hallo, ja ich habe sch****e gebaut und zwar habe ich behauptet das ich nach dem geldabheben ausgeraubt wurde. Ich hatte Geldsorgen und hab dann nur noch schwarz gesehen und die Polizei angerufen. Habe gleich am nächsten Tag ein Geständnis bei der Polizei gemacht. Ich schäme mich auch so sehr deswegen, ich kann sogar nachts nicht schlafen weil ich einfach ein schlechtes gewissen habe. Was kommt nun auf mich zu ?wie ist der Ablauf bei sowas? Kann es zu einer Verhandlung kommen? Bekomme ich ne Geldstrafe? Ich bin nicht vorbestraft und bin bis jetzt noch nie kriminell aufgetreten. Die Polizei meinte ich bräuchte keinen Anwalt da ich ein Geständnis gemacht habe und der nur unnötig Geld kosten würde.
Das vortäuschen einer Straftat mit geständnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Einen Verteidiger, den Sie im Übrigen selbst bezahlen müssten, brauchen Sie tatsächlich nicht. Es wird auf einen Strafbefehl hinauslaufen, also eine Geldstrafe. Dann gibt es, wenn Sie keinen Einspruch einlegen, auch keine Hauptverhandlung.
Verfahrenseinstellungen sind bei derartigen Delikten eher unüblich.
Bezüglich Ihrer Geldsorgen sei erwähnt, daß man solche Strafen auch abarbeiten kann (ein halbwegs geringes Einkommen vorausgesetzt). Wenn der Strafbefehl da ist, können Sie sich ja nochmal melden - dann erklären wir Ihne, wie die Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit funktioniert.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Geringes Einkommen? Wozu? Am besten wäre doch gar keine Arbeit, denn dann stünden 5 Tage in der Woche fürs Abarbeiten zur Verfügung.
Am besten wäre doch gar keine Arbeit
Das zieht ja dann häufig ein geringes Einkommen nach sich...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
So folgendes ich habe eine Geldstrafe bekommen die ich auch beglichen habe, habe aber heute eine Anklageschrift bekommen von der Staatsanwaltschaft. Weiß nicht was ich jetzt machen soll? Habe Panik. Kommt es tatzächluch zu einer Verhandlung? Kann ich das irgendwie noch verhindern?
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Sicher dass die Geldstrafe bekommen die ich auch beglichen habe
sich auf die selbe Angelegenheit bezieht wie die, für die jetzt die Anklageschrift gekommen ist?
quote:<hr size=1 noshade>Kommt es tatzächluch zu einer Verhandlung? Kann ich das irgendwie noch verhindern? <hr size=1 noshade>
Wenn ein Anklage da ist, lässt sich die Verhandlung im Regelfall nicht mehr verhindern.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Die Geldstrafe war für den Polizei Einsatz. Und gestern kam die Anklageschrift und das jetzt vom Gericht entschieden wird ob es zu einer Verhandlung kommt
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Das war also keine Geldstrafe, sondern ein Kostenbescheid für den unnötigen Einsatz. Ersteres kommt erst noch.
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quote:<hr size=1 noshade>Die Geldstrafe war für den Polizei Einsatz. <hr size=1 noshade>
Dann war es also keine Strafe sondern "nur" der Ersatz für die unnötige Polizeitätigkeit. Du hast im Prinzip einen "Fehlalarm" ausgelöst und die Kosten musst du erstatten. Das schließt eine zusätzliche Strafe nicht aus.
quote:<hr size=1 noshade>Und gestern kam die Anklageschrift und das jetzt vom Gericht entschieden wird ob es zu einer Verhandlung kommt <hr size=1 noshade>
Dieser Verfahrensstatus heißt Zwischenverfahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass jetzt noch eine Verhandlung zu vermeiden ist, geht gen Null. Es sei denn,es tauchen jetzt noch irgendwelche unschlagbaren Fakten auf (z.B. Tat ist verjährt).
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