Der Beleidigung eines Dritten bezichtigt

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Der Beleidigung eines Dritten bezichtigt

Mein Vermieter hat mir heute schriftlich unterstellt, dass ich meinen Nachbarn "unflätig beleidigt" hätte.
(Ich befinde mich als Kleinunternehmer in einem gewerblichen Mietverhältnis.)

Nun kenne ich diesen Nachbarn nicht persönlich und habe folglich noch nie mit ihm gesprochen.

Kann ich mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meinen Vermieter vorgehen?
Immerhin lügt er wissentlich, zumal der angeblich beleidigte Nachbar niemals auf mich zugekommen ist.
Ob er die Lüge auch den anderen Mietern erzählt hat, weiß ich leider nicht.

Meine Sorge ist, dass er mich als Störenfried brandmarken und anschließend als untragbaren Mieter fristlos kündigen will.

Und das kurz vor Weihnachten!

Schonmal Danke für Eure Tipps.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Naja, grundsätzlich sollte die Unterstellung einer Straftat schon mit Beweisen fundiert sein. Das heißt, der Nachbar bzw. derjenige, der die Behauptung aufstellt, muss diese auch Beweisen können - sonst § 186 , 187 StGB .

Aussage gegen Aussage reicht als Beweis natürlich nicht. Behaupten kann man ja viel, wenn der Tag lang ist ;)

Ob der Vermieter wissentlich lügt weiß man nicht - deshalb sollte man ihm das auch nicht unterstellen! Das wäre genau so ein Fall für §186,187 StGB ... Vielleicht hat sich der Nachbar wirklich (Irrtum?) bei ihm beschwert, und er handelt nur im Interesse des Nachbarn.

Bei Mitgliedschaft in einer Genossenschaft (Wohnungsgenossenschaft) ist die Nutzung von Gewerbeflächen in den Wohnräumen für den Vermieter mit Steuernachteilen behaftet, wodurch Kleinunternehmer, die zuhaus arbeiten, von solchen Genossenschaften meist abgelehnt oder, wenns später auffällt, eben rausgeekelt werden.

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#2
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke!

Ich werde eine Unterlassungserklärung an meinen Vermieter aufsetzen. Vielleicht kann ich das Unausweichliche wenigstens so lange hinausschieben, bis ich was Neues gefunden habe ;)

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#3
 Von 
Zielscheibe
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Sache wurde mittlerweile im Rahmen einer Schlichtung erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Das liest man gern.

1. Dass sich etwas erledigt hat und
2. Dass der Fragesteller das Ergebnis kund und zu wissen gibt.

Passiert leider viel, viel zu selten.

Danke!!!!! :love:

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