Datenschutz Ladendiebstahl

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
ueberfragt2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Ladendiebstahl

Hallo,

ich hab ne Frage bezüglich Datenschutz bei Ladendiebstahl. Vor ca. 1 Jahr hat ein Kunde was geklaut und wurde von mir mit Hausverbot für 1 Jahr belegt. Ausserdem habe ich ihn angezeigt. Das Hausverbot ist inzwischen abgelaufen. Jetzt schreibt besagter Kunde einen Brief, in dem er von mir verlangt, dass ich sämtliche ihn betreffende Daten lösche, sowohl elektronische als auch schriftliche Aufzeichnungen. Darf er das verlangen?

Vielen Dank für Ihre Antworten, ich bin echt verwirrt!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

keine Ahnung, aber ich würde bei Diebstahl sowieso lebenslang Hausverbot erteilen.

Außerdem darf ja jeder geschäftsinhaber entscheiden, wer in einen Laden reindarf und wer nicht.

Was spricht dagegen, einfach nochmal ein Hausverbot zu verhängen?

Ob man jetzt alle Daten löschen muss oder nicht, weiß ich nicht. Da sollte man einen Anwalt fragen oder auf weitere Antworten hoffen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Hätte genau dasselbe gesagt.

Hausverbot lebenslang verhängen und mal schauen, ob hier noch einer der Experten was zu den Daten sagt.

Gruß Holger

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

also wenn ich ne kneipe habe und mir hinter den tresen nen zettel lege mit ner notiz, wer schonmal die zeche geprellt hat, dann würde ich bezweifeln, daß nach einem jahr ein datenschützer kommen könnte um mich aufzufordern, den zettel zu vernichten....

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#4
 Von 
ueberfragt2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht weiss einer der Experten einen Rat für mich? Bin ich rechtlich verpflichtet, auf Verlangen die Daten zu löschen bzw. zu vernichten? Noch ein kleiner Zusatz: Die damals aufgenommenen Daten beinhalten neben dem Namen auf Geburtsdatum und Adresse.

Vielen Dank für Ihren Rat!

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

die Daten sind zu löschen, da ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Geb.Datum und Adresse kann ich nachvollziehen, dass gelöscht werden muss, aber muss für ein Hausverbot, meinetwegen lebenslang, nicht zumindest der Name bekannt sein, damit man im Zweifel auch den Angestellten sagen kann, wer da Hausverbot hat?

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

In diesem konkreten Fall besteht das Hausverbot aber nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ueberfragt2006
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihren Hilfe! Jetzt sehe ich klarer und werde seinem Verlangen nachkommen.

Einen schönen Tag noch!

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#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 442x hilfreich)

Es bleibt doch jeden Geschäftsinhaber überlassen, wem er in seine Räume einläßt und wem nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo Herr Kollege !

quote:
die Daten sind zu löschen, da ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.


Wo steht denn das ? Bzw. woraus ergibt sich das? Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Daten, die von Hoheitsträgern gespeichert werden (also Polizei) und von Daten, die im Rahmen des privaten Verkehrs untereinander erhoben werden?

Mein Beispiel mit der Kneipe war zwar alles andere als juristisch fundiert, da gebe ich natürlich zu, aber am tieferen Kern des Ganzen müßte doch was dran sein.

Letztendlich würde das dazu führen, daß jeder Geschäftsmann seine Karteileichen regelmäßig löschen muß, nur weil keine Geschäfts- oder Rechtsbeziehung zu der person mehr bestehen.

Ich habe zwar leider keine gesetzliche Grundlage dafür im Kopf, aber ich denke, zwischen Privatpersonen muß etwas anderes gelten als bei der Datenerhebung durch den Staat.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Hallo Holger,

genau wie Don Carlo sagt, in diesem Fall besteht das Hausverbot aber nicht mehr weiter. Aber auch wenn das Hausverbot lebenslang verhängt werden sollte, muss man prüfen, inwieweit die Daten auch für lange Zeit gespeichert werden können oder nicht.


Viele Grüße,

J.

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 06.09.2006 12:18:37

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Hallo Herr Kollege justice,

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es nicht einen Unterschied zwischen Daten, die von Hoheitsträgern gespeichert werden (also Polizei) und von Daten, die im Rahmen des privaten Verkehrs untereinander erhoben werden? <hr size=1 noshade>
Ja, diese Differenzierung gibt es und muss es auch geben. Diese Differenzierung kannst du z.B. im Bundesdatenschutzgesetz ersehen.

quote:<hr size=1 noshade>Wo steht denn das ? Bzw. woraus ergibt sich das? <hr size=1 noshade>
Dieses ergibt sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz und den jeweiligen landesrechtlichen Datenschutzgesetzen. In concreto für das Bundesdatenschutzgesetz wäre das z.B. §35 BDSG .

quote:<hr size=1 noshade>Letztendlich würde das dazu führen, daß jeder Geschäftsmann seine Karteileichen regelmäßig löschen muß, nur weil keine Geschäfts- oder Rechtsbeziehung zu der person mehr bestehen. <hr size=1 noshade>
Sofern es sich um personenbezogene Daten handelt und keine Zulässigkeit zur weiteren Speicherung gegeben ist (z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflicht), sind diese Daten dann entsprechend zu löschen.


Viele Grüße,

J.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

@ueberfragt2006

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

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