
-- Editiert von AltesHaus am 31.07.2016 16:44
Zitat:Soweit mir bekannt ist (so war es früher einmal) entscheidet die Anstalt über Lockerungen
So ist es auch noch heute ... aber nicht bei Ersatzfreiheitsstrafen. Bei Ersatzfreiheitsstrafen gibt, und gab es auch noch nie, Hafturlaub.
Andere Lockerungen (wie Freigang zur Arbeit) sind theo. möglich, aber selten.
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit die Ersatzfreiheitsstrafe parallel zum Vollzug mit gemeinnützer Arbeit zu tilgen, was dann auch so etwas wie "Freigang zur Arbeit" wäre.
Zitat:Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe kann im offenen Vollzug stattfinden.
Das ist richtig, hat aber nichts mit Hafturlaub zu tun. "Offener Vollzug" an sich bedeutet nicht, dass man die Anstalt verlassen darf, sondern lediglich, dass innerhalb der Ansalt größere Bewegungsfreiheit herrscht, als im geschlossenen Vollzug,
-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.07.2016 17:01
-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.07.2016 17:05
Gemeint ist hier wohl Freigängertum. Und das gibt es nach meiner Kenntnis nicht bei Ersatzfreiheitsstrafen.
wirdwerden
Zitat:#23
So ist es auch noch heute ... aber nicht bei Ersatzfreiheitsstrafen. Bei Ersatzfreiheitsstrafen gibt, und gab es auch noch nie, Hafturlaub.
Man möge mir mein Unwissen verzeihen, aber wo im StVollzG steht das?
"Freigang" ist "Ausgang zur Arbeit" ... und gerade das gibt es teilweise. Hatte ich oben gerade noch ergänzt.
Was Du wohl meinst ist "Ausgang" (also die JVA als "Freizeit" verlassen)
Also ich war Anfang d Jahres mit einer Geldstrafe von 800 #Euro im de JVA Castrop Rauxel. Was der Ausgang sowie Hafturlaub angeht hat es nichts mit Ersatzfreiheitsstrafe zu tun sondern mit der Länge die man einsitzt. Da ich nur 80 Tage hatte war bei mir eine Lockerung nicht Möglich, erst ab einer Ersatzfreiheitsstrafe oder auch anderen Delikten von mehr als 90 Tagen hat man die Möglichkeit einen Antrag a Lockerung zu stellen, alles was unter 90 Tagen liegt kann man keine Lockerung erwarten, so die Aussage eines Vollzugbeamtes als ich einen Antrag au Lockerung stellte. Also ist es auch bei Ersatzfreiheitsstrafe Möglich. Die Frage ist nur ob dies auch im geschlossenen Vollzug Möglich ist?
Warum sollte es nicht möglich sein? Lockerungen hängen vom Wohlverhalten des Inhaftierten ab. Inhaftierte im geschlossenen Vollzug mE bekommen auch Urlaub.
Ich gehe mal davon aus, dass jede Haftanstalt in ihrem Rahmen die Lockerungen gewährt oder aber nicht, und alles im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Zitat:Zitat:#23
So ist es auch noch heute ... aber nicht bei Ersatzfreiheitsstrafen. Bei Ersatzfreiheitsstrafen gibt, und gab es auch noch nie, Hafturlaub.
Man möge mir mein Unwissen verzeihen, aber wo im StVollzG steht das?
So steht das da nirgends und ich glaube wir reden auch ein wenig aneinander vorbei. Mit "gibt es nicht" meinte ich "kommt in der Praxis -so gut wie- nicht vor"
Hafturlaub wird grds. (also auch bei normalen Freiheitsstrafen) erst nach einer Verbüßungsdauer von min. 6 Monaten gewährt (§ 13 StVollzG). Dort steht zwar "in der Regel", aber in der Praxis gibt es von dieser Regel so gut wie keine Ausnahmen (Ausnahme wäre z.B. Tod eines Angehörigen, damit man an der Beerdigung teilnehmen kann und solche Fälle). Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe müßten also um diese Bedingung zu erfüllen, schon mal mehr als 180 Tagessätze zu vollstrecken sein (hier in dem Fall sind es "nur" 140). Die Dauer der zu verbüßenden Ersatzfreiheitsstrafen liegt in der Regel weit unter 180 Tagessätzen, da so hohe Geldstrafen (über 180 TS) idR. nur verhängt werden, wenn der Verurteilte sie auch zahlen kann (oder sie eintreibbar sind).
Ich habe in 20 Jahren hauptamtlicher Tätigkeit in der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe jedenfalls bis heute noch keinen Fall erlebt, oder auch nur im Kollegenkreis, auch bundeslandübergreifend, davon gehört, dass ein E-Strafer Hafturlaub bekommen hätte (von solchen Dingen, wie Teilnahme an einer Beerdigung, wie oben gesagt, mal abgesehen)
Ich kann aber gerne kommende Woche, wenn ich ohnehin mit der hiesigen JVA telefoniere mal nachfragen, wieviel E-Strafer dort in den letzten 10 Jahren Urlaub bekommen haben Sollte die Antwort wider Erwarten mehr als "null" lauten, nehme ich alles zurück und behaupte ab dann das Gegenteil
@!!Streetworker!!
Nun ich weiß das aus Rhld.Pfalz eben etwas anders. Dort wurde - zumindest vor 15 Jahren - auch Menschen, die Geldstrafen abgesessen haben - Urlaub gewährt. Ist wohl von JVA zu JVA verschieden und Ermessensfrage. Auch das mit den 6 Monaten ist Auslegungssache, aus meiner Zeit als ehrenamtlicher Betreuer, kenn ich es durchaus anders.
Vorschriften und Gesetze sind dehnbar ... eine Erfahrung die ich in den letzten 30 Jahren gemacht habe.
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