Hallo,
ein Bekannter wurde heute in einem Geschäft beim Diebstahl
erwischt.
Warenwert lag bei unter 10 Euro.
Anzeige durch Dedektiv wurde aufgenommen.
Was kommt jetzt auf ihn zu?
Diebstahl, geringer Wert
Zitat:Was kommt jetzt auf ihn zu?
schwer zu sagen
da viele Details fehlen
möglicherweise Einstellung
möglicherweise Einstellung gegen Geldauflage
möglicherweise Strafbefehl mit Geldstrafe
wenn der Bekannte unter 18 bzw unter 21 ist
möglicherweise Anklage vor dem Jugendgericht und dann bei Verurteilung Arbeitsstunden
alles im Bereich des möglichen
Hallo, ist über 21 Jahre.
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dann bleibt es bei dem was ich schon geschrieben hatte
möglicherweise Einstellung
möglicherweise Einstellung gegen Geldauflage
möglicherweise Strafbefehl mit Geldstrafe
kommt auf verschiedene Umstände drauf an
ob Ersttäter oder ob schon andere Straftaten mal begangen wurden
da spielen auch Ermittlungsverfahren die mal Eingestellt wurden eine Rolle
dann auch ob der Bekannte es zugibt oder abstreitet oder gar nichts zur Tat aussagt
letzeres darf ihm zwar nicht negativ ausgelegt werden
aber Zugeben und Reue zeigen wäre schon mal von vorteil und gibt ehr Pluspunkte
falls es die erste Straftat war wird es mit gut Glück ohne Auflagen eingestellt
Hallo,
ist Ersttäter. Ist eine mündliche Vorladung bei der Polizei möglich?
Möchte man denn eine mündliche Vernehmung? Dann muss man, wenn ein Anhörungsbogen kommt, Kontakt zum Sachbearbeiter aufnehmen, und darum bitten.
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Grenze für einen "geringen Wert" bei etwa 40 Tafeln Schokolade lagen (kein Scherz). Es ist also gut möglich, dass das Ganze eingestellt wird.
Alternativ kann man auch drum bitten, das Ganze gegen eine Auflage (Spende an wohltätige Vereine) einzustellen
Zitat:Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass die Grenze für einen "geringen Wert" bei etwa 40 Tafeln Schokolade lagen (kein Scherz)
nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte
du kannst 40 Tafeln a 0,55€ nehmen = 22€
oder 40 Tafeln a 2,50 € = 100€
in der Praxis, liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor, wenn der Wert der entwendeten Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt
in der Praxis, liegt ein Diebstahl geringwertiger Sachen vor, wenn der Wert der entwendeten Sache einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt Und das führt dann bei Ersttätern oft zur Einstellung wegen Geringfügigkeit.
Alternativ kann man auch drum bitten, das Ganze gegen eine Auflage (Spende an wohltätige Vereine) einzustellen Kann man - würde ich aber nicht machen, da hier gut und gern auch ohne Auflage eingestellt werden kann. Falls die Staatsanwaltschaft unbedingt eine Auflage möchte, kann sie den TE (bzw. seinen Bekannten) ja fragen (und er sollte das dann annehmen) - von mir aus würde ich das jedoch nicht anbieten.
-- Editiert von muemmel am 20.11.2019 15:25
Zitat:nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte
Doch :-) OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2003, Az: 2 Ss 427/03 = NJW 2003, 3145
@muemmel: Naja es sollte ein Zeichen von Reue sein. Sowas macht sich halt immer gut und man zeigt halt, dass einem das wirklich leid tut.
-- Editiert von Albarion am 20.11.2019 15:30
Zitat :Zitat:nein!
den 40 Tafeln Schokolade haben je nach Sorte und Marke unterschiedliche Werte
Doch :-) OLG Hamm, Urteil vom 28. Juli 2003, Az: 2 Ss 427/03 = NJW 2003, 3145
@muemmel: Naja es sollte ein Zeichen von Reue sein. Sowas macht sich halt immer gut und man zeigt halt, dass einem das wirklich leid tut.
-- Editiert von Albarion am 20.11.2019 15:30
du solltest richtig lesen und verstehen!
da steht doch eindeutig drin:
Zitat:Der Senat ist mit der Revision der Auffassung, dass diese Rechtsprechung unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Kosten- und Preissteigerung als überholt anzusehen und die Grenze heute bei 50 EURO zu ziehen ist
Ja, wo ist der Unterschied, zudem, was ich sagte? Eine durchschnittliche Tafel Schokolade kostet etwa 1,20 Euro... das mal 42 oder 43, sind etwa 50 Euro.....wir reden ja hier nicht von edler Schokolade...
Lern bitte auch mal zwischen den Zeilen zu lesen :-) no offense
Wieder das OLG Hamm halt :D Danke!
Klar; der Fall hatte sich halt konkret so entwickelt; aber schön zu sehen, in welcher Weise sich dieses Gericht dann auch wirklich mit dem Fall auseinandersetzt^^
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