Diebstahl, welche Strafe?

4. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2015 19:22:55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl, welche Strafe?

Hallo!
Ich habe ziemliche Dummheiten begangen, was mir auch vollstens bewusst ist. Nun zu meinem Problem:
Im Juni habe ich in einem Lebensmittelgeschäft aus Geldmangel heraus Sachen mitgehen lassen im Wert von circa 25 Euro. Vor ein paar Tagen kam ein Brief dass das Verfahren eingestellt wird. Im Juli habe ich in einem Klamottengeschäft was gestohlen, Wert circa 250 Euro. Heute kam ein Brief dass ich eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zahlen muss. Leider habe ich im Juni in dem selben Geschäft ein Shirt in Höhe von 90 Euro entwendet, dafür bekam ich ebenfalls eine Anzeige. Diese Anzeige wurde jedoch nicht in dem Bescheid der Geldstrafe aufgelistet. Muss ich mit einem erneuten Geldstrafe-Bescheid rechnen, mit eventuellen höheren Tagessätzen oder sogar mit einer Gerichtsverhandlung? Habe doch ziemlich Angst dass ich ins Gefängnis muss, aber mir ist bewusst dass ich es verdient hätte. Ich bin weiblich und 22 Jahre alt. Was für Strafen können auf mich zukommen?
Danke!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34366 Beiträge, 17780x hilfreich)

Muss ich mit einem erneuten Geldstrafe-Bescheid rechnen, mit eventuellen höheren Tagessätzen oder sogar mit einer Gerichtsverhandlung? Natürlich - dachten Sie, das fällt einfach unter den Tisch? Und bei hartnäckigen Wiederholungstätern wird gern mal eine Gerichtsverhandlung angesetzt, schon wegen des pädagogischen Effektes. Ins Gefängnis werden Sie aber (noch) nicht müssen - ich tippe mal auf eine weitere Geldstrafe. Danach dürften die Geldstrafen aber durch sein - die nächste Stufe ist dann die Bewährung und die übernächste Stufe die Haft.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 04.09.2014 12:19

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

quote:
Muss ich mit einem erneuten Geldstrafe-Bescheid rechnen


Ja, es ist eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, die dann also -insgesamt- etwas oberhalb von 40 Tagessätzen zum stehen kommen wird. Ob das im Beschlußverfahren (also schriftlich) oder im Rahmen einer Hauptverhandlung geschieht, kann man nicht vorhersagen.

quote:
Habe doch ziemlich Angst dass ich ins Gefängnis muss


Wenn Sie weiterhin Straftaten in dieser Häufigkeit begehen (den 3mal erwischt werden in nur 2 Monaten stehen ja mit Sicherheit X unentdeckte Taten gegenüber) dauert das auch nicht mehr lange, bis das soweit ist.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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