Darf die Polizei heimlich Fingerabdrücke oder DNA von Beschuldigten nehmen?

18. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Polizei heimlich Fingerabdrücke oder DNA von Beschuldigten nehmen?

Guten Morgen Experten,

darf die Polizei heimlich, also ohne das Wissen der Person, Fingerabdrücke oder DNA Spuren nehmen?

Mal angenommen man befindet sich zur Vernehmung auf einer Diensstelle. Wärend der Zeit der Anwesenheit verliert man im Raum Haare, Hautpartikel und hinterlässt Fingerabrücke auf Gegenständen.

Darf die Polizei dieses Material als Spuren sichern, nachdem der Beschuldigte den Raum verlassen hat, und die Vernehmung beendet war?

Danke für eure Meinungen.

LG Hannah

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zuviel CSI gesehen?

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#2
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zuviel CSI gesehen?


Also meinst du damit, dass es so ein Vorgehen nicht legal wäre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

In dem von ihnen geschilderten Fall darf sie das natürlich nicht.
Brauchen sie auch nicht, denn die Polizei darf das legal, sie braucht das nicht heimlich machen.

Sobald sie ein Beschuldigter einer Straftat sind, darf die Polizei sie erkennungsdienstlich behandeln, was Fotos und Fingerabdrücke usw. einschliesst.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von essey):
In dem von ihnen geschilderten Fall darf sie das natürlich nicht.

Gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo essey, vielen Dank für deine Antwort und die Erklärung.

Ich verstehe es so, dass Sie das nicht ohne das Wissen der Person tun darf.

Sie darf also nicht heimlich von der Person sammeln, und diese Spuren mit noch offenen Verfahren abgleichen.

Sie müsste also eine erkennungsdiesntliche Behandlung bzw. DNA Speicherung, zuerst offiziell kommunizieren?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von essey):
In dem von ihnen geschilderten Fall darf sie das natürlich nicht.

Gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?


Man benötigt keine Rechtsgrundlage, für seinen geschilderten Fall.
Wenn er jetzt gefragt hätte, darf die Polizei heimlich Fingerabdrücke nehmen, während ich einen Handstand mache und der Polizist das AVE Maria singt, hätte ich das gleiche geschrieben.

Es gibt die Erkennungsdienstliche Behandlung, der Polizist muss NICHTS heimlich machen.

Vielleicht hätte ich nicht das Wort darf nehmen sollen, sondern das Wort MUSS.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Hannah50):
Hallo essey, vielen Dank für deine Antwort und die Erklärung.

Ich verstehe es so, dass Sie das nicht ohne das Wissen der Person tun darf.

Sie darf also nicht heimlich von der Person sammeln, und diese Spuren mit noch offenen Verfahren abgleichen.

Sie müsste also eine erkennungsdiesntliche Behandlung bzw. DNA Speicherung, zuerst offiziell kommunizieren?

Liebe Grüße


Er WIRD die Erkennungsdienstliche Behandlung offiziell kommunizieren, warum auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von essey):
In dem von ihnen geschilderten Fall darf sie das natürlich nicht.

Gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?


Aber um nochmal genau darauf einzugehen.

§ 163b STPO Absatz 2

Letzter Satz.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Als letztes würde ich noch gerne folgende Abwandlung mit euch diskutieren:

Können die Mitarbeiter auf der Dienststelle das Rohling von Standardformularen wie z.B "Zeugenvernehmung", oder "Sicherstellungsprotokoll", oder "Beschuldigtenvernehmung" abändern und selbst gestalten?

Also dass man beispielsweise individuelle Felder einfügt, oder individuelle Texte einbaut, die im Anschluss zur Entnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und DNA zulässt.

Ich denke dabei wie aus dem Vertragsrecht an eine Art "AGB" die man ausversehen unterschreibt, da die Textpassage sehr gut versteckt war.

Man ist beispielsweise eh schon sehr aufgeregt, und vergisst dann genau zu lesen, und hat dann sozusagen unwissentlich solchen Maßnahmen zugestimmt.

Gibt es so ein Vorgehen, ohne dass man sozusagen noch zusätzlich ausdrücklich mündlich darauf hingewiesen werden würde, dass so eine Passage eingebaut wurde?

Dürfte man auf diese Art und Weise Spuren sichern?

Mir ist bewusst, dass diese Fragen und Vorstellungen, vor allem für die jüngeren von euch, äußerst Abstrakt wirken. Aber leider gab es schon mal ein Regime das ähnlich und noch schlimmer gearbeitet hat :(

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Hannah50):
Mir ist bewusst, dass diese Fragen und Vorstellungen, vor allem für die jüngeren von euch, äußerst Abstrakt wirken.


Ich zähle mich bei weitem nicht zu den Jüngeren, trotzdem, oder grade deswegen ist das für mich aber eher paranoid als abstrakt.

Zitat (von Hannah50):
Aber leider gab es schon mal ein Regime das ähnlich und noch schlimmer gearbeitet hat


Solche Regime gibt es auch heute noch.
Da wird überhaupt nicht gefragt, da verschwinden ungemütliche, kritische oder Personen die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, ganz einfach.
Unseren Staat mit einem solchem Regime gleichzusetzen oder zu vergleichen ist allerdings doch, auch meiner Sicht, mehr als unangebracht, auch wenn manche "Personengruppen mit anderer Gesinnung" das gerne machen.

Zitat (von Hannah50):
...folgende Abwandlung...


Es ist sehr unwahrscheinlich, vor allem aber auch vollkommen sinnlos und das aus mehreren Gründen.

1. In den meisten Fällen muss man der "Einladung" der Polizei nämlich überhaupt nicht nachkommen.
2. NIEMAND muss bei der Polizei irgendwas unterschreiben.
3. So gut wie kein Zivilist kennt die "Standardformulare" der jeweiligen Dienststellen, es würde also keiner bemerken, ob da was "anders" ist, zumal sich diese vermutlich eh von Bundesland zu Bundesland und dann noch von Stadt zu Stadt unterscheiden.
4. Wenn man nicht ließt was man da unterschreibt (was man gar nicht muss) ist man selbst Schuld.

Wichtigster Grund:

5. Wenn die Polizei wirklich will, gibt es vollkommen legale Wege an diese Information zu kommen, da braucht niemand für solch einen Käse seinen Kopf/Job riskieren.
Denn im Gegensatz zu den angesprochenen Regimen gehen die Personen der Exekutive hier keinesfalls straffrei aus, wenn sie gegen Gesetze verstoßen.

-- Editiert von spatenklopper am 19.11.2020 11:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spatenklopper,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ihre Begründung 1-4 implizieren natürlich das eigene Veschulden, falls man so etwas unterschriben hat. Wir gehen ja gerade eben davon aus, dass es so passiert ist.

Aber es liest sich zusätzlich so, also würde es ein solches Vorgehen durchaus geben, und sich als möglich darstellen!?

Ps. mir ist bewusst dass es immer einen legalen Weg gäbe solche Spuren zu sichern, und man nicht extra jemanden Textschnipsel ohne sein Wissen unterjubeln muss.

Z.B. man hatt das Formular "Zeugenaussage" unterschieben weil man eine Anzeige erstatt hat, und darin wurden solche Maßnahmen gegen die Erstatterin verbau. Das wäre sehr utopisch oder?

Ihr fünfter Punkt deutet aber darauf hin, dass Sie so ein Vorgehen als nicht legal halten würden.

Liebe Grüße, Hannah

-- Editiert von Hannah50 am 19.11.2020 11:48

-- Editiert von Hannah50 am 19.11.2020 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von essey):
§ 163b STPO Absatz 2

Letzter Satz.

Da geht es um Personen die einer Straftat nicht verdächtig sind ...



Zitat (von Hannah50):
Z.B. man hatt das Formular "Zeugenaussage" unterschieben weil man eine Anzeige erstatt hat, und darin wurden solche Maßnahmen gegen die Erstatterin verbau. Das wäre sehr utopisch oder?

Ja, das wäre sehr unrealistisch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.11.2020 22:43:03
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für das Erklären und Ihre Einschätzung.

Schönen Abend

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