Anlass hierzu war, dass sich andere Schüler über mich beschwert haben, da ich gegenüber ihnen unfreundlich war, als sie zu mir sagten, dass ich mich verp'issen soll. Als diese sich dann albern verhalten, hab ich so getan als ob ich sie filmen würde. Die Schulleiterin sagte, wenn dies nochmal vorkommt, gibt es ein unbefristetes Hausverbot, jetzt bis zum Osterferien ( ich habe nur noch dieses Jahr ). Sie meint, sie hätte als Schulleiterin das Hausrecht und dürfte dies, wäre auch keineswegs unverhältnismäßig. Dabei gehe ich immer in die Mensa weil es draußen noch zu kalt ist und ich keine Lust habe nach draußen zu gehen ...
Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?
25. Februar 2016
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Frage vom 25. Februar 2016 | 20:39
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2016 | 21:02
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Ja.Zitat:Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?
Verboten!Zitat:hab ich so getan als ob ich sie filmen würde
Genau.Zitat:sie hätte als Schulleiterin das Hausrecht und dürfte dies, wäre auch keineswegs unverhältnismäßig
Pech.Zitat:ich keine Lust habe nach draußen zu gehen
#2
Antwort vom 26. Februar 2016 | 11:29
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Verboten!
Rechtsgrundlage? Filmen mag ja von der Hausordnung verboten sein, aber "so tun als ob"?
Eher wird das Problem im Beispielfall ja sein, daß nur der TE weiß, daß er "nur so getan" hat, während alle andere davon ausgehen, er habe wirklich gefilmt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2016 | 12:48
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Zitat:da ich gegenüber ihnen unfreundlich war, als sie zu mir sagten, dass ich mich verp'issen soll. Als diese sich dann albern verhalten, hab ich so getan als ob ich sie filmen würde.
Eigentlich steht hier die Provokation "ver*****n" gegen das angebl. Filmen. Dass eine solche Situation nicht klärbar ist und die Konsequenz Hausverbot nach sich zieht, scheint mir etwas hart ..................
............oder aber, das ist wieder nicht die ganze Geschichte.
#4
Antwort vom 26. Februar 2016 | 14:41
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Eigentlich steht hier die Provokation "ver*****n" gegen das angebl. Filmen.
Wenn das Filmen dort verboten ist, das Provozieren hingegen nicht, dann sind das durchaus zwei qualitativ unterschiedliche Tatbestände. Zumal das eine unter Schülern Alltag ist, das andere hingegen datenschutz- und ggfs. mobbingtechnisch ein ganz anderes Kaliber.
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