Dealer erwischt

29. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
shortname332
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dealer erwischt

Hallo, ich hab mal eine Frage. Angenommen Person A (18), Person B (17, mit Führerschein), Person C (18, mit Führerschein), und Person D (16 ) sind zusammen an einen Ort gefahren und haben "4 g" Cannabis für 50 Euro gekauft ( den treffpunkt hat person D abgemacht) nach dem Person C und Person D das Auto weggebracht haben, haben sie sich bei Person A getroffen und das Cannabis abgewogen. Dort stellte sich herraus das es nur 3 g waren. Sie ruften zusammen den "Dealer" an aber ein Polizist ging an das Handy, da der Dealer in einer Kontrolle geraten war. Sie erzählten ausführlich über ihre Lage und über das fehlende Cannabis. Zwei Tage später hat Person C einen Anruf von der Polizei erhalten, wo sie aufgefördert wird zu einem Polizeiposten zu kommen. Person C hat bei der Polizei gesagt das, das Handy von fremden Leuten benutzt wurde. Allerdings haben alle Personen bei dem Dealer angerufen und sie haben die Vornamen von allen. Nun wissen Sie nicht ob sie sich "stellen" sollen.

Können Sie da weiter helfen ?
Wie haben sich die personen zu verhalten?
was für rechtliche folgen muss welche Person erwarten ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Grundsätzlich kann ich keine Empfehlung abgeben. Ohne aber zu tief in das Thema oben einzusteigen: Niemand muss sich selbst belasten, Beschuldigte müssen nicht aussagen, können aber..

Allerdings: Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Dazu muss jemand erstmal einen zum Zeugen "machen".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
und haben "4 g" Cannabis für 50 Euro gekauft


Was -selbst wenn es 4g gewesen wären- reichlich teuer ist :devil:

Zitat:
aber ein Polizist ging an das Handy, da der Dealer in einer Kontrolle geraten war. Sie erzählten ausführlich über ihre Lage und über das fehlende Cannabis.


Noch beknackter geht es kaum. Man erzählt einem Polizisten am Telefon, dass man beim Drogenkaufen beschissen wurde?! Holla die Waldfee... Was dachte man was passiert? Dass die Polizei den Dealer vorbeischickt um das fehlende Gramm noch nachzuliefern?! :smoke:

Zitat:
Allerdings haben alle Personen bei dem Dealer angerufen und sie haben die Vornamen von allen


Nachdem schon der erste einen Polizisten an der Strippe hatte, haben die anderen 3 auch noch angerufen?! Das wird ja immer besser...

Zitat:
Nun wissen Sie nicht ob sie sich "stellen" sollen.


Das können aber nur sie selber wissen. Wenn sie sich weiterhin so dermaßen geschickt anstellen wie bisher, weiß die Polizei ohnehin bald, was sie wissen will (wenn der Dealer auch so eine Leuchte ist, hat er es vermutl. bereits ausgeplaudert)

Zitat:
was für rechtliche folgen muss welche Person erwarten ?


Der reine Erwerb von BTM würde vermutlich eingestellt werden, sofern es keine Vorbelastungen gibt. Möglicherwieise gegen Auflage (Drogenberatung besuchen o.ä., v.a. bei den Minderjährigen denkbar). Die Führerscheininhaber dürfen sich ggf. auf Post von der Führerscheinstelle freuen. Normalerweise werden die bei Erstauffälligkeiten in diesem Bereich nicht unbedingt tätig, aber aufgrund des jungen Alters der FE-Inhaber kann das hier anders aussehen.

Grundsätzlich: Drogenkonsum und Teilnahme am Strassenverkehr passt nicht zusammen. Für eines muß man sich entscheiden. Beides geht auf die Dauer nicht gut. Wenn es erst einen Unfall mit Schwerverletzten oder gar Toten wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss gibt, hat man sein Leben bereits mit 17/18 vor die Wand gefahren, weil man dann den Rest seines Lebens für die Opfer seiner Drogenfahrt blechen darf. Von Schuldgefühlen will ich erst gar nicht anfangen. Mal drüber nachdenken, in einer ruhigen Minute. Und: "Mir passiert das nicht" haben alle anderen auch gesagt, die heute in dieser Situation stecken.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119991 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Noch beknackter geht es kaum. Man erzählt einem Polizisten am Telefon, dass man beim Drogenkaufen beschissen wurde?! Holla die Waldfee... Was dachte man was passiert? Dass die Polizei den Dealer vorbeischickt um das fehlende Gramm noch nachzuliefern?!

Naja, da besteht doch der Verdacht des Betruges vom Dealer am Kunden. Und das ist ja auch strafbar, also mal direkt der Polizei erzählt - wenn man die doch schon praktischerweise an der Strippe hatte. :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Erinnert mich an einen Fall, der vor etlichen Jahren passiert ist. Jugendliche Bande brach immer wieder ein, wurde erwischt. Diebesgut hatten sie in einem Schrebergarten bzw. der Hütte drauf gebunkert. Als die Sache aufflog, erstatteten sie voller Empörung Anzeige gegen unbekannt, weil, wer auch immer hatte die Hütte aufgebrochen und das Diebesgut geklaut. Das wurde dann auch mit der Bitte um Berücksichtigung beim Schöffengericht vorgetragen. Die Empörung der Angeklagten war groß.

War vielleicht sinnvoll, einfach mal abwarten, und schauen, was passiert?

wirdwerden

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