Der einfache Diebstahl und Unterschlagung von gering wetigen sachen / Unterschlagung

20. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Eisbeer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Der einfache Diebstahl und Unterschlagung von gering wetigen sachen / Unterschlagung

Wo fange ich nur an ...?
Okay - meine EX-Freundin besitzt noch einige persönliche Gegenstände von mir wie z.B. Reisepass, Kontoauszüge, Autoschlüssel, Kleider, Schuhe, CD´s, DVD´s usw.
Sie will mir diese nicht mehr aushändigen, beziehungsweise sagt mir gegenüber, daß ich Ihr erst mal Beweisen müsste, daß Sie diese Sachen wirklich hat.
Wie kann ich an meine Sachen wieder kommen ohne gleich eine Anzeige zu machen oder ähnliches?

Mir geht es in erster Lienie um den Autoschlüssel, Pass.

Und kann Ich etwas unternehmen, wenn Sie mir mein Auto oder Sachen aus meinem Auto ohne mein Wissen entwendet?

Welcher Paragraph kommt hier eigentlich zum trgaen?
§ 240 STGB (Nötigung)?
§ 253 STGB (Erpressung)?
§ 248 STGB (der einfache Diebstahl und Unterschlagung von gering wertigen sachen)?
§ 246 STBG (Unterschlagung)?
§ 266 STGB (Untreue)?

Eisbeer

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