Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?

25. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb430622-35
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?

Anlass hierzu war, dass sich andere Schüler über mich beschwert haben, da ich gegenüber ihnen unfreundlich war, als sie zu mir sagten, dass ich mich verp'issen soll. Als diese sich dann albern verhalten, hab ich so getan als ob ich sie filmen würde. Die Schulleiterin sagte, wenn dies nochmal vorkommt, gibt es ein unbefristetes Hausverbot, jetzt bis zum Osterferien ( ich habe nur noch dieses Jahr ). Sie meint, sie hätte als Schulleiterin das Hausrecht und dürfte dies, wäre auch keineswegs unverhältnismäßig. Dabei gehe ich immer in die Mensa weil es draußen noch zu kalt ist und ich keine Lust habe nach draußen zu gehen ...

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Darf meine Schulleiterin mir Hausverbot erteilen für die Schulmensa?
Ja.

Zitat:
hab ich so getan als ob ich sie filmen würde
Verboten!

Zitat:
sie hätte als Schulleiterin das Hausrecht und dürfte dies, wäre auch keineswegs unverhältnismäßig
Genau.

Zitat:
ich keine Lust habe nach draußen zu gehen
Pech.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Verboten!


Rechtsgrundlage? Filmen mag ja von der Hausordnung verboten sein, aber "so tun als ob"?

Eher wird das Problem im Beispielfall ja sein, daß nur der TE weiß, daß er "nur so getan" hat, während alle andere davon ausgehen, er habe wirklich gefilmt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
da ich gegenüber ihnen unfreundlich war, als sie zu mir sagten, dass ich mich verp'issen soll. Als diese sich dann albern verhalten, hab ich so getan als ob ich sie filmen würde.


Eigentlich steht hier die Provokation "ver*****n" gegen das angebl. Filmen. Dass eine solche Situation nicht klärbar ist und die Konsequenz Hausverbot nach sich zieht, scheint mir etwas hart ..................

............oder aber, das ist wieder nicht die ganze Geschichte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich steht hier die Provokation "ver*****n" gegen das angebl. Filmen.


Wenn das Filmen dort verboten ist, das Provozieren hingegen nicht, dann sind das durchaus zwei qualitativ unterschiedliche Tatbestände. Zumal das eine unter Schülern Alltag ist, das andere hingegen datenschutz- und ggfs. mobbingtechnisch ein ganz anderes Kaliber.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.159 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.