Deutsches Fahndungsregister

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsches Fahndungsregister

Hallo zusammen. Vielleicht weiss da jemand weiter. Ich bin aus der Schweiz und womöglich im deutschen Fahndungsregister eingetragen. Da ich diesbezüglich jedoch nicht sicher bin, möchte ich gerne sicher sein, ob dem so ist. Weiss jemand, wo ich diese Infomation erhalte?

Und wie sieht es aus, angenommen ich bin in deutschem Raum unterwegs und werde kontrolliert- werde ich dann gleich verhaftet? Es handelt sich um eine Busse, welche in 100 Tagessätze umgewandelt wurde. Ich war damals mit dem Wochenendeticket unterwegs, inkl. Hund. Dieser war angeblich aber nicht im Ticket akzeptiert, lediglich bis zu 5 Personen. Wir waren aber 2 Personen und eben ein Hund. Da ich sämtliche Bussen ignorierte, welche mir in die Schweiz nachgeschickt wurden, hiess es, ich werde zur Fahndung ausgeschrieben.

Würde mich freuen, irgendwelche Antworten zu erhalten!

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26 Antworten
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#2
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Es könnte sein, dass ein Vollstreckungshaftbefehl besteht und damit in Deutschland auch eine Verhaftung erfolgen kann.
Da die Schweiz seit gestern, glaube ich jedenfalls, dem Schengener Abkommen beigetreten ist, könnte der Haftbefehl auch im SIS=Schengener-Informations-System eingestellt werden, worauf auch die schweizer Behörden Zugriff haben dürften. Ob diese Behörden einen deutschen Haftbefehl vollziehen...ich glaube es nicht. Möglicherweise könnten aber die 100 Tagessätze Geldstrafe zwangsweise beigetrieben werden. Dazu müsste man aber evtl. den Vertrag der Schweiz zum Beitritt zum Schengenland kennen.

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#4
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese 100 Tagessätze sind die Busse. Ich weiss nicht genau, wir hier haben sowas nicht. Da kriegt man entweder Busse oder Gefängnis. Ich habe erst eine Busse erhalten, danach noch eine, etc. Es wurde immer höher, weil die DB noch ihre Anwaltskosten beifügte oder sowas ähnliches. Irgendwann war dann ein immenser Betrag, der dann irgendwann zu Tagessätzen à 10 Euro glaub umgewandelt wurde. Also ziemlich genau 100 Tage. Das ganze ist drei Jahre her und ich bin mit meinem Anwalt am schauen, wie ich das machen kann. Also die Rechnung abzahlen zum Beispiel. Da ich aber viele Bekannte und Freunde in DE habe die ich gerne besuche, möchte ich nicht jedesmal Angst haben müssen, dass ich verhaftet werden kann. Darum mcöhte ich gerne mich informieren, ob ich dort im Fahndungsregister bin. Leider ist das gar nicht so einfach, raus zu kriegen.
Was das Schengen abkommen betrifft, so hat mein Anwalt gesagt, kann man mich hier nur dann verhaften, wenn ich entweder was getan habe, dass eine hohe Gefängnisstrafe nach sich ziehen kann, oder bei einer Verurteilung von mindestens vier Monaten. Da lieg ich mit 100 Tagen knapp darunter.

Mir gehts hier nicht darum, ob dieses "Hunde-schwarzfahren" gutheissen wird oder nicht. Auch nicht darum, ob es irgendjemand merkwürdig findet. Das einzige, worüber ich froh wäre, sind Tipps, wo ich mich bezüglich der Fahndung informieren und Auskunft erhalten kann. Denn es ist nämlich einfach nie irgendjemand dafür zuständig oder weiss, wer es wäre. Deutschland ist ja auch noch unterteilt in diverse Gebiete, dort wo ich war ist Ulm, anscheinend nochmal was anderes (Freistaat).

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#5
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, was ist eine EV-Abgabe?

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#8
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Nicht Zivil- und Strafrecht durcheinanderwirbeln.
Ein Haftbefehl wegen Abgabe der eV kommt nicht in das pollizeiliche Suchsystem.

!00 Tagessätze für 'Schwarzfahrt' kommt mir sehr hoch vor.....es sei denn, der Auszug aus dem Bundeszentralregister hat schon einige Eintragungen....


Wenn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft in der Welt ist, dürfte jeder Grenzübertritt russisches Roulette bedeuten.
Am sichersten: Genügend Euronen mitnehmen oder eine EC-Scheckkarte, damit im Fall der Fälle die Geldstrafe vor Ort gezahlt werden kann.
Ob die Staatsanwaltschaft Ulm telefonische Auskünfte erteilt......?????

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#9
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermögensverhältnisse offenlegen? Abgabe eidesstaatliche Versicherung? Huch- da blick ich überhaupt nicht durch! Wem offenlegen und warum? Was ist das für eine eidestaatliche Versicherung?

Wie gesagt, wir waren lediglich in der Bahn unterwegs, hatten ein Wochenendticket, das für fünf Personen gilt. Der Hund hätte ein eigenes Ticket gebraucht, was wir nicht nachvollziehen konnte, das unser Ticket für fünf personen gültig war und wir der Meinung waren, dann geht das auch für zwei Personen mit Hund. Falsch gemeint, aber um das gehts ja auch nicht.

Ich hab mich nicht irgendeiner staatlichen Abgabe enzogen, sondern die Busse nicht bezahlt. Hat denn keiner hier eine Ahnung, wo ich mich informieren kann, ob ich im Fahndungsregister eingetragen bin??? Hier brauch ich bloss der Polizei anzurufen und die geben mir nett Auskunft, ob ich gesucht werde. Gibts da bei euch nicht auch so ne Stelle? Ich möcht es nicht erst dann wissen, wenn ich in eine Kontrolle gerate!

Ansonsten: ich pöble selbstverständlich keine Passanten an, fahre nie schwarz und den Hund wird in Zukunft sein eigenes Ticket erhalten, wie die DB das wünscht. Bin eigentlich eine ganz nette, junge Dame, sonst! ;-)

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#10
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, 100 Tagessätze find ich auch extrem hoch! Aber anscheinend können die solche Tagessätze beliebig hoch ansetzen. Das heisst, für eine Strafe von 1000 Euro, können die entweder Tagessätze à 10 Euro verhängen, aber genauso gut auch solche à 50 Euro.... und bei letzterem wären es dann nur noch 20 Tage! Aber was soll ich da machen! Kann ja schlecht denn Wunsch äussern, sie sollen doch die Tagessätze höher ansetzen?!

Euer Rechtsystem ist irgendwie kompliziert... Oder ich zu doof, kann natürlich auch sein. ;-)

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#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Ein Tagessatz wird nach dem monatlichen Einkommen berechnet. Ein Tagessatz ist das tägliche Einkommen.(Monatseinkommen ./. 30) Schwierig ist das nicht....wenn man es weiss:)
Trotzdem steige ich ehrlich gesagt, nicht durch.

Für 'Schwarzfahren' kassiert man beim erstenmal eigentlich keine Anzeige, sondern muss das erhöhte Beförderungsgeld von 40,-EURO zahlen(zivilrechtliche Forderung).
Wie jetzt von 40,-EURO erhöhtem Beförderungsgeld auf 100 Tagessätze Geldstrafe (Strafrecht) sich die Sache gesteigert hat, bleibt mir ....jedenfalls vorerst ...ein Rätsel.

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#12
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, ok, aber so ganz fair ist das irgendwie nicht mit den Tagessätzen. Aber darum gehts mir ja auch gar nicht.
Und wie die Busse sich zusammensetzt, hab ich ja erklärt. Erst war nur die Busse, dann kamen von der DB noch irgendwelche Anwaltskosten oder ähnliches dazu, Mahngebühren, Aufwandskosten und was weiss ich nicht noch was. Ist sogar noch länger her, war im Jahr 2004. Also über vier Jahre...

Aber eben, es geht doch gar nicht um diese Busse! Nochmals, mich intressiert lediglich, wo ich erfahren kann, ob ich zur Fahndung ausgeschrieben bin, oder nicht. Thats it!
Hab gedacht, vielleicht gibts bei euch auch eine zuständige Auskunftstelle wie bei uns. Scheint nicht der Fall zu sein.

Ich werde mit meinem Anwalt schauen, ob wir doch noch irgendwie an diese Information rankommen.

Euch allen danke trotzdem (auch wenns mir nicht geholfen hat) und noch einen schönen Sonntag!

Lg

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#13
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sag ich doch, eine Busse von der DB.... Hallo?! Wer liest denn hier was und wo von einem Bus (zumal man einen solchen mit EINEM "S" schreibt...)?! Nochmals, ES GEHT NICHT UM DIESE BUSSE; SONDERN NUR DARUM, WO ICH MICH BEZÜGLICH FAHNDUNGSREGISTER INFORMIEREN KANN!

Aber ist ok, ich meld mich hier wieder ab. Scheint keine grosse Hilfe zu sein, dieses Forum.... Trotzdem danke.

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sag ich doch, eine Busse von der DB.... Hallo?!

Nein. Ich versuche noch mal Ordnung in dieses ganze Durcheinander zu bringen.

1. Die Buße ist nicht von der DB. Wie schon gesagt wurde, werfen Sie hier Strafrecht (das sind die 100 Tagessätze, die vom GERICHT, nicht von der DB verhängt wurden) und Zivilrecht (das sind die -immer höher werdenen- Geldforderungen der Bahn) durcheinander. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

2. Sie wurden strafrechtlich zu 100 Tagessätzen je 10,00 € verurteilt = 1000,00 €. Das ist das im Moment interessante, weil Sie dafür -und NUR dafür- in Haft genommen werden können (in Deutschland).

3. Ob das nun *viel oder wenig* ist, oder ob es glaubhaft ist, dass man für *Schwarzfahren* eine solche Strafe bekommen kann (was durchaus der Fall ist) kann ja dahingestellt bleiben. Fakt ist ja, dass diese Strafe rechtskräftig verhängt wurde.

4. Eine EV (Vermögensoffenlegung) hat mit der Strafsache nichts zu tun.

5. Ja, @Courtesy , die DB verlangt ein Extra-Ticket für Hunde. Das ist also nicht *dubios*

6. Die Möglichkeiten, die Du @ajkula jetzt hast, sind folgende:

a) Die Strafe zahlen
b) bei jeder Einreise nach Deutschland min. 1000,00 € dabeihaben und im Falle des Anhaltens durch die Polizei dann die Strafe zahlen (dann ist der Knast vom Tisch)
c) nicht zahlen und die Strafe absitzen.
d) die Vollstreckungsverjährung abwarten und solange nicht nach D einreisen (min. 5 Jahre seit Urteil)
e) Kontakt zur deutschen Staatsanwaltschaft aufnehmen und Ratenzahlung beantragen. Welche das ist (bzw. welches Gericht es ist - von dem kann man dann auch auf die StA schliessen), müßte sich aus einem der Schreiben ergeben, dass Du bezüglich der 100 Tagessätze bekommen hast --> Nicht wieder verwechseln mit der Forderung der DB. Wegen der gibt es evtl. auch Post vom Gericht (Mahnbescheid und oder Vollstreckungsbscheid) Das ist aber höchstwahrscheinlich von einem anderen Gericht als dem das für die Strafsache zust. ist.

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#15
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker

Uff- danke! Endlich mal eine Antwort, die mir weiterhilft. Bisher kam ich mir echt im falschen Forum vor, zumal ich auch noch das Gefühl hatte, dass man mir nicht glaubt und mich als Fake sieht.

Hm, das mit der Verjährungsfrist hört sich intressant an, zumal das im Jahr 2004 war, also gute vier Jahre her!
Leider weiss ich nicht mehr genau, wann das war. Auch habe ich kein Schreiben mehr, die hab ich damals alle weggeworfen. Weiss nur noch, dass wir in Ulm aus dem Zug aussteigen mussten und die Polizei dort auf uns wartete. Wir hatten uns eben erst geweigert, aus dem Zug auszusteigen, weil wir eigentilch noch ein ziemliches Stück weiter sollten (nach Stuttgart). Und wir ja halt auch der Ansicht waren, dass unser Ticket voll und ganz reicht... Naja.

Ich könnte also der Staatsanwaltschaft Ulm telefonieren und nachfragen, wann das ganze verjährt ist? Das finde ich aber irgendwie schon ziemlich frech.... wenns für mich auch das idealste wäre.

Bei meinen Deutschlandbesuchen kann ich unmöglich 1000 Euro mit dabei haben. Soviel habe ich für drei Monate zum Leben zur Verfügung! Das ist für mich sehr viel Geld. Abzahlen mit Raten, das wäre eine Möglichkeit.

Aber ich verstehe noch nicht ganz, warum diese Tagessätze nichts mit der Bahn zu tun haben. Es stand doch damals auch darauf, dass die Forderung in Tagessätze umgewandelt wurde. Also die Forderung der DB. Ich habe das jedenfalls so verstanden.

Am Besten, ich rufe mal die Staatsanwaltschaft in Ulm an. Die wird mir vielleicht mehr sagen können. Hoffe, es reicht, wenn ich meinen Namen nenne? Habe überhaupt keine Unterlagen mehr von damals.

Nochmals vielen Dank, lieber Streetworker, deine Antwort hat mir doch mal etwas weitergeholfen!

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Aber ich verstehe noch nicht ganz, warum diese Tagessätze nichts mit der Bahn zu tun haben. Es stand doch damals auch darauf, dass die Forderung in Tagessätze umgewandelt wurde. Also die Forderung der DB. Ich habe das jedenfalls so verstanden.

Das hast Du falsch verstanden. *Tagessätze* sind eine strafrechliche Sanktion (Strafe), die nur ein Gericht verhängen kann, nicht die Bahn. Ich vermute, dass auch in der Schweiz Urteile von Gerichten gesprochen werden und nicht von den Baseler Verkehrsbetrieben oder der SSB ;)

Was die Bahn erhebt ist ein sog. erhöhtes Beförderungsentgelt (pauschalisierter Schadenersatz für das entgangene Fahrgeld). Das ist eine aus zivilem (nicht strafrechlichem) Vertragsrecht, bzw. bürgerlichem Recht stammende Forderung.
Da Du diese nicht gezahlt hast hat die Bahn ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt beauftragt, diese Forderung auf gerichtlichem Wege bei Dir durchzusetzen. Diese Leute arbeiten natürlich nicht umsonst. Deswegen wird die Rechnung mit jeder Tätigkeit dieser Leute (sei es ein Brief, sei es Vorverauslagung von Gerichtsgebühren) höher. Es ist keine Seltenheit, dass eine Rechnung, die zunächst nur 40,00 € betragen hat, am Ende mehrere hundert € beträgt, oder schlechtestenfalls ggf. sogar in den 1000er Bereich geht, wenn man alle Briefe usw. ignoriert. Mit der Strafe der 100 Tagessätze haben diese privatrechtlichen *Schulden* aber nichts zu tun. Keinesfalls!!.

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#17
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, Inkassounternehmen, das war das Wort, dass ich gesucht hatte... ;-)

Hm, aber wenn diese 100 Tagessätze nichts mit der Bahn zu tun haben, wofür sind sie dann?!

Sobald ich dazu kommen, werde ich meinen Anwalt bitten, bei der Staatsanwaltschaft Ulm nachzufragen. Entweder ich habe irgendwas völlig falsch verstanden, oder es ist sonst noch was hängig, wovon ich nichts mitbekommen habe.

Ich danke Dir auf jeden Fall viel Mal für Deine Antworten!

Lg, Ajk

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Du musst unbedingt versuchen, die ganze Sache zu rekonstruieren und herauszufinden, welche Forderung weswegen besteht. Es gibt in Deutschland den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen. Darunter fällt z.B. das Fahren ohne Fahrschein. Es kann sein, dass die Bahn Strafanzeige gegen Dich gestellt hat und deswegen ein Strafbefehl gegen Dich ergangen ist, der eben die Besagte Forderung enthält. Die 100 Tagessätze haben aber nichts mit der Forderung der Bahn nach einem erhöhten Beförderungsentgelt zu tun, sondern sind eine gerichtlich festgesetzte Strafe. Im Extremfall können für das Erschleichen von Leistungen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Daraus folgerten einige Teilnehmer des Forums, dass 100 Tagessätze sehr hoch angesiedelt sind, denn ein Tagessatz entspricht sowohl einem Tag monatlichen Einkommens wie auch einem Tag Freiheitsentzug. Für einen schwarz beförderten Hund hast Du mit 100 Tagessätzen damit quasi eine mehr als drei monatige Freiheitsstrafe bekommen. Das erscheint auch mir sehr sehr hoch, auch wenn es durchaus nicht unmöglich ist.

Leider hast Du keine Unterlagen mehr. Denn viele Inkasso-Büros schreiben recht böse Schreiben, die zum Teil auch einen recht offiziellen Klang haben, auch wenn sie nichts weiter als leere Drohungen enthalten. Bist Du Dir sicher, dass da nicht möglicherweise etwas durcheinander geraten ist?

Sich auf die Verjährung zu berufen ist immer etwas heikel, denn bestimmte Maßnahmen der Staatsanwaltschaft können die Verjährung unterbrechen, manchmal auch ohne dass man das selber merkt.

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#19
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Mega, für deine Ausführungen. Das Delikt "Erschleichen von Leistungen" ist irgendwo in den Briefen drin vorgekommen, das hab ich noch im Kopf. All diese Inkasso-Briefe, das waren mindestens sechs oder noch mehr, hab ich damals weggeworfen. Es war grad eine ziemlich ******* Zeit damals, daher hatte mich das überhaupt nicht intressiert. Hatte einfach grössere Sorgen....

Erst als meine Freundin, die damals mit mir mit war, in Deutschland verhaftet wurde bei einer Kontrolle, eben genau wegen diesem "Hund-schwarzfahren", machte ich mir langsam Gedanken. Und da wir damals zusammen waren, befürchte ich, dass mir dasselbe passieren kann. Sie hatte damals auch gut 1000 Euro bezahlt, damit sie sie wieder in die Schweiz zurück liessen. Zum Glück hatte sie eine EC-Karte dabei.
Naja, eine solche würde mir auch nix nützen, soviel Geld ist dort leider nie drauf.

Ich weiss nicht, ob noch was anderes dazu kam, ausser diesem Erschleichen von Leistungen. Wir hatten im Zug ziemlich blöd getan, haben uns geweigert, auszusteigen, als uns das gesagt wurde.
Bei der einen Haltestelle erwartete uns ja dann die Polizei. Auch dort waren wir nicht gerade kooperativ.... Vielleicht ist desswegen die Strafe so hoch angesetzt worden.
Wären wir einfach ausgestiegen wie uns der Kontrolleur gesagt hatte, wäre das ganze wohl günstiger geworden.... ich weiss es nicht, ist nur eine Vermutung.

Naja, ich werd mal versuchen rauszufinden, was ich kann. Irgendwie ist das sicher machbar, dass ich das Ganze irgendwie abzahle oder so und dann wieder sorgenlos meine Freunde in DE besuchen kann.

Nochmals danke an alle die mir weiter geholfen haben!

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hm, aber wenn diese 100 Tagessätze nichts mit der Bahn zu tun haben, wofür sind sie dann?!

Mega hat es ja jetzt schon ansatzweise erklärt, aber ich versuchs noch mal genauer:

Wenn Du bei einem Juwelier die Scheibe einschmeisst und dann 10 Goldketten klaust und dann später erwischt wirst, passieren 2 Dinge:

1. Der Juwelier will von Dir Schadenersatz für die 10 Ketten und die kaputte Scheibe. Das ist die zivilrechliche(!) Schadenersatzforderung des Geschädigten (= Juwelier), dem Du ja einen SCHADEN zugefügt hast. In Deinem Fall ist die Bahn der Juwelier, die Schadenersatz für entgangenes Fahrgeld möchte.

2. Der Staat in Form des Gerichts möchte Dich BESTRAFEN dafür, dass Du eine Straftat (näml. -beim Juwelier- die des *schweren Diebstahls*, § 243 StGB ) begangen hast. *Schwarzfahren* ist auch eine Straftat (*Erschleichung von Leistungen*, § 265a StGB ). Deswegen wird man nicht nur dann bestraft, wenn man *bei Juweliers* die Scheibe einschmeisst, sondern eben auch wenn man schwarz fährt.

Diese beiden Dinge haben aber -so gesehen- nichts miteinander zu tun. Einmal will der Staat was von einem und einmal der Geschädigte.

Wären wir einfach ausgestiegen wie uns der Kontrolleur gesagt hatte, wäre das ganze wohl günstiger geworden.... ich weiss es nicht, ist nur eine Vermutung.

Das ist hoch wahrscheinlich, denn wahrscheinlich gab es die 100 Tagessätze dann nicht nur für das schwarzfahren, sondern auch für *Beleidigung* (von Polizisten) oder gar *Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte*.

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#21
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, jetzt hab ichs verstanden, wesshalb die Bahn mit den Tagessätzen nix zu tun hat. :-)

Oje oje, ich hab das Gefühl, da hab ich wohl mehr offen, als bloss dieses schwarzfahren. Kann gut sein, dass wir die Polizisten beleidigt haben, das weiss ich nicht mehr. Auch nicht, ob wir damals gleich mit denen mitgegangen waren (die nahmen uns mit auf den Polizeiposten) oder uns geweigert hatten. So wie ich uns aber kenne, ist beides leider sehr gut möglich.... Ich glaube, wir haben auch den Kontrolleur beleidigt, weil der wollte uns erst selber raus befördern. Weiss noch, dass er mich am Arm gepackt hat, dann hat ihn aber meine Kollegin weggeschupst. Und dann hat er eben die Polizei bei der nächsten Haltestelle aufgeboten....

Dieses Jahr werd ich wohl nix mehr rausfinden, denn mein Anwalt hat keinen Termin mehr frei und ich selber werde wohl keine Auskunft erhalten. Irgendwie befürchte ich, dass das Ganze nicht so einfach in Ordnung zu bringen ist. Denn wenn ich auch die Schadenersatzforderung der Bahn begleiche, ist dann ja immer noch die Strafe vom Gericht... und ob ich die abzahlen kann oder absitzen muss, keine Ahnung.... Wie sind denn die Gefängnisse so in Deutschland? ;-)

Und wo würde ich als Frau hinkommen, wenn die mich verhaften? Weil das war ja damals in Ulm. Wenn ich jetzt irgendwo in Deutschland angetroffen werde (bin viel in Berlin, Dresden, Leipzig u. Suttgart unterwegs bei Freunden), bringen die mich dann nach Ulm? Oder einfach in ein Gefängnis dort wo ich grad angetroffen werde? Und darf mich mein Schweizer-Anwalt dort überhaupt verteidigen? Oder brauch ich dann einen aus Deutschland? Oder kann man dann gar nichts mehr machen und ich muss 100 Tage dort sitzen?

Sorry, sind mir grad viele Fragen durch den Kopf gegangen.... warum kennt ihr euch so gut mit den Paragraphen aus, seit ihr Anwälte?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und wo würde ich als Frau hinkommen, wenn die mich verhaften? Weil das war ja damals in Ulm. Wenn ich jetzt irgendwo in Deutschland angetroffen werde (bin viel in Berlin, Dresden, Leipzig u. Suttgart unterwegs bei Freunden), bringen die mich dann nach Ulm? Oder einfach in ein Gefängnis dort wo ich grad angetroffen werde? Und darf mich mein Schweizer-Anwalt dort überhaupt verteidigen? Oder brauch ich dann einen aus Deutschland? Oder kann man dann gar nichts mehr machen und ich muss 100 Tage dort sitzen?

Du würdest ins nächste Frauengefängnis gebracht und von dort aus per Gefangenentransport in die für Ulm zuständige JVA verschickt. Von Berlin, Dresden, Leipzig kann das ggf. mehrere Wochen Dauern, da es so eine Art Fahrplan gibt und Du in mehrern JVAen Zwischenstation machst und auf Anschluß warten mußt. Nicht sehr schön auf jeden Fall - aber man lernt ne Menge Leute kennen :)

Ein Klient (männl. - da geht es eigentl. schneller) von mir brauchte mal von Freiburg (im Breisgau) nach Hannover 6 Wochen und 7 Zwischenstopps mit Übernachtung(en) in dazwischenliegenden JVAen :)

Ein Anwalt kann Dir dann auch nicht mehr helfen, da das Urteil längst rechtskräftig ist. Du könntest den Knast dann nur noch durch Zahlung der kompletten 100 Tagessätze abwenden, bzw. wenn Du z.B. schon 10 Tage abgesessen hast, müßtest Du dann nur noch 90 zahlen.

warum kennt ihr euch so gut mit den Paragraphen aus, seit ihr Anwälte?

Nö, ich bin Sozialarbeiter im Bereich der Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe.

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#23
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hast du mir irgendwie ein bischen Angst gemacht.... ich glaub, ich lass mich nie wieder in DE blicken!

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#24
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird das angerechnet, diese wochenlange Fahrt mit Zwischenstopps (und hoffentlich -Verpflegung ;-)) bei den Tagessätzen? Oder kommt das noch dazu? Also wenn ich von Berin bis Ulm sagen wir mal zwei Wochen brauche, wird das abgezogen von den 100 Tagessätzen? Und wenn ich also einen Monat abgesessen habe, dann muss ich nur noch 70 Tagessätze zahlen? Also jeder Tag, den ich sitze, wird abgezogen? Dann kann ich also einen Teil absitzen und einen Teil bezahlen?

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#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Genau. Alles richtig. Der Transport wird angerechnet und für jeden Tag, den Du sitzt geht 1 Tagessatz von der Strafe runter. Mittendrin (wenn Du keine Lust mehr zum sitzen hast :) ) kannst Du dann auch den Rest bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ajkula
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das könnte ich eigentlich so machen. Ich meine, weil ich nicht grade 1000 Euro einfach auf mein Konto zaubern kann, könnte ich einen Teil absitzen und einen Teil abzahlen. Je nachdem, wieviel ich zahlen kann, muss ich dann halt mehr oder weniger lang sitzen. Aber so ist das wenigstens irgendwie machbar. Natürlich hoffe ich noch immer, dass es demnächst verjährt- das wäre ganz praktisch! ;-)

Vielen Dank und liebe Grüsse, Ajk

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