Antwort vom 26. August 2019 | 09:01
Von Status: Unbeschreiblich (38422 Beiträge, 14000x hilfreich)
Klar, Streetworker, eine unfreiwillige Witzigkeit war da schon drinne. Die hab ich auch erkannt, nur das ändert ja nichts an der Haltung, die da wiedergespiegelt wird. Ein haltungstechnisch ähnlicher Fall, vor dem Jugendschöffengericht in einer Stadt in NRW verhandelt. Angeklagt eine Jugendbande, die serienmäßig in Trinkhallen, leere Wohnungen einbrachen, auch in Gartenlauben. Die nicht unerhebliche Beute wurde in der Gartenlaube eines Vaters gebunkert. In der mündlichen Verhandlung wurde dann voller Empörung erklärt, man sei ja Opfer, in die Laube sei eingebrochen worden, alles sei weg gewesen. Das habe man auch der Polizei erklärt, wieso der Fall bei der Sachlage an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden sei, das verstehe man so gar nicht. Die Staatsanwältin fragte ungläubig, ob denn da vielleicht Diebe unterwegs gewesen seien? Ja, Diebe, die die ganzen gebunkerten Fernseher, Alkoholika u.s.w. geklaut hätten.
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wirdwerden