darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört, er mit dem Eigentümer auch nicht verwandt ist?
Darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört?
20. Juni 2005
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Frage vom 20. Juni 2005 | 12:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf mich jemand wegen Sachbeschädigung anzeigen, wenn ihm die Sache gar nicht gehört?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2005 | 12:57
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
logisch- das passiert z.b. wenn jemand Zeuge einer Sachbeschädigung wird und die Polizei ruft.
#2
Antwort vom 20. Juni 2005 | 17:36
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Eben. Den Strafantrag kann allerdings nur der Verletzte selbst stellen.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2005 | 11:41
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Der verletzte selbst? Also die Sache, die beschädigt wurde? ;-)))
#4
Antwort vom 21. Juni 2005 | 12:04
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Der im Eigentum Verletzte.
#5
Antwort vom 21. Juni 2005 | 17:09
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1492x hilfreich)
Klar, die Sache selbst. Der sprechende Kühlschrank
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