Darüber sinnieren, anderen Kinderpornografie unterzuschieben

21. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
FitzevonFatze80538
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darüber sinnieren, anderen Kinderpornografie unterzuschieben

Hallo an das Forum,

ich hätte zu folgendem Sachverhalt gerne mal eine juristische Einordnung:

Nehmen wir einmal an, man erfährt davon, dass gewisse politisch aktive Kreise in einem (vermeintlich) geheimen Telegram-Kanal darüber sinnieren, Meinungsgegnern per Messenger auf Social Media-Plattformen Kinderpornografie "unterzuschieben".
Man geht davon aus, dass solche Bilder von den Empfängern oft nicht bemerkt werden, da sie im Spam-Ordner landen. Nun denkt man darüber nach, unliebsamen "Meinungsgegner" solches Bildmaterial mittels Fake-Profilen zu schicken und dann gleich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren, um jenen "Meinungsgegnern" "Probleme zu machen".
Es findet kein konkreter Aufruf in den Kanälen dazu statt, es wird "laut nachgedacht", wie es der Admin des Kanals sagt. Gleichzeitig wird süffisant darauf hingewiesen, dass die öffentliche Aussage über diejenigen, denen man solche Bilder zugeschoben hat, es würde gegen diese "ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat gegen Kinder laufen" nicht strafbar sei.


Dazu die Fragen:
1. Wenn jemandem solches Bildmaterial zugestellt wird, man es aber nicht bemerkt, weil die Nachrichten im Spam-Ordner landen, macht man sich dann strafbar? Ich würde sagen, es fehlt da am Vorsatz.

2. Stellen die Aussagen der Schreibenden auf Telegram schon Straftaten da?


Danke euch für eure Antworten und guten Start ins Wochenende!

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
die öffentliche Aussage über diejenigen, denen man solche Bilder zugeschoben hat, es würde gegen diese "ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat gegen Kinder laufen" nicht strafbar
Zumindest der Straftatbestand der üblen Nachrede (186 StGB) wäre erfüllt solange eben dieses Strafverfahren gg. den vermeintlichen Beschuldigten (in diesem Fall mehr wohl Opfer) nicht nachweisbar wäre. Und um eben diesen Nachweis zu erbringen, müsste man hier ja Täterwissen preisgeben.

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Ich würde sagen, es fehlt da am Vorsatz.
Das würde ich auch sagen. Das ändert allerdings nichts daran, dass sich in diesem sensiblen Deliktsfeld die (ungewollten) Empfänger solcher Dateien regelmäßig ungeschickt verhalten sobald ihnen der Inhalt dieser ungewollt erhaltenen Dateien bekannt wird.

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Stellen die Aussagen der Schreibenden auf Telegram schon Straftaten da?
Bei dem hier beschriebenen Gedankenspiel wäre bei dessen Umsetzung neben der falschen Verdächtigung (164 StGB) u.a. eben auch der Straftatbestand der Verbreitung kinderpornographischer Schriften (184b Abs. 1 Nr. 1) - und damit eines Verbrechens (Mindeststrafandrohung: 1 Jahr Freiheitsstrafe) - erfüllt. Die Verabredung zu einem solchen ist wiederum strafbar nach 30 Abs. 2 StGB. Ob der Straftatbestand hier schon erfüllt wäre, lässt sich für den Außenstehenden schwer beurteilen, da die Feststellung der erfolgten Willensübereinstimmung der beteiligten Personen zur Begehung des Verbrechens auch in der Rechtsprechung regelmäßig einen Interpretationsspielraum bietet.

-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 22:16

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
1. Wenn jemandem solches Bildmaterial zugestellt wird, man es aber nicht bemerkt, weil die Nachrichten im Spam-Ordner landen, macht man sich dann strafbar?

Wie der Orner benannt ist, in dem man strafbares Material lagert, ist irrelevant.
Er findet sich im Machtbereich des Empfängers, er hat sich also durchaus darum zu kümmern was
dort so liegt und er kann auch die Konsequenzen tragen müssen, wenn er sich nicht kümmert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Ich stimme zu, dass es rein praktisch problematisch werden dürfte, wenn in einem E-Mail-Ordner über einen längeren Zeitraum kinderpornographische Schriften gespeichert wären.

Zitat (von Harry van Sell):
Er findet sich im Machtbereich des Empfängers, er hat sich also durchaus darum zu kümmern was dort so liegt
Tatsächlich finden sich zahlreiche Urteile, in denen den (zumeist) Beklagten zum Verhängnis wurde, ihren Spam-Ordner nicht regelmäßig gesichtet zu haben. Hierbei handelte es sich m.W. aber stets um Positiv-Fälle, d.h. um Nachrichten, die die Betroffenen erwartungskonform empfingen und auf diese sie im Sinne verschiedener (berufsständischer oder vertraglicher) Pflichten hätten reagieren zu müssen. Zu Negativ-Fällen, also Nachrichten, deren Versand an sich bereits eine Straftat darstellt und mit deren Erhalt der Empfänger nicht hätte rechnen oder gar billigend in Kauf nehmen müssen (z.B. durch Veröffentlichung seiner E-Mail Adresse in einschlägigen Foren) ist mir hingegen nichts bekannt.

Zitat (von Harry van Sell):
er kann auch die Konsequenzen tragen müssen, wenn er sich nicht kümmert
Das sehe ich nicht so. Subjektiver Tatbestand ist hier nun einmal der Besitzwille, der m.E. nicht allein (fahrlässig - ein Widerspruch) dadurch erfüllt werden kann, dass man sich über einen zu definierenden Zeitraum (wie lange eigentlich?) nicht vergewissert, ob man verbotenes Material im Spam-Ordner speichert, mit dessen Erhalt man nicht hätte rechnen müssen.

-- Editiert von User am 21. Oktober 2022 22:49

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#4
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Nehmen wir einmal an, man erfährt davon, dass gewisse politisch aktive Kreise in einem (vermeintlich) geheimen Telegram-Kanal darüber sinnieren, Meinungsgegnern per Messenger auf Social Media-Plattformen Kinderpornografie "unterzuschieben".


Geht es um das politische Spektrum, das ich vermute?
"Frieden, Freiheit, keine Diktatur"?

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#5
 Von 
FitzevonFatze80538
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Geht es um das politische Spektrum, das ich vermute?
"Frieden, Freiheit, keine Diktatur"?


Nicht überraschend gell? Wobei weniger Querdenker (auch) als eher Reichsbürger.
Anlass war eine banale Sache: Der Admin dieses Kanals mit seinen 400 ppl ist aus einer Fun-Facebookgruppe geflogen, weil er dort politisch agitieren wollte. Er wollte dann den Rechtsweg gegen die Gruppenadministratoren beschreiten weil er sich politisch diskriminiert fühlte. Ist vor dem Landgericht Göttingen umgehend auf die Schnauze gefallen. Hat den Beschluss des Landgerichts in dem Kanal gepostet und damit nahm das seinen Anfang, also die KiPo-Ideen. Der Reichsbürgerverschnitt sieht diese Handlungen übrigens vom grundgesetzlich verbrieften Widerstandsrecht gedeckt :bang:

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#6
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Der Reichsbürgerverschnitt sieht diese Handlungen übrigens vom grundgesetzlich verbrieften Widerstandsrecht gedeckt
Dann sollte er 20 GG noch einmal (oder besser mehrmals) lesen und versuchen zu verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das ändert allerdings nichts daran, dass sich in diesem sensiblen Deliktsfeld die (ungewollten) Empfänger solcher Dateien regelmäßig ungeschickt verhalten sobald ihnen der Inhalt dieser ungewollt erhaltenen Dateien bekannt wird.

Wie wäre denn ein geschicktes Handeln, wenn man so etwas jemals bekommen sollte?

VG abi

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 12:45

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Wie wäre denn ein geschicktes Handeln, wenn man so etwas jemals bekommen sollte?

Ich würde sagen sofortiges rückstandsfreies löschen.


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#9
 Von 
samweis
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er findet sich im Machtbereich des Empfängers, er hat sich also durchaus darum zu kümmern was
dort so liegt und er kann auch die Konsequenzen tragen müssen, wenn er sich nicht kümmert.


Hm - sich nicht kümmert.
Man hat ja einen Spam-Ordner, in dem Spam landen soll. Ich schaue in den zB nur dann wissentlich, wenn ich auf eine Email warte und mir gesagt wurde: "Hab ich doch geschickt".
Ferner habe ich zB Thunderbird. Warum auch immer landen dort SpamMails sehr oft in dem zugehörenden Spam-Ordner, ganz wie es sein soll. Jetzt hatte ich einen anderen Rechnerzugang ohne Thunderbird und loggte mich direkt in das Mailprogramm meines Anbieters ein - um dann festzustellen, dass im anbietereigenen Spam-Ordner noch mehr Spammails waren, die schon, warum auch immer, vorab schon abgefischt wurden. Kann natürlich auch ein blöder Zufall gewesen sein.
Nach der Aussage "nicht kümmert" müsste man ja in regelmäßigen Abständen alle möglichen Spam-Ordner überprüfen/löschen. Ist ja auch nicht zwingend der Sinn von Spamordnern - oder?

Hier wurde ja auch schon erwähnt, dass man sich drum kümmern muss. Man kann in den Mailing-Programmen ja einstellen, nach welchem Zeitraum Mails gelöscht werden sollen. Das geht bei der Telekom nach 3 Tagen, 14 Tagen, 30 und 90 Tagen - oder nie. Und nu?

Schönen Sonntag noch.

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Wer nichts fragt erfährt nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von samweis):
müsste man ja in regelmäßigen Abständen alle möglichen Spam-Ordner überprüfen/löschen. Ist ja auch nicht zwingend der Sinn von Spamordnern - oder?

Eigentlich schon, zumindest wenn man auch nur ansatzweise Ahnung von der Funktion solcher Ordner hat.

Und dann ist da noch das Problem, das auch die Spamordner durchaus zum Machtbereich des Empfängers zählen, ein "war im SPAM-Ordner" also z.B. bei Fristablauf nicht wirklich hilft.


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Wie wäre denn ein geschicktes Handeln, wenn man so etwas jemals bekommen sollte?
Bei der Verbreitung von Missbrauchsabbildungen handelt es sich (zumindest m.E. und nach 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. g StPO) um ein schweres Verbrechen, das zur Anzeige gebracht werden sollte. Allerdings rate ich grundsätzlich davon ab, inkriminiertes Material aufzubewahren (allerspätestens ab dem Zeitpunkt der Anzeigeerstattung). Insbesondere bei der bereits erfolgten Speicherung auf einem Datenträger (was regelmäßig allein durch den Browsercache der Fall ist) erfordert eine rückstandslose Löschung spezielle Maßnahmen bis hin zur, im Zweifel, physischen Zerstörung des Datenträgers. Falls weiterer Vortrag hierzu erwünscht ist, kann ich gerne ausführen, wie sich völlig unbescholtene Bürger hier schon in die Nesseln gesetzt haben.

In der hier genannten Konstellation würde ich bewusst von einer "anonymen" Anzeige absehen, da ein denkbarer Ermittlungserfolg ja schließlich zu der E-Mail Adresse des Empfängers führen würde.

Noch ein letzter Gedanke zur (sofortigen) Löschung des Beweismaterials (könnte ein eigenes Thema werden, aber ich halte mich kurz): sämtlicher Aufwand (sowie Gesetze) in diesem Deliktsfeld dient der Rettung oder dem Schutz tatsächlicher oder künftiger Opfer. Es ist (entgegen politischer oder medialer Postulate) regelmäßig nicht der Fall, dass man versehentlich, zufällig oder bspw. in der hier geschilderten Konstellation über "frische" Missbrauchsabbildungen aus erster oder zweiter Hand stolpert. Insofern befänden wir uns gerade hier vor keinem moralischen Dilemma und könnten das betroffene Material, wie schon durch den Vorredner empfohlen, unverzüglich löschen. Diese Empfehlung stammt lediglich aus der Praxis in den Fällen, wo der Täter zwar nicht ermittelt werden kann, das "vermeintliche" Opfer aber die Konsequenzen seines Besitzes zu tragen hat.

-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 20:41

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von samweis):
Nach der Aussage "nicht kümmert" müsste man ja in regelmäßigen Abständen alle möglichen Spam-Ordner überprüfen/löschen. Ist ja auch nicht zwingend der Sinn von Spamordnern - oder?
Ich hatte das ja weiter oben schon einmal kurz ausgeführt. Die bisherige Rechtsprechung geht (m.E. zurecht) einstimmig davon aus, dass man Nachrichten, die man erwartungskonform (und für den Rechtsverkehr erheblich) erhält, zu sichten hat (oder zumindest der Empfang rechtswirksam erfolgt ist) - unabhängig davon, aufgrund welcher eingestellter Regeln sie dann in welchem Ordner landen.

Anders ist es - rein theoretisch (in der Praxis ist vieles in diesem sensiblen Deliktsfeld komplizierter) - bei Nachrichten, deren Versand bereits strafbar ist und mit dessen Empfang man nicht hätte rechnen können. Hier besteht m.W. keine Pflicht oder gar Frist, innerhalb derer etwaige E-Mail Postfächer auf illegale Nachrichten zu prüfen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
in der Praxis ist vieles in diesem sensiblen Deliktsfeld komplizierter

Ja, das ist auch meine Befürchtung, das man da dann durchaus mal schnell in der Falle sitzt.



Zitat (von DeusExMachina):
Falls weiterer Vortrag hierzu erwünscht ist, kann ich gerne ausführen, wie sich völlig unbescholtene Bürger hier schon in die Nesseln gesetzt haben.

Ja, das wäre absolut interessant.




-- Editiert von User am 23. Oktober 2022 22:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Falls weiterer Vortrag hierzu erwünscht ist, ...


Auf jeden Fall!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, das ist auch meine Befürchtung, das man da dann durchaus mal schnell in der Falle sitzt.


Die Querdenker/Reichsbürger haben es sich aktuell anscheinend auf breiter Front auf die Fahne geschrieben das Rechtssystem in Deutschland dazu zu nutzen, ihre Meinungsgegner finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren.


Zitat (von Harry van Sell):
Und dann ist da noch das Problem, das auch die Spamordner durchaus zum Machtbereich des Empfängers zählen, ein "war im SPAM-Ordner" also z.B. bei Fristablauf nicht wirklich hilft.


Naja - dagegen würde ja ein geschicktes Tarnen der Mail helfen... einfach nen Random-Newsletter oder Spam-Like Betreff wählen und 99% der Leute überlassen solche Mails dann dem Auto-Löschen Timer des Email Anbieters... die richtige Anzeige und schwups kassiert man wegen Besitzes eines Mindeststrafe von einem Jahr, da der Gesetzgeber alle Möglichkeiten für das Gericht einen Ausweg zu finden in der aktuellen Fassung des Gesetzes ausgeschlossen haben. Die verwendete Hardware ist übrigens auch einzuziehen...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FitzevonFatze80538
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Nehmen wir einmal an, man erfährt davon, dass gewisse politisch aktive Kreise in einem (vermeintlich) geheimen Telegram-Kanal...


Guten Morgen.
Der Kanal ist anscheinend explodiert.
Ist nicht mehr aufrufbar. Blockiert bin ich auch nicht, weil ich den Kanal auch mit einer zweiten Nummer nicht mehr finden kann.
Bin überrascht, dass Telegram da offenbar doch auf Meldungen reagiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von FitzevonFatze80538):
Bin überrascht, dass Telegram da offenbar doch auf Meldungen reagiert hat.


Passiert nicht so selten.
Allerdings, 1 Kanal zu, 3 neue wieder offen....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

OT: So, anscheinend wurde ich unverzüglich wieder freigeschaltet. Trotzdem wurde mein recht aufwendiger Beitrag zum Thema "Beleidigung komme ich in haft sehr komische Situationen" gelöscht. Man hätte das auch einfach schließen können, zumal ich mich bereits eingangs an die Administration wandte und um Verständnis für die Wiedereröffnung bat, da ein paar Punkte m.E. noch beantwortet werden konnten; zumindest wäre durch meinen Beitrag niemandem (auch nicht dem Forum) ein Schaden entstanden, wenn er nicht vielleicht sogar doch eine kleine Bereicherung beherbergte. Als Wiederholungstäter oder Forentroll bin ich doch nun auch nicht unbedingt bekannt. Nun ja, da mir die andere große Forenalternative aufgrund der großen Zahl an Themen, die sich Erstsemester gegenseitig stellen und beantworten, missfällt, geht es also doch noch einmal hier weiter. Aber ich möchte (frei von jeglichem Narzissmus) betonen: schade um den Beitrag, das hätte man anders lösen können.

Gerne gehe ich noch einmal etwas vertiefter auf den Punkt des "ungeschickten Handelns unbescholtener Bürger" ein. Dabei dürfte dies durchaus unspektakulärer ausfallen als vielleicht erwartet, da ich nur aus meiner bescheidenen, begrenzten Erfahrung berichten kann (hilfreiche Statistiken hierzu existieren nicht).

Hauptsächlich gelangen Personen, die - passend zum Thema - den Empfang kinderpornographischer Schriften nicht wenigstens billigend in Kauf hätten nehmen müssen (um die andere Gruppe geht es an dieser Stelle nicht) auf zwei Wegen in den Besitz inkriminierten Materials:

1. Durch ihre Mitgliedschaft in (Chat-)Gruppen (What's App, soziale Netzwerke u.a.).
2. Durch zufälliges Darüberstolpern im Internet.

Zu 1. könnte ich jetzt ausführen, dass die Fälle in den sozialen Netzwerken vor ca. 10 Jahren immens zunahmen, mittlerweile (aufgrund derer Datenschutzbestimmungen) stagnieren oder dass das Lebensalter der (späteren) Delinquenten einen Niedrigstand erreicht zu haben scheint.

Zu 2. habe ich erst noch im vergangenen Jahr einen vertieften Dialog mit dem eco (Verband der Internetwirtschaft) geführt und wir müssen feststellen, dass (was vor 5 Jahren bspw. überwiegend als ausgeschlossen galt) eine der m.E. gefährlichsten kinderpornographischen Plattformen des Clearnet bis heute auf perfidem Wege nicht nur der Sperrung oder Löschung entgeht, sondern regelmäßig Ergebnisse auf (selbst unverfängliche) Suchanfragen der bekanntesten Suchmaschinen liefert, die augenscheinlich ebenso wenig verfänglich erscheinen, dann aber mit nur einem Klick in menschliche Abgründe führen (ich würde es weniger polemisch ausdrücken, wenn es mir denn gelänge). Kurzum: ja, man kann im Clearnet darüber stolpern.


Nun zu der interessanten Frage, wie sich (unbescholtene) Betroffene in die Nesseln setzen. Um dies im Ansatz nachvollziehen zu können, muss man neben den moralischen Implikationen innerhalb dieses höchst sensiblen Spannungsfeldes auch die Evolution der flächendeckenden Wahrnehmung sowohl seitens der Gewalten (damit sind alle drei gemeint) als auch der Gesellschaft im Hinterkopf haben. Insbesondere die Medien haben hier seit über 20 Jahren durch zunehmend unzensierte Berichterstattung (damit ist das Ende der Verklärung gemeint) und erhöhte Fokussierung auf das Thema einen m.E. sehr erheblichen Anteil an der begrüßenswerten Entwicklung, dass wir innerhalb dieses Deliktsfeldes nicht mehr von Bagatelldelikten sprechen.

Nun zum Punkt: nach meiner bescheidenen Erfahrung lassen sich die folgenden TOP-3-Verhaltensweisen (nach absteigender Häufigkeit) ausmachen:

1. Das Material wird/bleibt gespeichert.
2. Das Material wird vervielfacht.
3. Das Material wird verbreitet.

Zu 1.: Hiervon sind sowohl diejenigen betroffen, denen der Besitz (bspw. im Browsercache oder als "Beifang") zunächst gar nicht auffällt, dann aber in Folge einer Beschlagnahme oder Sicherstellung anlässlich eines anderen Ermittlungsverfahrens erstmalig bekannt wird, als auch pflichtbewusste Bürger, die den Fund zur Anzeige bringen.

Zu 2.: Hiervon sind regelmäßig diejenigen Personen betroffen, die zum Zwecke der Sicherstellung ihrer Beweismittel das Material auf einen externen Datenträger kopieren, um ihn der Polizei zu übergeben.

Zu 3.: Hiervon sind überwiegend Minderjährige und junge Erwachsene betroffen, die in Ermangelung jedweder Einsicht das Material in weiteren Gruppen teilen. Es ist tatsächlich so, dass in den entsprechenden Kreisen (bis hin zum Schulhof) bestimmte Missbrauchsdarstellungen als "witzig" oder "spannend" empfunden werden. Dazu, woher das rührt und wie man diesem Phänomen entgegenwirken kann, gibt es bereits umfassende Abhandlungen. Ein kleinerer Anteil der Betroffenen (aber vielleicht der tragischste) macht sich der Verbreitung verdächtig, indem er inkriminiertes Material (an verschiedene Stellen, überwiegend aber die Polizei) weiterleitet. Dies erfolgt mitunter nach Aufforderung (nicht täglich, aber zumindest häufiger als gemeinhin angenommen). Exemplarisch möchte ich hierzu einen praktischen Fall anbringen: der "Dorfsheriff" im besten Alter bittet (aus Bequemlichkeit oder im Sinne einer geglaubten Effizienz) den Melder um Übersendung der "Beweismittel". Der junge StA aus der nächsten Großstadt sichtet (da zuständig) daraufhin die Akte und beantragt noch in der darauffolgenden Woche den Durchsuchungsbeschluss. Motivation und Antrieb gerade junger StAe sind nicht zu unterschätzen, und man darf sich das so vorstellen, dass dem Ermittlungsrichter bereits der Beschluss nebst Briefkopf lediglich noch zur Unterschrift vorgelegt wird, die dann auch regelmäßig erfolgt, sollten allein bestimmte Straftatbestände, denen der Beschuldigte irgendwie verdächtig zu sein scheint, aufgeführt sein.

Ich formuliere das bewusst so kritisch, da diese Praxis m.E. in den vergangenen Jahren verroht ist. Mir wird kaum mehr ein (beantragter) angestrebter Durchsuchungserfolg bekannt, der dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (immerhin ein Grundrecht) untergeordnet wird. Andererseits nimmt die Zahl der im Nachhinein als rechtswidrig festgestellten Beschlüsse stetig zu. Nur leider bringt das dem Beschuldigten dann regelmäßig auch nichts mehr. Ich möchte nur einmal exemplarisch den (schon alten) Fall des Jägers erwähnen, dessen Hund ihm alles bedeutete. Sein Nachbar mochte ihn nicht und die Auseinandersetzung am Gartenzaun gedieh über Jahre. Ein Anruf genügte (er habe mit verbotenen Waffen hantiert), um das SEK sein Haus stürmen, den (tatsächlich freundlichen) Hund erschießen und damit das Leben des Mannes weitestgehend zerstören zu lassen. Die Einstellung des Verfahrens einige Monate später hat ihm nicht mehr viel gebracht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 36x hilfreich)

Ursprüngliche Nachricht gelöscht, das ist wohl weniger eine Angelegenheit für ein öffentliches Forum.

-- Editiert von User am 24. Oktober 2022 23:41

-- Editiert von User am 24. Oktober 2022 23:42

1x Hilfreiche Antwort





#24
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

@DeusExMachina
Vielen Dank für die Ausführungen und schön, dass du noch da bist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Aluhut-Alarm!

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Aluhut-Alarm!


ist schon gemeldet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
Vielen Dank für die Ausführungen und schön, dass du noch da bist.
Ich weiß diesen einen Satz wirklich sehr zu schätzen. Danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von hartmann.johann):
Kinder verdienen Schutz, und Kinderpornografie ist schrecklich. Aber ich glaube, dass solche Mittel gegen den Woke Terror eingesetzt werden sollten, um das Schlimmste zu vermeiden.
Ich würde gerne (wenn ich denn darf) ein paar Sätze darauf erwidern.

Zum einen wäre es eine grundsätzlich und allgemein auch spannende Wendung, wenn tatsächlich eine Person des, durch den TE umrissenen Beschuldigtenkreises hier das Wort ergreifen sollte. Zum anderen ist dabei die Troll-Gefahr doch regelmäßig groß und führt i.d.R. auch zu keinem Mehrwert hinsichtlich des Themas. Aber doch und trotzdem würde ich die Vorlage an dieser Stelle gerne einmal nutzen um das Paradoxon der Schilderungen in sich herauszustellen:

Einmal ganz abgesehen davon, dass die "Woke"-Bewegungen an sich bereits knapp 100 Jahre alt sind (und sich auch bestimmte Kreise bis vor kurzem nicht an diesen gestört haben), wird ja hier (ganz gleich ob Troll oder nicht) postuliert, die Begehung schwerer Straftaten (die haben wir in dem Fall ja weiter oben hinreichend elaboriert) sei ein probates Mittel, um die Folgen der "Woke"-Bewegungen - also die Aufhebung der demokratischen Grundordnung oder einen "Atomkrieg" (wenn ich dies recht verstehe und woher auch immer man das herleitet) zu verhindern.

Um den Widerspruch hier knapp aufzuzeigen: derjenige, der ernsthaft diese Ansichten vertritt, befindet sich ja gedanklich bereits außerhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die er vorgeblich durch die Begehung schwerer Straftaten behauptet beschützen zu wollen (paradox).

Und jetzt noch eine ganz persönliche Anmerkung von mir (die sogar noch weniger zum eigentlichen Thema gehört): dass in Europa im Jahre 2022 ein derartiger Krieg geführt wird, der niemandem etwas bringen wird außer massenhaftem Leid - vor allem für die Schwächsten und Unschuldigsten sowie bereits nach kurzer Zeit an Brutalität nicht zu übertreffen war, ist m.E. eine humane (aber perfiderweise bewusste) Katastrophe sondergleichen. Ich könnte aus meiner Sicht darstellen, weshalb es sicherlich zu keinem "Atomkrieg" kommen wird (aber das gehört dann nun vollends nicht hierher), aber ganz gewiss wird die Eindämmung der "Wokeness" dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Und wenn diese Beiträge nun ernst gemeint waren, dann insistiere ich inständig, sich Hilfe zu suchen (leicht zu finden und die Krankenversicherung übernimmt die Kosten). Dafür ist es nie zu spät.

Dieser Beitrag ist vollständig wertungsfrei und deshalb vielleicht einer Erhaltung würdig.

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von hartmann.johann):
Es ist wichtig, dass wir unsere unterschiedlichen Meinungen respektieren.


Nein, es gibt Meinungen, die muss man nicht respektieren und da gehören die Reichsbürger/Querdenker unter anderem mit dazu - und soweit ich das einschätzen kann, deine auch.

Ernsthaft? Mit Straftaten die Freiheit und die Demokratie "verteidigen"? Bei so einer Argumentation läufts mir eiskalt den Rücken runter. Leider sind besagte Gruppen aber für (logische) Argumente nicht zugänglich, von daher lohnt eine Diskussion nicht.

-- Editiert von User am 28. Oktober 2022 07:35

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