Die StA hat Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag auf Pflichtverteidigung. Ist das normal?

9. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go555901-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Die StA hat Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag auf Pflichtverteidigung. Ist das normal?

Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bald eine Gerichtsverhandlung :( und habe den Gericht Pflichtverteidiger vorgeschlagen, aber in der Ladung zum Gerichtstermin stand nichts von meinem Pflichtverteidiger da stand nur. Die StA hat Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag auf Pflichtverteidigung. Weiß vielleicht jemand ob das normal ist dass die Staatsanwaltschaft jetzt das letzte Wort über pflichtverteidigung hat? normal ist es doch das der Richter entscheidet oder? Vielen Dank im voraus mfg

-- Editiert von go555901-53 am 09.09.2020 18:57

-- Editiert von Moderator am 10.09.2020 04:30

-- Thema wurde verschoben am 10.09.2020 04:30

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go555901-53):
Weiß vielleicht jemand ob das normal ist dass die Staatsanwaltschaft jetzt das letzte Wort über pflichtverteidigung hat?

Nö.
Hat sie ja auch nicht, von daher verstehe ich die Frage nicht?



Zitat (von go555901-53):
normal ist es doch das der Richter entscheidet oder?

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go555901-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Nö.
Hat sie ja auch nicht, von daher verstehe ich die Frage nicht?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Frage war wieso ich in der Einladung vom Gericht kein Pflichtverteidiger bekommen habe. sondern nur die Antwort dass die Staatsanwaltschaft Gelegenheit hat zu Stellungnahmen auf Pflichtverteidigung. so wie ich verstanden habe entscheidet jetzt die Staatsanwaltschaft ob ich einen Pflichtverteidiger bekomme oder nicht, und ob das normal ist dass jetzt die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go555901-53):
Meine Frage war wieso ich in der Einladung vom Gericht kein Pflichtverteidiger bekommen habe.

Eine Einladung vom Gericht - zu Kaffee und Kuchen? Oder doch eher eine Vorladung?

Wenn da noch noch nichts von Pflichtverteidiger steht, dann ist noch nicht entschieden worden ob die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger vorliegen.
Das kommt dann später



Zitat (von go555901-53):
so wie ich verstanden habe entscheidet jetzt die Staatsanwaltschaft ob ich einen Pflichtverteidiger bekomme oder nicht,

Nö. Wieso kommt man darauf? Die sollen nur eine Stellungnahme abgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go555901-53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Eine Einladung vom Gericht - zu Kaffee und Kuchen? Oder doch eher eine Vorladung?

:) Ja schon eine Vorladung




Nö. Wieso kommt man darauf? Die sollen nur eine Stellungnahme abgeben.

achso ok sorry ich dachte nur weil in der Voreinladung kein Pflichtverteidiger zugeordnet worden ist. Und das mit der Stellungsnahme das die Staatsanwaltschaft jetzt entscheidet über Pflichtverteidigung. ich danke Ihnen vielmals für die richtigstellung. mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go555901-53):
achso ok sorry ich dachte nur weil in der Voreinladung kein Pflichtverteidiger zugeordnet worden ist.

Oft ist es auch andersherum, aber das muss nicht sein.

Da kommt dann noch mal ein separates Schreiben zu dem Thema.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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