Hallo,
ich war gestern auf dem Oktoberfest und habe dort betrunken ein Luftgewehr gestohlen. Der Taxifahrer, der mich nach Hause gebracht hat, verständigte die Polizei. Habe nun 3 Anzeigen erhalten: Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz und Kleinstmenge an Haschisch (ca. 1 g). Bin nicht vorbestraft, 20 Jahre alt, aus München.
Ist die Anklage auf unerlaubten Waffenbesitz bei einem Luftdruckgewehr gerechtfertigt?
Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?
Sollte ich mir im Falle einer Anklage einen Anwalt besorgen?
Wäre euch für einen Rat dankbar,
Gruß,
Martin
Diebstahl, BTM
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, daß ist alles gerechtfertigt.
Für ein Luftdruckgewehr braucht man, nach dem neuen WaffG, einen kleinen Waffenschein.
Das 1g Cannabis könnte nach 31a BtmG, oder im Hinblick auf die anderen Taten nach § 154 StPO
eingestellt werden.
Diebstahl ist klar.
Ich denke es wird eine Anklage wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unerl. Waff.b. geben, und das Hasch wird eingestellt.
Bezügl. des Strafmaßes kommt es vordringlich darauf an, ob Du nach Jugend- oder Erwachsenenrecht behandelt wirst.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Bob,
du meintest sicherlich Tateinheit
in Form der Idealkonkurrenz gemäß §52 StGB
.
Viele Grüße und gute Nacht,
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Ja, natürlich, ich Schussel
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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