Diebstahl, geringer Wert

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 4x hilfreich)
Diebstahl, geringer Wert

Hallo,
ein Bekannter wurde heute in einem Geschäft beim Diebstahl erwischt.
Warenwert lag bei unter 10 Euro.

Anzeige durch Dedektiv wurde aufgenommen.

Was kommt jetzt auf ihn zu?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat:
Was kommt jetzt auf ihn zu?


schwer zu sagen
da viele Details fehlen

möglicherweise Einstellung
möglicherweise Einstellung gegen Geldauflage

möglicherweise Strafbefehl mit Geldstrafe

wenn der Bekannte unter 18 bzw unter 21 ist
möglicherweise Anklage vor dem Jugendgericht und dann bei Verurteilung Arbeitsstunden

alles im Bereich des möglichen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, ist über 21 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 338x hilfreich)

dann bleibt es bei dem was ich schon geschrieben hatte
möglicherweise Einstellung
möglicherweise Einstellung gegen Geldauflage
möglicherweise Strafbefehl mit Geldstrafe

kommt auf verschiedene Umstände drauf an
ob Ersttäter oder ob schon andere Straftaten mal begangen wurden
da spielen auch Ermittlungsverfahren die mal Eingestellt wurden eine Rolle

dann auch ob der Bekannte es zugibt oder abstreitet oder gar nichts zur Tat aussagt
letzeres darf ihm zwar nicht negativ ausgelegt werden
aber Zugeben und Reue zeigen wäre schon mal von vorteil und gibt ehr Pluspunkte

falls es die erste Straftat war wird es mit gut Glück ohne Auflagen eingestellt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ist Ersttäter. Ist eine mündliche Vorladung bei der Polizei möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Möchte man denn eine mündliche Vernehmung? Dann muss man, wenn ein Anhörungsbogen kommt, Kontakt zum Sachbearbeiter aufnehmen, und darum bitten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Grenze für einen "geringen Wert" bei etwa 40 Tafeln Schokolade lagen (kein Scherz). Es ist also gut möglich, dass das Ganze eingestellt wird.
Alternativ kann man auch drum bitten, das Ganze gegen eine Auflage (Spende an wohltätige Vereine) einzustellen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat:
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Grenze für einen "geringen Wert" bei etwa 40 Tafeln Schokolade lagen (kein Scherz)


nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte

du kannst 40 Tafeln a 0,55€ nehmen = 22€
oder 40 Tafeln a 2,50 € = 100€

in der Praxis, liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor, wenn der Wert der entwendeten Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34374 Beiträge, 17783x hilfreich)

in der Praxis, liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor, wenn der Wert der entwendeten Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt Und das führt dann bei Ersttätern oft zur Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Alternativ kann man auch drum bitten, das Ganze gegen eine Auflage (Spende an wohltätige Vereine) einzustellen Kann man - würde ich aber nicht machen, da hier gut und gern auch ohne Auflage eingestellt werden kann. Falls die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Auflage möchte, kann sie den TE (bzw. seinen Bekannten) ja fragen (und er sollte das dann annehmen) - von mir aus würde ich das jedoch nicht anbieten.

-- Editiert von muemmel am 20.11.2019 15:25

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Zitat:
nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte


Doch :-) OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2003, Az: 2 Ss 427/03 = NJW 2003, 3145

@muemmel: Naja es sollte ein Zeichen von Reue sein. Sowas macht sich halt immer gut und man zeigt halt, dass einem das wirklich leid tut.

-- Editiert von Albarion am 20.11.2019 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 338x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Zitat:
nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte


Doch :-) OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2003, Az: 2 Ss 427/03 = NJW 2003, 3145

@muemmel: Naja es sollte ein Zeichen von Reue sein. Sowas macht sich halt immer gut und man zeigt halt, dass einem das wirklich leid tut.

-- Editiert von Albarion am 20.11.2019 15:30


du solltest richtig lesen und verstehen!
da steht doch eindeutig drin:
Zitat:
Der Senat ist mit der Revision der Auffassung, dass diese Rechtsprechung unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Kosten- und Preissteigerung als überholt anzusehen und die Grenze heute bei 50 EURO zu ziehen ist


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Ja, wo ist der Unterschied, zudem, was ich sagte? Eine durchschnittliche Tafel Schokolade kostet etwa 1,20 Euro... das mal 42 oder 43, sind etwa 50 Euro.....wir reden ja hier nicht von edler Schokolade...
Lern bitte auch mal zwischen den Zeilen zu lesen :-) no offense

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Wieder das OLG Hamm halt :D Danke!

Klar; der Fall hatte sich halt konkret so entwickelt; aber schön zu sehen, in welcher Weise sich dieses Gericht dann auch wirklich mit dem Fall auseinandersetzt^^

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.778 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.