Dauerbesuch der Polizei ?

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
diesunddas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauerbesuch der Polizei ?

A und B leben gemeinsam in einer Wohnung, gegen B läuft ein Haftbefehl ( nicht bez. Geldstrafe) von der A nichts weis. A kommt von der Arbeit, Zettel liegt auf dem Tisch, Polizei sucht mich bin weg. Er hat keine Ahnung wo B sich aufhält oder aufhalten könnte. Innerhalb von 4 Tagen, war dreimal die Polizei bei A, wird das jetzt zur Dauereinrichtung bis man B gefasst hat, kann er was dagegen tun ?Mieter im Haus beschweren sich schon,da die Polizei morgens einen heiden Lärm veranstaltet.Vermieter droht schon mit Kündigung und der Chef hat auch schon davon erfahren. Muß er jetzt damit rechen, daß die Polizei ihn Nachts aus dem Bett schellt? A Hat der Polizei mitgeteilt, das er den Aufenthaltsort nicht kennt und B auch keine Bekannten hat.

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62 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Die Beamten werden wiederkommen, solange bis Sie B haben oder seinen Aufenthaltsort kennen. Oder zu vermuten steht das sich B nicht mehr bei ihnen Aufhält.

Dagegen tun können Sie nix. Ausser die Beamten bitten leise zu sein, was Sie auch tun sollten. Mir geht auch nicht ganz auf warum die Lärm machen sollten. Es sei denn Sie öffnen nicht die Tür.

Der Vermieter kann Ihnen wegen Besuches der Polizei nicht kündigen, und Ihr chef auch nicht. Innsbesondere ja weil Sie offenbar nix getan haben.

MFG

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

auf jeden Fall solltest du mit der Polizei konstruktiv zusammenarbeiten und nicht auf konfrontation gehen.
Biete den Beamten an, sie zu unterstützen indem du ihnen versprichst, daß du dich meldest, wenn du etwas von deinem bekannten hörst.

Gruß Justice

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#3
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hm. Da A nicht weiss, wo sioch B derzeit aufhält, kann er/sie doch auch nicht konstruktiv mit der Polizei zusammenarbeiten. Es sei denn, A verspricht die Polizei zu informieren, falls B aufkreuzt. Im Gegenzug sollte die polizei auf dauernde Besuche zu unmnschlichen Zeiten dann aber auch verzichten ;)

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

genau das meinte ich.... ;)

Aber es ist fraglich, ob die Polizei sich darauf einläßt. Es wäre ja auch denkbar, daß A seinen Kollegen B eben doch nicht meldet.

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#5
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Sehr richtig.

Also ich persönlich schicke dann immer wieder in unregelmäßigen Abständen auch mal zur Nachtzeit so gegen 4-5 Uhr die Kollegen dahin. Solange das Sinn macht.

Ich wüsste auch nicht was mich als BPVD davon abhalten sollte. Oder was dagegen spricht.

Wenn Sie glaubhaft machen, das Sie nicht wissen wo sie A aufhält dann lassen die Kollegen es vieleicht irgendwann.

Sie sollten A falls Sie kontakt haben raten sich zu stellen, irgendwann kriegen wir ihn eh. Nur ne Frage der Zeit

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#6
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
und stellen an sich schon eine Straftat dar.


Liebes Leenchen,

ich finde es immer wieder faszinierend, mit welcher Selbstsicherheit Sie hier Dinge sagen, die schlicht und ergreifend falsch sind.

Warum wählen Sie nicht einfach mal eine Formulierung wie z.B. ... meiner Ansicht nach könnte das strafbar sein... oder z.B. ... es sollte strafbar sein... ;)
dann könnte man auch gepfegt darüber diskutieren.

Nun zum inhaltlichen:

Nein, das Verhalten der Beamten ist selbstverständlich nichts strafbar. Das Besuche nachts stattfinden hat den Grund, daß zu dieser zeit der Beschuldigte am ehesten zu hause ist. Tagsüber ist man schließlich am ehesten außer Haus. Von daher macht das schon Sinn.

Wenn einer gesucht wird, dann wird er dort gesucht, wo man ihn vermutlich auch finden kann. Wenn dort zufällig auch unbescholtene Bürger wohnen, dann muß man halt damit leben. Stell dir mal vor, ein Verbrecher müßte sich lediglich bei einem unbescholtenen Bürger verstecken und könnte somit nicht mehr gefaßt werden. Das kann ja wohl nicht gehen. ;)

Also dann, bis zur nächsten Diskussion

Justice

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#8
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

nun, es wäre auch nicht nötig. Der Polizist könnte ihn ja selber festnehmen... :)

Falls dieser Polizist aber selbst unter Verdacht seteht, dem Täter zu helfen, dann wären auch hier nächtliche Besuche drin...

Ist aber ein sehr hypothetischer Fall

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#10
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Leenchen

quote:
Es geht doch primär darum, dass die Polizei+StA nach 2-3 Besuchen sicher sein können, dass der Gesuchte in der Wohnung nicht mehr aufkreuzt.

Wirklich???

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#12
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

bei Leenchen frag ich mich allmälich ob da noch alle Tassen oben im Stübchen sind. Wieso kann die Polizei sicher sein daß der Gesuchte nicht nach ein paar Tagen wieder in seiner Wohnung ist? Ham die ne Kristallkugel?

Stell dir mal vor daß wär der Vergewaltiger, von dem du schreibst. Dann wäre das für dich doch total ok daß die Polizei dauernd nach dem sucht oder?

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#13
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Also. Wenn ich Straftäter wäre und ich würde irgendwann feststellen, dass die Polizei nicht mehr das Haus meiner Freunde 'besucht', hätte ich doch (wenn ich mich auf den Freund verlassen kann) den idealen Unterschlupf, oder nicht?

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#14
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ne Leenchen, es geht darum einen Verfolgsdruck aufzubauen, es kann ja nicht sinn und zweck sein die Wohung nicht mehr aufzusuchen dann kann der gesuchte ja zurückommen. Und sicher sein das er nicht zurückommt kann mann sich nie sein. Daher wird es auch weiter besuche geben. Was auch durch die StPO gedeckt ist.

Ahso Ihren Hinweis mit dem Pitbull; da verweise ich mal drauf das Sie für so ein das halten eines solchen Tieres eine Genehmigung brauchen, welche Sie vermutlich nicht erhalten werden. Und wenn mich so ein Tier anfällt dann bleiben mir nur exakt 2 möglichkeiten. Pefferspray und Schusswaffe.

Ich verstehe auch nicht wie mann wegen ner Geldstrafe nen HB bekommt, mann müsste nur mal mit dem StA und dem Richter reden. Da findet mann immer ne Lösung. Da ne Geldstrafe weh tut is klar. Das soll so dasrum heisst das ganze STRAFE.

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das ist in der Tat etwas schizophren.

zum einen die Einstellung... die armen Verbrecher und die böööse Polizei, die jedem Unrecht tut. Ganz zu schweigen von dem brutalen Polizeistaat, der angeblich alle Grundrechte vergißt, wenn er hoheitlich tätig ist, auf der anderen Seite will sie aber einem Vergewaltiger den Sch... abschneiden.

Aber ich ärgere mich nicht über ihre Threads. Im Gegenteil, ich diskutiere sowas gerne aus, solange die Diskussion einigermaßen niveauvoll ist und man sich gegenseitig respektiert und nicht beschimpft.

gruß Justice

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#16
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Eine Ausschreibung sowie ein Suchvermerk werden eh´erfolgen.

Dieser Tage hat ein Angeklagter bei der STA ein Ratenzahlungsgesuch gestellt. Da noch ein HB in der Welt war, war er 1,2, 3 in der nächsten JVA.:(

-- Editiert von meri am 14.09.2006 13:44:15

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#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
ich diskutiere sowas gerne aus, solange die Diskussion einigermaßen niveauvoll ist und man sich gegenseitig respektiert und nicht beschimpft.
Meine Zustimmung! Audiatur et altera pars!


- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Hey, herr Kollege!

Sie habe ich heute ja noch gar nicht gesehen... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Herr Kollege,

heute war ich eher stiller Mitleser und saß bis grade in der schön warmen Sonne draussen beim Essen :) Freue mich, dass du wieder öfter hier dabei bist. Kannst du das schöne Wetter denn auch ein bisschen genießen?


Viele Grüße,

J.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nicht wirklich, außer daß das Fenster offen steht ;)

Bin ausschließlich am lernen.. noch drei Wochen... ;(

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Oh ha, aber okay, kann ich verstehen. Aber Kopf hoch!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@diesunddas

Was hältst Du davon (wenn Dich der Besuch der Polizei so sehr stört) eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen, dass die Beamten sich Dir und Deinem Haus bis auf 100m nicht mehr nähern dürfen? ;)

Geht bei bösen Ehemännern schließlich auch und Du wärst bestimmt der erste, der so etwas versucht ;)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#23
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
was spricht dagegen den Beamten einen Wohnungsschlüssel auszuhändigen?
Sie können sich dann lärmlos versichern, daß der Gesuchte sich nicht in Ihrer Wohnung aufhält.
Das wäre mein persönliches Konzept.
MfG
Lindemann

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#24
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Liebes Leenchen,

Der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit ist wie Sie es so schön sagen gewahrt. Ich mache das beinahe täglich so und bis jetzt hab ich noch keine einstweilige Verfügung bekommen.

Warum jemand der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde nun wieder kein Verbrecher ist geht mir nicht ganz auf. Auch geht mir die Dummheit nicht auf sich wegen ner Geldstrafe nen HB zu fangen. Mann hätte sich ja bloß mal kümmern müssen.

Sich jetzt aufzuregen, das mann gesucht wird. Ist da ziemlich blöd, schließlich hätte mann sich ja auch freiwillig zum Antritt der Strafe stellen können. Dann wäre das ganze vermeidbar gewesen.

Die Maßnahmen sind auch nicht eskalativ.

Aber ich dreh den Bogen mal anderst rum. Was würden Sie denn an der Stelle der Polizeibeamten tun? Wie würden Sie vorgehen....?

MFG

Marc007 der jetzt um 3.22 Uhr wieder nen HB vollstrecken lässt.

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Marc

quote:
Ich mache das beinahe täglich so und bis jetzt hab ich noch keine einstweilige Verfügung bekommen.

Mein Mann auch nicht, aber wär doch mal ne Maßnahme ;)

quote:
Aber ich dreh den Bogen mal anderst rum. Was würden Sie denn an der Stelle der Polizeibeamten tun? Wie würden Sie vorgehen....?

Darf ich auch ? - Sie würde wahrscheinlich brav 'Beamtenmikado' spielen und warten bis der Typ auf der Wache auftaucht, sich entschuldigt und sagt, dass er sich stellen möchte. Außerdem bringt er natürlich auch ne Pizza mit für die lieben Beamten, die sooo lange so ruhig auf ihn gewartet haben ;)

quote:
Marc007 der jetzt um 3.22 Uhr wieder nen HB vollstrecken lässt.

Arme Socke - Schichtdienst??? Ist meiner zum Glück raus!!!

LG

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Leenchen

quote:
Haben Sie nachts nichts besseres zu tun? kann man sowas nicht am Tage machen? unmöglich sowas!

Und warum passieren Einbrüche, Autodiebstähle, etc meistens nachts? Können die Kriminellen das nicht auch tagsüber machen?
Dann könnten wir alle ruhiger schlafen ;)

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Also lenchen nen DauerDB gibt es nicht, brauch ich auch nicht. Das POLGNRW und die STPO geben mir die möglichkeit auch ohne Beschluß Wohungen zu druchsuchen wenn zu vermuten steht das sich flüchtige dort aufhalten.

Um 3.22 Uhr sind aber die meisten Leute zu hause und so muss ich meine Jungs da nur einmal hinschicken und störe nicht die unschuldigen. Darum lasse ich sowas nachts machen. Darf ich auch.

Da Sie ja offenbar so nen guten drat zu bösen Menschen haben, bitte ich Sie dennen doch auszurichten, Sie möchten nur Tagsüber straftaten begehen, dann kann ich die Wache nachts zusperren. Und muss nachts nicht arbeiten.

Die intressanteste Frage haben ie wieder mal nicht beantwortet:

Warum hat sich derjenige eigentlich nicht um gemeinützige Arbeit Ratenzahlung ect. gekümmert. Klar hat der Mensch nen Freiheitstrieb, aber wenn der so stark ist dann kann ich doch mal nen Richter oder nen StA anrufen, um sowas zu klären.

Ahso zur Fahdung ausgeschrieben ist der Herr sicher. Und irgenwann kriegen wir Ihn sowieso. Trozdem werden Sie uns sicher erlauben unsere arbeit zu machen, auch wenn wir dann andere Bürger stören.

Natürlich haben Sie recht wenn Sie Straftat = Straftäter

Verbrechen = Verbrecher setzten.

insoweit bitte ich für meine ungenauigkeit zum Entschuldigung. Natürlich ist ein zu Geldstrafe verurteilter nur ein Straftäter und kein Verbrecher.

In diesem Sinne.


MFG



0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Leenchen
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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