Diebstahl, BTM

1. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
mortl2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl, BTM

Hallo,
ich war gestern auf dem Oktoberfest und habe dort betrunken ein Luftgewehr gestohlen. Der Taxifahrer, der mich nach Hause gebracht hat, verständigte die Polizei. Habe nun 3 Anzeigen erhalten: Diebstahl, unerlaubter Waffenbesitz und Kleinstmenge an Haschisch (ca. 1 g). Bin nicht vorbestraft, 20 Jahre alt, aus München.

Ist die Anklage auf unerlaubten Waffenbesitz bei einem Luftdruckgewehr gerechtfertigt?
Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen?
Sollte ich mir im Falle einer Anklage einen Anwalt besorgen?

Wäre euch für einen Rat dankbar,
Gruß,
Martin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, daß ist alles gerechtfertigt.

Für ein Luftdruckgewehr braucht man, nach dem neuen WaffG, einen kleinen Waffenschein.

Das 1g Cannabis könnte nach 31a BtmG, oder im Hinblick auf die anderen Taten nach § 154 StPO eingestellt werden.

Diebstahl ist klar.

Ich denke es wird eine Anklage wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unerl. Waff.b. geben, und das Hasch wird eingestellt.

Bezügl. des Strafmaßes kommt es vordringlich darauf an, ob Du nach Jugend- oder Erwachsenenrecht behandelt wirst.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Bob,

du meintest sicherlich Tateinheit in Form der Idealkonkurrenz gemäß §52 StGB .

Viele Grüße und gute Nacht,

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ja, natürlich, ich Schussel :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

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