Deutscher kämpft für Russland

15. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 8x hilfreich)
Deutscher kämpft für Russland

Wenn ein Deutscher auf der Seite Russlands gegen die Ukraine kämpft, würde er dann nach §27 StGB verurteilt werden oder bewahrt ihn §13 Abs. 4 VStGB davor?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11092 Beiträge, 4278x hilfreich)

Eine politische und/oder ethische Diskussion trete ich jetzt nicht los, obwohl es in den Fingern juckt....

Also kurz, weder noch.
Strafbar in Deutschland ist das Anwerben, aber nicht freiwillig für einen fremden Staat in den Krieg zu ziehen.

Anders kann es aussehen, wenn man nicht der ausländischen Armee beitritt, sondern als Teil einer Söldnertruppe dort hinzieht.

-- Editiert von User am 17. Juli 2023 10:59

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Jede versuchte oder vollendete Tötungshandlung oder die Beihilfe dazu seitens der russischen Armee stellt für die Täter und Tatbeteiligten einen versuchten oder vollendeten Mord im Sinne des §211 StGB dar.

Es stellt sich natürlich die Frage nach der Beweisbarkeit - aber da haben sich auch schon so manche Beteiligten der Völkermorde in Ruanda und Burundi oder in den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens dann eines Tages gewundert, was ihnen alles so hinreichend nachgewiesen werden konnte, daß es für eine Verurteilung in Deutschland gereicht hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
jms
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Jede versuchte oder vollendete Tötungshandlung oder die Beihilfe dazu seitens der russischen Armee stellt für die Täter und Tatbeteiligten einen versuchten oder vollendeten Mord im Sinne des §211 StGB dar.

Wir sind hier nicht am Stammtisch. Bitte hier nicht so einen Blödsinn posten.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

eh, ehe man einen solchen Blödsinn schreibt, sollte man sich mit internationalem Völkerrecht, den Genfer Konventionen sowie insbesondere den Zusatzprotokollen befassen. Nur mal so als Einstieg. Und dann ganz profan mit der subjektiven Seite der Tatbestandserfüllung der von Dir genannten Bestimmung beschäftigen.

wirdwerden

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Eher sind wir da bei § 7 Abs. 1 S. 1 VStGB, oder?

Der "simple" §211 StGB kommt wohl eher in Betracht, wenn der Betreffende nicht Teil der organisierten militaerischen Streitkraefte Russlands ist - was in der Regel der Fall sein duerfte, denn es waere mir neu, dass die russische Armee auslaendische Freiwillige aufnimmt.

-- Editiert von User am 19. Juli 2023 10:25

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11092 Beiträge, 4278x hilfreich)
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#7
 Von 
jms
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 8x hilfreich)

In der Einleitung heisst es:

Zitat:
Im Kontext des gegen die Ukraine gerichteten russischen Angriffskriegs haben sich Berichten zufolge nicht nur vereinzelt nicht-ukrainische Staatsangehörige in die Ukraine begeben, um dort die ukrainischen Streitkräfte kämpfend bei der Landesverteidigung zu unterstützen.

Daher ist das Ergebnis so ausgefallen.

Wäre es darum gegangen zu beurteilen, was es bedeutet, wenn ein Deutscher der russischen Armee beitritt und gegen die Ukraine kämpft, dann wäre das Ergebnis ein ganz anderes gewesen.

In D ist neulich bereits jemand verurteilt worden. Man hat die Begründung an den Haaren herbei gezogen:
Er hätte in St Peterburg an einem Training teilgenommen. Und das wäre nach §89a StGB strafbar.

Also wenn man will, findet man immer eine Begründung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

jms, das Ergebnis ist nicht so ausgefallen, weil einige Deutsche auf Seiten der Ukraine kämpfen. Es hat keine Rechtsänderung in den letzten Jahrzehnten statt gefunden. Es geht ganz offiziell, so war auch Deine Anfrage, um reguläre Soldaten und nicht um undefinierbare paramilitärische Schulungseinrichtungen. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

wirdwerden

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#9
 Von 
jms
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht ganz offiziell, so war auch Deine Anfrage, um reguläre Soldaten


War mir nicht bewußt dass ich in meiner Anfrage explizit von regulären Soldaten gesprochen habe.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33971 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von jms):
In der Einleitung heisst es:
Und in 2. Rechtslage in Deutschland geht es weiter...
Du hattest doch für einen Deutschen in der russischen Armee gefragt, welche gegen die Ukraine einen Krieg führt, oder?

Zitat (von jms):
Daher ist das Ergebnis so ausgefallen.
NÖ.
Zitat (von jms):
Man hat die Begründung an den Haaren herbei gezogen:
NÖ. Der Fall war ein anderer.
Zitat (von jms):
Also wenn man will, findet man immer eine Begründung.
Für diese Person und diesen Fall war der §89a StGB einschlägig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Wenn Du Söldner oder Berufskriminelle/Terroristen gemeint hättest, hättest Du das ja wohl geschrieben. Davon war ich zumindest ausgegangen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33971 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von jms):
War mir nicht bewußt dass ich in meiner Anfrage explizit von regulären Soldaten gesprochen habe.
Dann kennst du zumindest jetzt den Unterschied zwischen Soldaten einer Armee und Söldnern.
Du hättest gleich im EP zu diesem Urteil nach §89a StGB fragen können, statt deine verschwurbelten Völkerrechtsfragen einzubacken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11092 Beiträge, 4278x hilfreich)

Zitat (von jms):
War mir nicht bewußt dass ich in meiner Anfrage explizit von regulären Soldaten gesprochen habe.


Der Unterschied hätte Dir aber nach #1 bewusst sein können.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39349 Beiträge, 14144x hilfreich)

Noch eine Anmerkung: die Ausbildung von Soldaten findet immer nach Verpflichtung, sprich Aufnahme des Jobs statt. Nicht in diversen Camps, wo jedermann sich verlustieren kann. Und die Teilnahme an was auch immer in St. Petersburg oder wo in der Welt auch immer hat mit dem Ukrainekrieg doch nun wirklich gar nichts zu tun. Nicht mal im Denkansatz. Abgesehen davon ist § 89 a StGB nun ja wirklich sehr klar gefasst.

Ich frage mich, wieso man hier eine Frage stellt, die mit dem Sachverhalt, um den es geht, überhaupt nichts zu tun hat.

wirdwerden

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