Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bald eine Gerichtsverhandlung und habe den Gericht Pflichtverteidiger vorgeschlagen, aber in der Ladung zum Gerichtstermin stand nichts von meinem Pflichtverteidiger da stand nur. Die StA hat Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag auf Pflichtverteidigung. Weiß vielleicht jemand ob das normal ist dass die Staatsanwaltschaft jetzt das letzte Wort über pflichtverteidigung hat? normal ist es doch das der Richter entscheidet oder? Vielen Dank im voraus mfg
-- Editiert von go555901-53 am 09.09.2020 18:57
-- Editiert von Moderator am 10.09.2020 04:30
-- Thema wurde verschoben am 10.09.2020 04:30
Die StA hat Gelegenheit zur Stellungnahme auf den Antrag auf Pflichtverteidigung. Ist das normal?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWeiß vielleicht jemand ob das normal ist dass die Staatsanwaltschaft jetzt das letzte Wort über pflichtverteidigung hat? :
Nö.
Hat sie ja auch nicht, von daher verstehe ich die Frage nicht?
Zitatnormal ist es doch das der Richter entscheidet oder? :
Korrekt.
Nö.
Hat sie ja auch nicht, von daher verstehe ich die Frage nicht?
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Frage war wieso ich in der Einladung vom Gericht kein Pflichtverteidiger bekommen habe. sondern nur die Antwort dass die Staatsanwaltschaft Gelegenheit hat zu Stellungnahmen auf Pflichtverteidigung. so wie ich verstanden habe entscheidet jetzt die Staatsanwaltschaft ob ich einen Pflichtverteidiger bekomme oder nicht, und ob das normal ist dass jetzt die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMeine Frage war wieso ich in der Einladung vom Gericht kein Pflichtverteidiger bekommen habe. :
Eine Einladung vom Gericht - zu Kaffee und Kuchen? Oder doch eher eine Vorladung?
Wenn da noch noch nichts von Pflichtverteidiger steht, dann ist noch nicht entschieden worden ob die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger vorliegen.
Das kommt dann später
Zitatso wie ich verstanden habe entscheidet jetzt die Staatsanwaltschaft ob ich einen Pflichtverteidiger bekomme oder nicht, :
Nö. Wieso kommt man darauf? Die sollen nur eine Stellungnahme abgeben.
Eine Einladung vom Gericht - zu Kaffee und Kuchen? Oder doch eher eine Vorladung?
Ja schon eine Vorladung
Nö. Wieso kommt man darauf? Die sollen nur eine Stellungnahme abgeben.
achso ok sorry ich dachte nur weil in der Voreinladung kein Pflichtverteidiger zugeordnet worden ist. Und das mit der Stellungsnahme das die Staatsanwaltschaft jetzt entscheidet über Pflichtverteidigung. ich danke Ihnen vielmals für die richtigstellung. mfg
Zitatachso ok sorry ich dachte nur weil in der Voreinladung kein Pflichtverteidiger zugeordnet worden ist. :
Oft ist es auch andersherum, aber das muss nicht sein.
Da kommt dann noch mal ein separates Schreiben zu dem Thema.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten