Darf man mit 18 jahren mit einer13 jährigen zusammen sein

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kevi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man mit 18 jahren mit einer13 jährigen zusammen sein

Darf ich als 18 jähriger mit einer 13 jährigen zusammen sein die fast 14 ist... Oder ist das verboten... Ich rede hier nicht von sueller Beziehung sondern halt nur Hände halten und küssen so mehr aber auch nicht...

Außer wollte ich fragen ob das sexuell wirklich erst erlaubt ist wenn sie 14 ist

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie können sich mit der jungen Dame treffen, ins Kino mit ihr gehen,, Schlittschuhlaufen etc. pp. ... allerdings meine ich, dass hier die Eltern auch noch ein Mitspracherecht haben (solange das Kind 13 ist) Was Sie straffrei mit ihr anstellen dürfen wissen SIe ja - dank Internet- bereits.

Und nun ... obwohl das hier nicht so gerne gesehen wird ... etwas moralines ... das Kind ist 13 Jahre alt. Wenn es den normalen Schullauf durchgangen ist, ist es id der 6. Klasse und Sie sind 18 ... Ende Lehrzeit? Überlegen SIe sich, ob SIe sich das was Sie vorhaben für zB Ihre kleine Schwester wünschen würden.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat:
Außer wollte ich fragen ob das sexuell wirklich erst erlaubt ist wenn sie 14 ist
Zitat:


Auch dann kann es theo. noch Probleme geben, siehe § 182 StGB .

Solange sie noch unter 14 ist, machst du dich auf jeden Fall strafbar wenn du Sex mit ihr hast.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich rede hier nicht von sueller Beziehung sondern halt nur Hände halten und küssen so Auch das Küssen kann schon ein Problem sein - Zungenküsse gelten m. W. nach schon eindeutig als sexuelle Handlung.

-- Editiert von muemmel am 03.03.2019 13:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119898 Beiträge, 39791x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
allerdings meine ich, dass hier die Eltern auch noch ein Mitspracherecht haben (solange das Kind 13 ist)

Auch noch nach den 13 Jahren - und zwar bis sie volljährig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
allerdings meine ich, dass hier die Eltern auch noch ein Mitspracherecht haben (solange das Kind 13 ist)

Auch noch nach den 13 Jahren - und zwar bis sie volljährig ist.


ja, aber
auch Jugendliche haben ein Recht auf „sexuelle Selbstbestimmung"
der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Mensch ab 14 Jahren über die Fähigkeit verfügt, in sexueller Hinsicht selbstbestimmt zu handeln


theoretisch könnten Eltern ihren 14,15,16,17 Jährigen Jugendlichen Kindern verbieten Sexuelle Handlungen auszuführen
in der Realität wird das aber nicht umsetzbar sein
da können die Eltern ein Mitspracherecht haben wie sie wollen

mir ist auch kein Fall bekannt in dem ein deutsches Gericht einen Jugendlichen Geschlechtsverkehr oder andere Sexuelle Handlungen verboten hat weil die Eltern dies verboten haben

was in diesem zusammenhang noch wichtig wäre ist
Eltern haben das Umgangsbestimmungsrecht (§ 1632 Abs. 2 BGB ),

sie dürfen Kontakte unterbinden und Umgangsverbote zum Wohle des Nachwuchses aussprechen


@Kevi
die jeweiligen Strafvorschriften sind ja bereits Gesetzlich geregelt

ab 14 ist es erlaubt
es gibt jedoch noch ein paar Ausnahmen wo es Strafbar wäre und zwar

Wenn der Ältere eine Notlage / Zwangslage ausnützt etwa wenn der / die Betroffene betrunken, ohnmächtig oder betäubt ist dann. es strafbar,genauso wie eine Notsituation drogensüchtiger oder obdachloser Jugendlicher ausgenutzt wird

Wenn unter 18 jährigem ein Entgelt oder Geschenke für den Sex bekommen
Neben Geldzahlungen zählt hier auch: Wohnungsgewährung oder die Abgabe von Zigaretten oder Alkohol bzw. Drogen als Gegenleistung für sexuelle Handlungen

Sex mit Jugendlichen im nzen gibt

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
manuel2h
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Man darf mit ihr zusammen sein, aber keine sexuellen Handlunge vornehmen. Also kein Fummeln, sondern die Hände schön bei sich lassen bis sie 14 ist. Mit 13 Jahren gilt man noch als Kind und dieses kann kann nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen. Ab 14 kann das funktionieren, ist aber auch schwierig. Quelle: https://www.sexualstrafrecht.hamburg/strafverteidigung-vorwurf-sexualstrafrecht/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen/

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