Darf die Polizei verdeckte Käufe auf eBay machen?

3. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Arno1221
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Polizei verdeckte Käufe auf eBay machen?

Guten Tag,
ich habe vor einiger Zeit eine Chemikalie auf eBay angeboten, die gesetzlich nicht illegal ist. Sie dient aber oft zur Drogenherstellung, daher gab es vor 3 Wochen eine Hausdurchsuchung bei mir. Kurioserweise hat mich 1 Tag vor der Hausdurchsuchung ein eBay Mitglied angeschrieben und gefragt, ob ich noch etwas von der Chemikalie zu verkaufen habe. Danach wochenlang keine Antwort.

Heute nun schreibt mir das gleiche Mitglied wieder, ob ich noch etwas zu verkaufen habe und er etwas kaufen möchte. Ich antwortete daraufhin mit nein. Daraufhin fragte er mich "wieso? ist das illegal?".

Ich habe den ganz starken Verdacht das hinter dem Ebay Mitglied ein Polizist steckt, der nun als angeblicher Kaufinteressent rausfinden möchte, ob ich diese Chemikalie noch immer verkaufe / im Besitz bin, damit man wieder eine Hausdurchsuchung hier starten darf.

Die Chemikalie an sich ist, wie gesagt, gesetzliche Grauzone. Es handelt sich um p2np.

Mich interessiert nun, ob die Polizei so etwas darf? Inkognito über eBay kaufen, sich als Käufer ausgeben, etc.?



-- Editiert von Moderator am 03.06.2019 19:01

-- Thema wurde verschoben am 03.06.2019 19:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Arno1221):
Darf die Polizei verdeckte Käufe auf eBay machen?

Ja, darf sie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Mich interessiert nun, ob die Polizei so etwas darf? Inkognito über eBay kaufen, sich als Käufer ausgeben, etc.?

Klar.
Genau wie die Polizei in der offline-Welt verdeckte Ermittlungen betreibt (sich also nicht als Polizei zu erkennen gibt), so darf sie es auch in der online-Welt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Arno1221):
Mich interessiert nun, ob die Polizei so etwas darf? Inkognito über eBay kaufen, sich als Käufer ausgeben, etc.?


Ja. Warum auch nicht?

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#4
 Von 
Helos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KongStrong
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte lese: https://de.wikipedia.org/wiki/Phenylaceton
Rechtliches
Aufgrund seiner Eignung als Ausgangsstoff in der Methamphetaminsynthese gehört Phenylaceton in der EU und der Schweiz zur Kategorie I der überwachten Chemikalien nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz.
Das bedeutet, die Herstellung, der Handel sowie Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung sind strafbar.

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#6
 Von 
Arno1221
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von KongStrong):
Bitte lese: https://de.wikipedia.org/wiki/Phenylaceton
Rechtliches
Aufgrund seiner Eignung als Ausgangsstoff in der Methamphetaminsynthese gehört Phenylaceton in der EU und der Schweiz zur Kategorie I der überwachten Chemikalien nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz.
Das bedeutet, die Herstellung, der Handel sowie Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung sind strafbar.


Es handelt sich nicht um Phenylaceton, sondern p2np (1Phenyl-2-Nitropropen).
Nach meinem Wissensstand ist diese Chemikalie nicht verboten.
Die Polizei meinte auch zu mir, es sei eine gesetzliche Grauzone und nicht gesetzwidrig.

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