Diebstahl, Sachbeschädigung etc. HILFE.

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
anonym988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl, Sachbeschädigung etc. HILFE.

Hallo zusammen,
Ich und 3 meiner Freunde wurden aufgrund eines "Jugendstreiches" in Diebstahl, Sachbeschädigung, Verstoß nach dem Tierschutzgesetz und Missbrauch von Unfallverhütungsmitteln angezeigt.

Dies klingt allerdings weitaus krimineller, als es in wirklichkeit war. 3 meiner Freunde haben einen Feuerlöscher aus der OFFENEN alten Schule entwendet. Dabei war ich noch nicht dabei. Ich kam erst später hinzu. Wir gingen in die Felder um damit ein bisschen herumzusprühen. Nach einiger Zeit kamen wir auf die glorreiche idee im industriegebiet damit herumzusprühen. Auf dem Gelände eines Autohändlers war ein Wachhund. Uns wird vorgeworfen ihn an de Zaun gelockt und angesprüht zu haben. Das stimmt aber definitiv NICHT. Es erfolgte in keinster weise ein Angriff auf den Hund. Das Tier war nur sehr kurz am Zaun vorne und hielt sich die restliche Zeit auf der anderen Seite des Geländes auf. Wir sprühten lediglich dort herum, weil wir uns sicher waren, dass wir dort niemanden damit stören würden. Nach weniger Zeit im Industriegebiet funktionierte er allerdings nicht mehr. Kurz darauf kam dann auch schon die Polizei nahm uns fest, etc.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, was auf uns zu kommt und ob es evtl. verschiedene Einstufungen in Sachbeschädigung etc. gibt.

Danke schon mal im Vorraus.

Mit freundlichen grüßen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber du wusstest, dass der Feuerlöscher geklaut war?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anonym988
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, leider -.-

ich bin der älteste und hätte es unterbinden sollen.

aber als ich sah dass der feuerlöscher abgelaufen war habe ich mir nicht weiter gedanken darüber gemacht..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Man kann nicht ohne nähere Kenntnis der Akten sagen, ob obige Straftatbestände tatsächlich alle verwirklicht sind, oder nicht. Allerdings spricht einiges dafür.

"Einstufungen" in den Straftatbeständen gibt es in dem Sinne nicht, aber es gibt natürlich einen erheblichen Spielraum, was das Strafmaß betrifft.

Da ich davon ausgehe, dass vorliegend Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wird es vermutlich Sozialstunden für jeden von Euch geben.

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