Hallo zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich des Strafmaßes bei folgender Geschichte. 2 Freunde und ich waren auf dem Heimweg von meinem Fest, als wir an einem Haus vorbeikamen in dem eine Geburtstagsfeier stattfand. Wir waren alle sehr betrunken und machten vor dem Haus einen Stop. Ein Freund von mir jedoch lief davon, nämlich in den Garten um dort zu pinkeln. Dort sah er, dass die Terassentür offen war. Er lief in das Haus, mit dem Vorwand Alkohol und Essen zu holen. Jedoch fand er Geburtstagskarten mit Geld darin und entwendete diese. Daraufhin verließ er das Haus und öffnete die Briefe im Garten. Er entnahm 80 Euro und einen Geschenkegutschein im Wert von 20 Euro. Die Briefumschläge ließ er zurück, kehrte jedoch später wieder zurück und nahm die Briefumschläge um diese im Wald zu verstecken. 3 Tage später meldete sich die Polizei bei ihm und erklärte ihm er hat nun eine Anzeige wegen Diebstahl, Einbruch und Hausfriendensbruch.
Erst ist Ersttäter und war wie gesagt zum Tatzeitpunkt betrunken. Was erwartet ihn an Strafmaß und wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen auch wenn er das Geld zurückgibt und die Familie bittet die Anzeige zurückzuziehen? vielen dank für eure Antworten!
Diebstahl, Hausfriedensbruch, Einbruch
2. Juni 2011
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Frage vom 2. Juni 2011 | 18:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Diebstahl, Hausfriedensbruch, Einbruch
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 2. Juni 2011 | 22:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bis jetzt konnte ich noCh keine ähnlichen Fälle finden daher die Frage was erwartet ihn denn bei Einbruch und Diebstahl als ersttäter??
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