Hallo ihr lieben,
Ich habe leider einen Fehler begangen und durch einen Betrug mir 600 Euro auszahlen lassen im Betrieb wo ich arbeite .
( arbeite im verkauf)
Mein Betrieb hat mich angezeigt und die Polizisten meinten wenn ich das Geld schnell zurück zahle fällt das ganze nicht zu hart für mich aus.
Was bedeutet das jetzt für mich, mit welcher Strafe
muss ich rechnen und vorallem, wird das in meinem Führungszeugnis stehen?
Danke schonmal
Liebe Grüße Jenni
Diebstahl 600 Euro
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn du es mega schnell zurück zahlst und bisher nicht vorbestraft bist, sowie glaubhaft Einsicht und Reue bekundest, könnte das Verfahren eventuell(!) nach 153a StPO (gegen Auflage) eingestellt werden. Die Chance ist aber maximal 50%.
Ansonsten wird es halt eine Geldstrafe. 30-40 Tagessätze, schätzungsweise.
Ins Führungszeugnis kommt beides nicht. Die erste Variante sowieso nicht, und die 2. nicht, wenn Du bisher nicht vorbestraft bist.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2019 15:04
Hey, vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Das wäre meine erste Straftat, also das ist schon mal sehr beruhigend.
Ich habe auf jeden Fall vor das Geld schon sehr bald zurück zu zahlen. Wie läuft das dann ab, entscheidet das dann die Polizei oder muss mein Betrieb da was sagen damit das ganze fallengelassen wird?
Lg
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Wie läuft das dann ab, entscheidet das dann die Polizei oder muss mein Betrieb da was sagen damit das ganze fallengelassen wird? Weder noch - das entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft, die halt entweder das Verfahren einstellt oder beim Gericht einen Strafbefehl beantragt.
Kommt da noch etwas anderes hinzu, z.B. Urkundenfälschung?Zitatdurch einen Betrug mir 600 Euro auszahlen lassen im Betrieb wo ich arbeite . :
( arbeite im verkauf)
Ja, der Jobverlust dürfte ohnehin das größte Problem darstellen. Was die Polizei "meint" hat regelmäßig selten unmittelbar etwas mit den tatsächlichen Rechtsfolgen zu tun. Das Nachtatverhalten zugunsten des Beschuldigten fällt vor allem dann ins Gewicht, solange dieser noch keine Kenntnis von der Strafverfolgung hat.ZitatMein Betrieb hat mich angezeigt und die Polizisten meinten wenn ich das Geld schnell zurück zahle fällt das ganze nicht zu hart für mich aus. :
ZitatIch habe auf jeden Fall vor das Geld schon sehr bald zurück zu zahlen. :
Am besten so schnell, dass die Staatsanwaltschaft es bei ihrer Entscheidung, was sie mit dem Verfahren machen will, noch berücksichtigen kann.
Zitat:oder muss mein Betrieb da was sagen
Der Betrieb sollte sobald das Geld wieder da ist, die Staatsanwaltschaft darüber informieren. Parallel kannst Du das auch selbst tun (natürlich mit Beleg, also Quittung vom Betrieb)
Das ist dann aber noch keine Garantie, dass das Verfahren eingestellt wird. Es vergrößert die Chancen. Entscheiden tut das die Staatsanwaltschaft.
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