Diebstahl + Pfefferspray

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
sezonk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl + Pfefferspray

MOin, ich würde diese Woche opfer eines Diebstahl, der Angreifer hat mit Pfefferspray diese mit den Strahl im Gesicht gesprüht, als ich nix mehr sehen könnte, sprühte der Angreifer mir immer weiter in Gesicht.

Mein Gesicht hat gebrannt wie Feuer, er entwendete mein Handy Preis 530 Euro, er ist dann geflüchtet ich kannte ihn sogar. Ich suchte hilfe, irgendwann hilt dann ein Autofahrer an, weil ich wie ein verrückter über die Straße gerannt bin.

Er rief sofort die Polizei und Krankenwagen, der Krankenwagen kam zuerst an, nach ca 14 "Augenduschen" könnte ich halbs weg gehen, die Polizei hat alles aufgenommen und die Adresse etc raus bekommen

Die Polizei hat mich zum nächsten Busbahnhof gebracht, ich fuhr dann zu meinen Vater und erstmal gewaschen, das Zeug brannte auf dem ganzen Körper.

Nun die Vorgeschichte ist vorbei, ich wollte euch nur alle Informationen geben.

Ich hätte nun paar Fragen, alleine wegen das Pfefferspray könnte ich den nicht mehr als nur eine Anzeige verpassen wegen Körperverletzung und kann irgendwie was machen wegen mein Handy, es ist komplett neu Vertrag Handy, Seriennummer ist alles da ?.

Meine Lippen und teil meines Gesichtes ist immer noch ausgetrocknet, es kann doch nicht sein, das er einfach so davon kommt ?

mfg

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-- Editiert sezonk am 05.04.2013 00:37

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6 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
könnte ich den nicht mehr als nur eine Anzeige verpassen wegen Körperverletzung

Das widerspricht sich irgendwie:
quote:
die Polizei hat alles aufgenommen


Wenn die Polizei alles aufgenommen hat, dann wohl auch den bewaffneten Raub (über Diebstahl sind wir da wohl hinaus)?





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#2
 Von 
sezonk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja erstmal danke für deine Antwort, habe ich heute auch erst Erfahren, ich war heute bei der Polizewache, aber die meinten auch war ein bewaffener Raubüberfall.

Wofür steht eigentlich KK und eine Zahl ?

Ich kann ihn erst wieder Montag anrufen, er ist nur von Mo-FR da.

Wenn ich weißt, wo er ist und der Polizei bzw die Abteilung es sage, denkt ihr das hilft denen und die fahren dort vorbei ?.



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

KK = Kriminalkommissariat, Dienststelle der Kriminalpolizei
Zahl = Kommissariatsnummer, Dienststellennummer

In Lübeck z.B. würde das Kommissariat 13 der Kripo Deinen Fall bearbeiten und hätte denn die Abkürzung "KK 13".





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#4
 Von 
sezonk
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah okay vielen dank, ich habe heute Erfahren, dass wohl nicht nur mein Fall gegen ihm ist sondern noch ein.

Er hat am XX März auch einen Gerichtstermin und es waren schon mehrere Fälle mit dem.


Nun meine letzte Frage, kann ich nicht auch eigentlich Schmerzengeld verklagen, wegen das Pfefferspray, weil der Krankenwagen kann es wohl bezeugen wie das gebrannt hat. Ich habe mir bevor der kranken Wagen kam eine komplette 1.5l Flasche über dem Kopf gegossen, weil einfach alles am brennen war und ich kaum Luft bekommen habe.

mfg

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Nun meine letzte Frage, kann ich nicht auch eigentlich Schmerzengeld verklagen,

Ja, das kannst Du.

Nur solltest Du das nicht ohne Anwalt machen.

Die Frage wäre auch nach der Wirtschaftlichkeit.
Zum einen muss Du die Kosten für Anwalt und Gericht vorfinanzieren, zum andern ist fraglich was man bei den Typen noch holen kann.
Und das Schmerzensgeld wird auch nicht sonderlich hoch sein.



Eventuell wäre hier eine Wiedergutmachung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches möglich.
Diesbezüglich solltest Du eventuell mal im Forum "Strafrecht" posten. Da hats einige Spezialisten ...





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