Diebstahl, Unterschlagung?!

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ennovy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl, Unterschlagung?!

Hallo!
Ich brauche mal euren Rat...
Vor ca. 8 Wochen ist ein alter Mann gestorben wo ich 17 Jahre die Pferde gepflegt habe. Nun habe ich noch 2 Sättel und einige andere Kleinigkeiten dort gehabt. Diese Sachen waren aber verschlossen in einem Raum wo ich den Schlüssel nicht mehr habe. Die Schwester von diesen Mann will meine Sachen nicht herausrücken... so unter dem Motto: Wer weiß?! Sind ja vllt. nicht deine Sachen!
Das ist unter aller Würde was nach dem Tod des Mannes dort abgelaufen ist und seine ganze Familie hat sich mit so vielen Leuten zerstritten (er war alleinstehend und seine Schwester hat sich um ihn gekümmert)... mit gutem glauben machen die nichts mehr.
Ich hatte schon mal eine Liste geschrieben mit der Bitte meine Sachen innerhalb 1 Woche auszuhändigen... dieses ist jedoch nicht geschehen. Mein Probelm ist nun, dass ich keine Belege mehr habe, da die Sättel gebraucht gekauft worden sind vor ca. 10 Jahren.
Wie soll ich nun verfahren?!
Sofort eine Anzeige wegen Diebstahl oder erst den Anwalt einschalten?! Hinzu kommt, dass die Sachen nun nicht mehr in den Raum sind weil die das Haus räumen mussten. Wie sehen meine Chancen aus meine Sachen wieder zu bekommen?
Danke im Voraus schon mal für die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

Fragen zu strafrechtlichen Sachverhalten gehören ins Unterforum Strafrecht.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

quote:
Fragen zu strafrechtlichen Sachverhalten gehören ins Unterforum Strafrecht.
Hier ist aber überhaupt keine Straftat zu erkennnen. Daher wird eine Anzeige imho auch nichts bringen. Im übrigen wäre es kein Diebstahl, sondern nur Unterschlagung. Aber selbst diese sehe ich hier (noch) nicht, da die Herausgabe ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, sondern nur ein Eigentumsnachweis verlangt wird.

Den Vorschlag von "alpfrau" kann ich nur unterstützen, insbesondere auch, dass der Einforderer beweispflichtig ist.

MfG Stefan

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