Diebstahl Anzeige stellen?

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
GoogleChrome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl Anzeige stellen?

Guten Abend,
letzte Woche habe ich etwas dummes getan, bei dem ich mir bis heute nicht erklären kann, wie spontan auf so eine Idee gekommen bin,

Bei uns in den Dörfern gibt es SB-Hütten mit Vertrauenskasse. Ich habe dort 15 Euro entwendet. Das ganze war auf Kamera, was ich sogar wusste... Da mich heute das schlechte Gewissen endgültig gepackt hat. Bin ich dort hin, habe mich entschuldigt und das Geld zurückgegeben. Die Besitzer waren sehr nett und haben die Entschuldigung angenommen und gesagt, sie geben das auch an die Polizei weiter, da sie bereits Anzeige erstattet haben. (Auto Kennzeichen hatten die ebenfalls). Nun würde ich jetzt gleich zur Polizei fahren und mich "stellen". Wirkt sich das ganze durchs stellen und Entschuldigen strafmindernd aus? Ein Problem ist, dass eine Freundin dabei war, die die Tür aufgehalten hat, da ich ihr zuvor gesagt habe, dass ich Eier kaufen will. Man sieht sie auf dem Video nicht und die Besitzer wissen auch nicht wer das war. Meine Frage ist nun noch, ob ich bei der Polizei sagen MUSS wer das war oder ob das dann egal ist, da sie mich ja dann haben?

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich, bin etwas durcheinander.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von GoogleChrome):
Wirkt sich das ganze durchs stellen und Entschuldigen strafmindernd aus?


Normalerweise wir das durchaus berücksichtigt (Schadenswiedergutmachung = Rückzahlung, Entschuldigung, selbst bei der Polizei melden). Und zwar entweder schon bei der Frage, ob evt. eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt (wenn am besten keine Vorstrafen vorliegen) oder im schlimmsten Fall bei der Frage einer evt. Strafe am Ende.


Zitat (von GoogleChrome):
Meine Frage ist nun noch, ob ich bei der Polizei sagen MUSS wer das war


Wenn du als Beschuldigter vernommen wirst, musst du gar nichts sagen. Also auch nicht die Person benennen, wenn du das nicht willst. Aber du kannst natürlich trotzdem dazu sagen, dass die Person gar nichts wusste von dem Ganzen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von GoogleChrome):
ob das dann egal ist, da sie mich ja dann haben?

Die Ermittler wollen immer gerne alle Täter, insofern kann ein unkooperatives Verhalten sich durchaus negativ auswirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GoogleChrome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich war gestern noch bei der Polizei. Die hat natürlich meine Daten aufgenommen, mich belehrt und verhört. Es wurde nur gefragt ob ich alleine war, was ich verneint habe und dann wurde danach auch nicht mehr gefragt. Nun heißt es abwarten bis Post kommt.

Danke für eure Antworten und einen schönen Nachmittag noch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(914 Beiträge, 159x hilfreich)

Zitat (von GoogleChrome):
Es wurde nur gefragt ob ich alleine war, was ich verneint habe und dann wurde danach auch nicht mehr gefragt


Naja, da es sich um eine Bagatelle handelt (ohne es jetzt schönreden zu wollen) und Sie es ja auch bereits auch schon zurückerstattet haben, ist das auch nicht verwunderlich. Wenigstens sind Sie ja nun zur Besinnung gekommen :) . Also im Normalfall dürfte das unter dieser Voraussetzungen eingestellt werden.

-- Editiert von User am 17. August 2022 15:54

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