Darf ein Polizist mich ohne Grund durchsuchen?

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
be_nik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Polizist mich ohne Grund durchsuchen?

Hi,
gestern ist mir folgendes passiert:
Ich bin eine Straße entlanggelaufen, auf der anderen Straßenseite ist ein Streifenwagen an mir vorbei. Ich habe dem Streifenwagen hinterhergeschaut. Paar hundert Meter weiter hat der Streifenwagen mich eingeholt, zwei Polizisten sind ausgestiegen um eine "Personenkontrolle" zu machen, sie wollten mich auch direkt durchsuchen. Auf die Frage, wieso ich jetzt durchsucht werde, meinte der eine Polizist ganz offen: "Da waren einige Menschen, sie haben als einziger uns hinterhergeschaut". Ich habe den beiden gesagt, dass es m.M.n nicht rechtens ist, jemanden auf der Grundlage zu durchsuchen, daraufhin wurde ich durchsucht. Gefunden haben die zwei eine leere Dose, die laut dem Polizisten nach Cannabis riecht. Deswegen haben sie mir direkt eine Anzeige geschrieben (Argumentation des einen Polizisten: "Da war mal was drinnen, d.h. sie haben mal was besessen, ergo Anzeige). Der eine hat nun irgendeinen Zettel ausgefüllt, den ich dann unterschrieben sollte, als ich ihm gesagt habe, dass ich das gerne durchlesen würde und noch einige Fragen hätte hat er direkt Druck gemacht vonwegen und nicht den ganzen Tag Zeit (nachdem sie einen U-Turn gemacht haben, weil ich ihnen hinterhergeschaut habe). Schließlich sind die beiden ohne meine Unterschrift abgefahren.

Was muss ich nun erwarten? Ist eine Anzeige wegen einer leeren Dose rechtens, oder kratzen die ein paar Reste zusammen, packen das auf eine Waage aus der Chemie und zeigen mich wegen 0,0001g an?
Geht das mit dem Durchsuchen fit? Wie würdet ihr mir empfehlen, weiter zu verfahren?
Danke!!

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1481 Beiträge, 308x hilfreich)

Zitat (von be_nik):
Geht das mit dem Durchsuchen fit?
Vielleicht hielt man sich an einem Ort auf, wo erfahrungsgemäß Drogen gedealt werden. Vielleicht haben die Beamten das Cannabis gerochen. In beiden Fällen (und noch ein paar weiteren), wäre die Durchsuchung legitim gewesen.

Zitat (von be_nik):
Ist eine Anzeige wegen einer leeren Dose rechtens
Eine Anzeige wäre auch komplett ohne Dose "rechtens", wenn auch wenig Erfolg versprechend.

Zitat (von be_nik):
Wie würdet ihr mir empfehlen, weiter zu verfahren?
Man könnte der Polizei ein bisschen Arbeit machen und sich mit einer Beschwerde an die Dienstaufsicht wenden. Die Empfehlung wäre aber wohl eindeutig, schlichtweg nichts zu unternehmen und den Lauf des Verfahrens abzuwarten, dessen Einstellung sich bislang als nicht unwahrscheinlich darstellen dürfte.

-- Editiert von DeusExMachina am 30.01.2020 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von be_nik):
Geht das mit dem Durchsuchen fit?


Theoretisch: Nein.
Praktisch: es wird sich immer ein Grund finden lassen, also lass es lieber darauf beruhen

Zitat (von be_nik):
Wie würdet ihr mir empfehlen, weiter zu verfahren?


Abwarten und Tee trinken. Das Verfahren dürfte zu 99% eingestellt werden, da nichts vorwerfbares vorgefunden wurde

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

sie haben mal was besessen Ist richtig - da aber nicht nachgewiesen werden kann, wann und wieviel (es sei denn, man würde eine entsprechende Aussage machen), sehe ich das wie mein Vorposter: Das wird eingestellt. Einer Vorladung sollten Sie tunlichst fernbleiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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