Demo-Straftaten

18. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
unhold123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Demo-Straftaten

Hallo liebes Forum

Ich bin neu hier und deshalb nicht sicher, ob ich im richtigen Forum gepostet habe.

Ich habe folgendes Problem: Ich bin 14 Jahre alt und war gestern auf einer Demonstration bzw. einer Gegenveranstaltung zu einer angemeldeten Demo. Dort ist folgendes vorgefallen:

Ich und viele weitere Passanten haben lautstark versucht die Demonstration der Gegenseite zu stören. Als diese dann ihren Marsch begannen haben ich und viele andere versucht auf irgendeine Art und Weise möglichst nah an die betreffende Gruppe heran zu kommen. Dabei kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei (Steine und Falschen wurden geworfen etc.). Als die Gruppe der Gegenseite dann weg war habe ich mich einer Gruppe angeschlossen und wir sind auf der Suche nach Personen von der Gegenseite durch fast die gesamte Stadt gezogen. Schließlich standen wir vor einem Haus von aktiven Personen der Gegenseite. Diese standen am Fenster und es wurden wüste Beschimpfungen einander zugerufen etc. Als dann Steine, Flaschen etc. flogen und die Gegenseite eine Schusswaffe zeigte und schoss (vermutlich Schreckschusswaffe) distanzierte ich mich von der Gruppe. Nach einiger Zeit erschien die Polizei mit einem Großaufgebot und kesselte "unsere" Gruppe ein. Da ich etwas abseits stand wurde ich gefragt ob ich dazu gehöre bzw. etwas gesehen habe. In der Hoffnung eine wirkungsvolle Aussage gegen die Gegenseite machen zu können, bejahte ich dieses. Daraufhin wurde eine Gruppe von etwa 3 Personen zu einem Platz geführt und dort alle der Reihe nach durchsucht. Bei meiner Durchsuchung wurde eine Sturmhaube und meine Bauchtasche in der sich noch Steine befanden sichergestellt. Nach einiger Zeit wurden wir auf eine Gefangenensammelstelle verbracht und dort erkennungsdienstlich erfasst.

Lange Rede garkein Sinn. Meine Frage lautet: Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Mit der Sturmhaube habe ich mich vermummt aber Steine habe ich nicht geworfen. Fragt nicht wieso ich Steine mitgenommen habe, wahrscheinlich um dazu zu gehören. Reichen die "Steinreste" in meiner Bauchtasche für eine Anzeige der entsprechenden Straftat? Wenn ja welche ist das?
Außerdem möchte ich noch wissen, inwieweit diese Sache Einfluss auf meinen Berufswunsch des Anwalts nehmen kann.

Bevor jemand fragt: Ich wurde auf dem Präsidium weder über den Verlauf der Angelegenheit informiert noch verhört, wobei ich dort so oder so nichts gesagt hätte.

Vielen Dank schon einmal im Vorraus

MfG unhold123

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Reichen die "Steinreste" in meiner Bauchtasche für eine Anzeige der entsprechenden Straftat?


Reichen immer - ob sie für eine Verurteilung reichen, ist eine andere Frage.
Allerdings dürfte schon das Mitführen gefährlicher Gegenstände mindestens eine OWi sein.
Wenn man dann noch mit Vermummung und Wurfgeschossen im Besitz aus dem "militanten Block" gezogen wurde, dürften Einlassungen bzgl. Unschuld wohl höchst unglaubwürdig sein.

Ob eine Jugendstrafe aber eine Anwaltszulassung torpediert, wage ich doch zu bezweifeln.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich sehe nicht mal eine Owi - dafür müßte er auf einer Versammlung mit gefährlichen Gegenständen bzw. Vermummungsmaterial angetroffen worden sein. Zum Zeitpunkt der Festnahme befand er sich ja aber nicht mehr auf einer Versammlung. Und strafrechtlich sind die Steine lediglich die straflose Vorbereitung eines Landfriedensbruchs.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Zum Zeitpunkt der Festnahme befand er sich ja aber nicht mehr auf einer Versammlung.


Und das hier?

quote:
wurde ich gefragt ob ich dazu gehöre bzw. etwas gesehen habe. In der Hoffnung eine wirkungsvolle Aussage gegen die Gegenseite machen zu können, bejahte ich dieses.


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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Eine Versammlung von etwa 3 Personen ?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 20.03.2013 03:08

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#5
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Lt. Schilderung des TE war das nur die Anzahl der Leute, die abgeführt wurden. Über die Größe der Gesamtgruppe ist nichts gesagt.

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