Darf ich diese Person anzeigen? (Sexueller Belästigung im Internet)

6. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
xScori
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich diese Person anzeigen? (Sexueller Belästigung im Internet)

Hallo!
Ich wurde heute von einem 22 jährigen aus meinem Umfeld angeschrieben, ob ich doch "Bock zu Vögeln" hätte. Habe das anfangs locker genommen und etwas "mitgespielt", dass ich annehmen würde. Im Verlauf, habe ich dann erfahren, dass er 22 ist und ihm gesagt, dass ich 15 (was ich auch bin) bin. Habe dann gefragt "Bin doch minderjährig, bist du dir sicher? Ist das nicht strafbar?", worauf er wiederholt meinte "Wenn du willst, hätte schon Bock.". Nun kann ich diese Person anonym anzeigen? Möchte ihm vor allem eine Lektion erteilen und ich fühle mich auch belästigt dadurch. Habe auch seinen Namen und ungefähre Wohnadresse.
MfG Scori

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von xScori):
Möchte ihm vor allem eine Lektion erteilen und ich fühle mich auch belästigt dadurch.


Zitat (von xScori):
und etwas "mitgespielt", dass ich annehmen würde


Ja nee, is klar....

Rat?
Erzählen Sie das Ihren Eltern in der Hoffnung, dass Sie bis zur Erreichung der geistigen Volljährigkeit, keinen Zugang mehr zu Mobiltelefonen und dem Internet haben.

P.s.
Zitat (von xScori):
ch wurde heute von einem 22 jährigen


War er eventuell auch 83 Jahre alt, oder vielleicht erst 13?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Nun kann ich diese Person anonym anzeigen?

Klar.
Hat der Staatsanwalt wieder was für die Altpapiertonne ...



Zitat:
Möchte ihm vor allem eine Lektion erteilen und ich fühle mich auch belästigt dadurch.

Unglaubwürdig, wenn man das "locker genommen" und etwas "mitgespielt" hat.



Zitat:
Habe auch seinen Namen und ungefähre Wohnadresse.

Vermutlich hat man nur irgendeinen Namen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nun kann ich diese Person anonym anzeigen?
Wenn der Herr nicht völlig behämmert ist, dann müsste der ungefähr 0,005 Sekunden lang nachdenken, von wem die "anonyme" Aneziege denn wohl kommen könnte. Dabei kann man ersatzweise aber auch einfach annehmen, dass der Herr sowieso niemals von dieser Anzeige erfahren wird. Zum einen werden "anonyme Anzeigen" schonmal in die Rundablage gelegt. Zum anderen ist sexueller Kontakt nicht strafbar, nur weil eine der beteiligten Personen minderjährig ist. Die strafrechtliche Relevanz wäre also erstmal noch erklärungsbedürftig. "Belästigung" ist nicht strafbar. Beleidigung könnte es sein, würde hier aber aus verschiedenen Gründen nichts bringen: 1) Das vermeintliche beleidigte Opfer wollte offenbar und war alles andere als beleidigt. 2) Beleidigung wird nur auf ausdrücklichen Strafantrag (mit Unterschrift der Eltern!) hin verfolgt. 3) Beleidigung wird eigentlich gar nicht verfolgt.

Daher kann man sich das sparen.

Zitat:
fühle mich auch belästigt dadurch
Handy ausschalten und fertig.

In diesem land geht niemand in den Knast, weil eine Fünfzehnjährige Unfug gemacht hat und jetzt auf Rache für was auch immer aus ist. Wenn hier Eingriffsbedarf besteht, dann durch die Eltern. Es ist aber wohl eher nicht das Treiben dieses 22-jährigen, in das eingegriffen werden sollte.

1x Hilfreiche Antwort

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