Hallo zusammen!
Gestern nacht war ich mit einer Freundin bei uns in der Innenstadt unterwegs. Dort stand mitten auf einem großen Platz ein Einkaufswagen (ohne Firmenaufschrift). Wir beschlossen, den Einkaufswagen dem Besitzer zurückzugeben. Da wir aber nicht wussten, woher dieser stammt, habe ich ihn mitgenommen, um ihm am nächsten Tag zum Fundbüro zu bringen.
Auf dem Weg nach Hause stoppte neben mir die Polizei. Den Polizisten sagte ich genau das, was ich im vorigen Absatz geschrieben habe. Die Beamten haben den Einkaufswagen mitgenommen, womit ich natürlich einverstanden war. Allerdings haben sie nun ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl gegen mich eingeleitet.
Meine Freundin kann wie gesagt genau bezeugen, wie sich die Sache zugetragen hat. Meine Frage ist nun, was mir passieren kann. Es kann doch nicht angehen, dass ich wegen Diebstahl angezeigt werde, wenn ich etwas finde und es zurückgeben möchte?!
Diebstahl-Anzeige wegen Fundsache!
1. Juni 2009
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Frage vom 1. Juni 2009 | 02:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. Juni 2009 | 12:41
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Es kann doch nicht angehen, dass ich wegen Diebstahl angezeigt werde, wenn ich etwas finde und es zurückgeben möchte?!
Doch natürlich, wenn hierfür ein hinreichender Anfangsverdacht besteht ist ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Sie werden nunmehr im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung Gelegenheit haben sich zur Sache zu äußern und Ihre Sicht der Dinge dazulegen, weiter können Sie einzelne Beweiserhebungen beantragen z.b. das Ihre Freundin zur Sache als Zeugin gehört wird.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird das Verfahren der StA vorgelegt, dort wird dann entschieden ob es eingestellt wird oder eben auch nicht. Wobei ich hier auf eine Einstellung tippen würde.
quote:
um ihm am nächsten Tag zum Fundbüro zu bringen.
Fundbüros haben Sonntags bekanntlich geschlossen.
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