Ich habe ein großes Problem, ich habe ein Gerichtsprozess wegen Körperverletzung aber das ist gar nicht so schlimm sondern das ein Mitangeklagter ein guter freund meiner freundin ist und ich nicht möchte das er meine Vorstrafen mitbekommt und vielleicht sie meiner Freundin erzählt. Ich kenne das so das Die vorstrafen immer vorgelesen werden und beide beschuldigten im raum sind. wie kann man das umgehen oder gibt es da irgend ein antrag oder so?
wäre nett wenn ihr mir da info geben könnt.
Vielen Dank
Datenschutz???
6. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 6. November 2005 | 02:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 6. November 2005 | 09:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9558x hilfreich)
Ob Vorstrafen verlesen werden, entscheidet der Vorsitzende --> § 243, Abs. 4 StPO
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 6. November 2005 | 10:56
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1499x hilfreich)
Da sie für die Strafzumessung von Bedeutung sind werden sie immer verlesen, zumindest auszugsweise. Nur wenn klar ist, das ein Freispruch herauskommt wird oft darauf verzichtet. Ein Grund, den Mitangeklagten derweil von der Hauptverhandlung auszuschließen, gibt es nicht. Im Gegenteil: Er muss ebenso wie Sie die ganze Zeit anwesend sein.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
291.634
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
31 Antworten
-
3 Antworten