Darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört?

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thomas R
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört?

darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört, er mit dem Eigentümer auch nicht verwandt ist?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

logisch- das passiert z.b. wenn jemand Zeuge einer Sachbeschädigung wird und die Polizei ruft.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eben. Den Strafantrag kann allerdings nur der Verletzte selbst stellen.

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#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Der verletzte selbst? Also die Sache, die beschädigt wurde? ;-)))

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Der im Eigentum Verletzte.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Klar, die Sache selbst. Der sprechende Kühlschrank ;)

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