Aus aktuellem Anlass habe ich mal einige Fragen bezüglich herrenloser Koffer an Bahnhöfen, Flughäfen, etc.
Ein Mann kauft sich in einem stark frequentiertem Bahnhof am Fahrkartenautomaten ein Ticket. Der Zug, mit dem er fahren will, ist schon drauf und dran abzufahren. Deswegen nimmt er nach Kauf die Beine in die Hand, um ihn zu erreichen. Dabei lässt er den Koffer zurück, mit mit Absicht, er hat ihn ganz einfach vergessen und bemerkt seinen Irrtum erst Stunden später.
Die Polizei stuft den Koffer als äußerst verdächtig ein, lässt den Bahnhof evakuieren, stoppt alle Züge, rückt mit einem Sprengkommando an und jagt den Koffer vorsorglich in die Luft. Es erweißt sich, dass das Gepäckstück harmlos war.
Meine Fragen:
1.) Was passiert jetzt mit diesem Mann, wenn die Polizei ihn ermittelt?
2.) Kann er Schadensersatz von der Polizei verlangen, weil sie seinen Koffer in die luft gejagt hat?
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Der herrenlose Koffer
25. September 2013
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Frage vom 25. September 2013 | 17:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der herrenlose Koffer
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#1
Antwort vom 25. September 2013 | 23:07
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Zunächst wird er wohl den Einsatz von Polizei und Sprengkommando bezahlen müssen.
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#2
Antwort vom 26. September 2013 | 09:51
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
quote:
Zunächst wird er wohl den Einsatz von Polizei und Sprengkommando bezahlen müssen.
Nein. Das wäre nur der Fall, wenn man nachweisen könnte, dass der Koffer absichtlich stehen gelassen wurde, um einen Polizeieinsatz zu provozieren. Sonst sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Problematischer könnten eher die Schadensersatzforderungen für das Stoppen der Züge sein. Denn mit der Bahn besteht ja ein Vertragsverhältnis (es war ja ein Reisender, der den Koffer vergessen hat). Und seitdem die Bahn ihren Kunden bei Z***erspätungen Geld zurückerstatten muss, geht sie auch relativ hartnäckig gegen Verursacher von Verspätungen vor.
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