Darstellung falscher Tatsachen

3. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Khlkm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Darstellung falscher Tatsachen

Guten Tag

Ich habe heute von der Mutter meine Freundin ein schreiben bekommen. Zunächst erst mal muss man erwähnen das meine Freundin noch 17 ist und ich 18 Jahre alt bin.Die Mutter meiner Freundin hat sie ins Ausland entfühert,weil sie gegen unsere beziehung ist.Meine Freundin hatte einen Nebenjob ,jedoch kein eigenes Konto.Am Anfang ging ihr gehalt auf dem Konto der Mutter,als die Mutter ihr Geld nicht geben wollte.Wechselte sie die Kontodaten und ich bekam ihr Gehalt,welches ich meiner Freundin gegeben habe.Jetzt nach 5 Monaten beschuldigt die Mutter mich das ich ihre Minderjährige Tochter unter Falschen tatsachen und mit betrügerischen Absichten dazu überredet habe dies zu tun.Und nun will Sie das Geld haben.Angeblich im Namen der Tochter. Ich weiß das meine Freundin dies niemals machen würde und die Mutter das nur ausnutzt das ihre Tochter im Ausland ist.Außerdem habe ich meine Freundin immer ihr Gehalt gegeben als sie noch Hier war.
Was kann ich tun ?

Mit freundlichen Grüßen



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Sie der Freundin alles Geld das ihr zusteht gegeben haben, wird sie das ja sicher bestätigen. Insofern entbehrt die Forderung jeder Grundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Khlkm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin befindet sich im Ausland.Und könnte daher auch nicht aussagen.
Könnte ich die Mutter anzeigen,weil sie mich als Betrüger darstellt und mich beschuldigt das ich falsche Tatsachen schaffe?
Irgendwie muss ich mich doch währen können!

Danke im Vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Freundin befindet sich im Ausland.Und könnte daher auch nicht aussagen. <hr size=1 noshade>


Wenn ein Gericht Ihre Freundin vorladen würde, müßte sie auch aus dem Ausland anreisen und aussagen. Die Reisekosten würde zunächst die Staatskasse übernehmen (am Ende der, der die Verfahrenskosten zu tragen hätte).

Solange die Mutter das nur Ihnen selbst gegenüber äußert, sehe ich hier keine Strafbarkeit (insbesondere nicht die -theo. einzig in Frage kommende "Beleidigung" - § 185 StGB ). Eine "üble Nachrede" (§ 186 StGB ) oder "falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB ) wäre es nur dann, wenn die Mutter gegenüber Dritten (§ 186 StGB ), bzw. gegenüber Strafverfolgungsbehörden (§ 164 StGB ) wahrheitswiderig / wider besseren Wissens äußern würde, dass Sie Gelder unrechtmäßig / auf strafbare Weise einbehalten haben.

Ich an Ihrer Stelle würde ggü. der Mutter einfach schriftlich (Einschreiben/Rückschein) erklären, dass Sie alles Geld, welches für die Tochter auf Ihrem Konto einging auch komplett an diese weitergegeben haben. Und dann wird man sehen, was die Mutter macht... vermutlich gar nichts....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.856 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen