Deutsches oder Niederländisches Strafrecht?

23. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513660-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsches oder Niederländisches Strafrecht?

Hallo,

im folgenden, rein hypothetischen Fall stellen sich mir Fragen auf die ich durch meine Recherchen keine klaren Antworten finde. Ich versuche mich kurz zu fassen!

Angenommen jemand, ich nenne ihn mal Hugo, ist hier in Deutschland zu einer Strafe von 3,8 Jahren wg Handel und Herstellung von Btm verurteilt worden. Hugo ist seit 4 Monaten draußen weil er eine ambulante Therapie nach §35 macht mit einer Sitzung pro Woche.

Nun zum "spannenden" Teil..

Hugo bekommt jetzt Harz VI und damit auch seine Miete bezahlt.
Er mietet über einen Freund ein Haus in den Niederlanden, zieht dort ein, kommt jede Woche am Therapietag her und bleibt auch in Deutschland gemeldet.
In Holland betreibt er eine Cannabis Plantage in seinem Wohnhaus und verkauft dieses dort an Coffeeshops.

Ich weiß dass es auch dort nicht legal sondern nur geduldet ist.

Wie auch immer. Die geringeren Strafen für Anbau und Handel mit Cannabis in den Niederlanden verführen Hugo zu diesem Plan und zu dem Gedanken dass das schlimmste was ihm dort passieren kann ca 180 Arbeitsstunden und 2 Monate Gefängnis sind.

Aber, ist das so?
Und wenn, auch in seiner aktuellen Situation?
Inwiefern macht Hugo sich steuerrechtlich strafbar?
Welche Rolle spielt Hugos Meldeadresse?

Wäre super wenn jm wüsste ob und wenn wobei Hugo sich irrt bzw wie das in seinem Fall laufen würde, sollte Hugo in Holland verhaftet werden.

Danke schonmal im Vorraus!

Liebe Grüße




-- Editiert von Moderator am 24.04.2019 17:34

-- Thema wurde verschoben am 24.04.2019 17:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Falsches Unterforum, gehört ins Strafrecht. Trotzdem hier die Antwort. Er hat offensichtlich noch einen Wohnsitz in Deutschland, damit kann er auch hier bestraft werden, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Sogar, wenn er dort verurteilt wurde, die einzige Frage ist, wie eine im Ausland verhängte Strafe auf eine in Deutschland verhängte Strafe angerechnet wird.

Vielleicht der bekannteste Fall aus jüngster Vergangenheit: in der Türkei wurde ein Deutscher wegen sexuellen Mißbrauchs einer 13-jährigen angeklagt. Er saß dort lange in U-Haft, die deutsche Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, welches lediglich eingestellt wurde, weil die türkischen Behörden die Herausgabe der Akten verweigerten. Außerdem dürfte hier noch Sozialbetrug hinzukommen, denn die Kosten für eine Wohnung im Ausland werden nicht übernommen, ebensowenig die anderen Kosten, weil der Kriminelle eben nicht in Deutschland lebt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go513660-35):
Hugo bekommt jetzt Harz VI und damit auch seine Miete bezahlt.
Das Hartz VI gibt es in Deutschland nicht. Wir sind noch bei Hartz IV. Welche Miete für welche Meldeadresse bekommt er bezahlt?

Diese Frage würde in das Unterforum Sozialrecht/Staatl.Lleistungen gehören.
Die andere Frage würde ins Unterforum Strafrecht gehören.
Die nächste Frage würde ins Unterforum Steuerrecht gehören.

Hugo macht sich mehrfach strafbar/ rückzahlpflichtig.

Das geleistete Hartz 4/Alg2 wird er zurückzahlen müssen, da er nicht in Deutschland wohnt. Auch nicht in Deutschland *arbeitet*. Er ist nicht leistungsberechtigt.

Wahrscheinlich fährt er wieder ein.
Therapie adè

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Er hat offensichtlich noch einen Wohnsitz in Deutschland, damit kann er auch hier bestraft werden, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Dafür genügt sogar die deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig vom Wohnsitz des Täters.
sollte Hugo in Holland verhaftet werden. Dann allerdings ist die Sache strafrechtlich abgegessen, denn durch das Urteil in NL tritt Strafklageverbrauch ein, d. h., er kann in D nicht erneut verurteilt werden. Deshalb paßt auch das Türkei-Beispiel nicht - das ist kein EU-Land, so dass KEIN Strafklageverbrauch eintritt. Folglich kann man das nicht miteinander vergleichen.
Für den Betrug am Jobcenter bleiben allerdings deutsche Gerichte zuständig.

-- Editiert von muemmel am 24.04.2019 17:34

-- Editiert von muemmel am 24.04.2019 17:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Exactement...



By the way...

Zitat:
dass das schlimmste was ihm dort passieren kann ca 180 Arbeitsstunden und 2 Monate Gefängnis sind


Ich kenne mich mit niederländischem Strafrecht nicht sonderlich gut aus, aber bist du sicher dass das so richtig ist? Bei gewerbsmäßigem Handel in X Fällen?!



-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.04.2019 19:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go513660-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Erstmal danke für die Antworten

@Anami: Hast Recht was die römische Zahlensache angeht. Mein Fehler

Im allg. entsprechen die Antworten so etwa dem was ich auch dachte. Aber ich weiß Dinge lieber bevor ich ne Moralpredigt halte....

@!!Streetworker!! : Nein, ich bin mir in der Strafmaßsache nicht sicher Aber ich hatte neulich irgendwo gelesen dass in Holland, jedes Jahr glaub ich, eine Art Strafmaßkatalog erstellt wird in dem die Höhe der Strafen bei verschiedenen Pflanzenmengen aufgelistet ist und da stand das.
Aber meine Recherchen was das angeht sind noch nicht abgeschlossen


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun ja: Diese niederländische Quelle schreibt von bis zu vier Jahren Haft und / oder Geldstrafe bis zu 67.000 Euro (Anbau heißt auf niederländisch Teelt): https://informatiecentrumcannabis.nl/wet-en-regelgeving/wet-en-regelgeving-rondom-cannabis/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Dank der Uni Münster gibt es auch einen deutschen Link mit den Höchststrafen: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/rechtjustiz/vertiefung/drogengesetzgebung/opiumgesetz.html

-- Editiert von muemmel am 26.04.2019 16:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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