Darf man wirklich nicht mehrmals bestraft werden?

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
alexbl3003
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man wirklich nicht mehrmals bestraft werden?

Einen schönen guten Tag!

Mir geht Folgendes durch den Kopf:

Im GG steht, dass niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf.

Nehmen wir mal Folgendes an: Jemand wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist ein reiner Indizienprozess: Es gibt keine Leiche, und der Verurteilte hat die Tat bis zum Ende abgestritten.

Nach 15 Jahren wird der Verurteilte entlassen. Er findet dann die Person, die er angeblich umgebracht haben soll. Könnte er diese Person nun umbringen, ohne dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden? Denn er wurde ja schon für den Mord an dieser Person verurteilt.

Ich bin gespannt auf die Antworten!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Es ist ja nicht zweimal die gleiche Tat, denn Tat Nr. 1 hat nie stattgfunden. Also würde das Urteil in Bezug auf Tat Nr. 1 aufgehoben und er bekäme Haftentschädigung, während er gleichzeitig für Tat 2 die nächste lebenslange Strafe kassiert.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Es ist schlichtweg eine andere Tat.
Wenn es so wäre, dass die Tötung sozusagen abgedeckt wäre, könnte das beliebig erweitert werden. Z.B. könnte dann auch ein anderer Mensch getötet werden, denn schließlich wurde im ersten Prozess wegen Tötung eines Menschen verurteilt usw.

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#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Mir geht Folgendes durch den Kopf


Das war auch schon vor Jahren Thema des Hollywood-Films "Double Jeopardy" (double jeopardy ist in den USA dasselbe Rechtsprinzip wie oben dargestellt, lat. ne bis in idem ).

Auch in den USA ist die Rechtslage wie oben von muemmel dargestellt, was der Film jedoch fälschlich (des Effektes wegen) anders darstellt (dort versucht ein Polizist, den Betreffenden daran zu hindern, den "zweiten" Mord zu begehen).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:
Das war auch schon vor Jahren Thema des Hollywood-Films "Double Jeopardy"


..und ist schon seit Jahren Thema im allen möglichen Rechtsforen. :grins:

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Eine ähnliche Problematik gabs auch im Film "das perfekte Verbrechen".



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"justice"

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Eine rechtlich deutlich bessere Umsetzung des Themas bekommt man übrigens bei Agatha Christie: The Mysterious Affair at Styles

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#7
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Eine ähnliche Problematik gabs auch im Film "das perfekte Verbrechen".


"Fracture" erinnert mich aber doch eher an "Witness for the Prosecution", der bereits Jahrzehnte vorher auf dem Prinzip basierte, durch Täuschung den Freispruch für den Hauptverdächtigen zu erwirken, sodaß dieser danach nicht noch einmal angeklagt werden konnte, als sich die Täuschung herausstellte.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

sodaß dieser danach nicht noch einmal angeklagt werden konnte, als sich die Täuschung herausstellte.
Das soll ja so im angloamerikanischen Recht möglich sein. Wir haben für sowas ja erfreulicherweise die Wiederaufnahme, auch wenn die nur selten zum Zuge kommt.

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#9
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Das soll ja so im angloamerikanischen Recht möglich sein.


Ist es auch, jedenfalls im Filmbeispiel.

Die Wiederaufnahme gibt es im US-Recht nicht kodifiziert und per case law AFAIK nur in einem besonderen Fall, nämlich der Bestechung von Gericht und/oder Geschworenen, was erst 1998 durch den US Supreme Court in seinem Urteil in Harry Aleman v. Judges of Circuit Court, Cook County, 138 F.3d 302 (7th Cir. 198) so festgestellt wurde (das Argument war hier, daß durch die Richterbestechung keine "jeopardy " (Gefahr der Verurteilung) im Ursprungsprozeß vorlag, daher auch ein erneuter Prozeß keine "double jeopardy " darstellte).

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Fragen über Fragen...


Da gibt es keine Fragen. Mümmel und wastl haben oben bereits eine völlig zutreffende Antwort gegeben.




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"justice"

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#12
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Darf der jetzt weitere Völker morden, weil er ja schon einmal dafür verurteilt wurde?


Es wurde doch schon mehrfach gesagt, daß eine neue Tat eben eine neue Tat ist und daher auch erneut angeklagt werden darf, ohne daß ne bis in idem verletzt wäre.

Er dürfte also weder andere Völker noch dasselbe Volk morden, um mal deine Diktion zu verwenden.

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