Datenschutz???

6. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schultze, Mike
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz???

Ich habe ein großes Problem, ich habe ein Gerichtsprozess wegen Körperverletzung aber das ist gar nicht so schlimm sondern das ein Mitangeklagter ein guter freund meiner freundin ist und ich nicht möchte das er meine Vorstrafen mitbekommt und vielleicht sie meiner Freundin erzählt. Ich kenne das so das Die vorstrafen immer vorgelesen werden und beide beschuldigten im raum sind. wie kann man das umgehen oder gibt es da irgend ein antrag oder so?

wäre nett wenn ihr mir da info geben könnt.
Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9558x hilfreich)

Ob Vorstrafen verlesen werden, entscheidet der Vorsitzende --> § 243, Abs. 4 StPO

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Da sie für die Strafzumessung von Bedeutung sind werden sie immer verlesen, zumindest auszugsweise. Nur wenn klar ist, das ein Freispruch herauskommt wird oft darauf verzichtet. Ein Grund, den Mitangeklagten derweil von der Hauptverhandlung auszuschließen, gibt es nicht. Im Gegenteil: Er muss ebenso wie Sie die ganze Zeit anwesend sein.

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