Ich habe meiner Schwiegermutter Sparkassenkarte und Pin geklaut.
Knapp 200 Euro abgehoben.
Heute kam alles raus.
Meine Frau ist nicht dumm.
Was droht mir bei einer Anzeige?
-----------------
""
Diebstahl Bank
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Meine Frau ist nicht dumm. <hr size=1 noshade>
Die Erkenntniss des Tages!

quote:<hr size=1 noshade>Was droht mir bei einer Anzeige? <hr size=1 noshade>
Mit Ihrem Handeln haben Sie sich auf jeden Fall des Computerbetruges, strafbar gem. § 263a Abs. 1 StGB gemacht. Dieses Deklikt ist eine Vergehen nach dem StGB und mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Ob ein Diebstahl nach § 242 StGB in diesem Fall einschlägig ist kann nicht wirklich beurteilt werden, da man dazu wissen müsste, ob eine dauerhafte Zueignungsabsicht bestand. Selbst wenn würde der Tatbestand des Diebstahls subsidiär hinter § 263a StGB zurücktreten.
Als nicht vorgeahndeter Normalverdiener dürfte in Frage kommen:
a.) Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 1. StPO , evtl. gegen Geldauflage
b.) Im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe zwischen ca. 30 bis 60 Tagessätzen.
Grüße
PP
-----------------
""
Danke, die Karte habe ich wieder in den Geldbeutel zurück.
Es war einmalig.
Hatte eine dringende Angelegenheit zu Zahlen.
Vorbestraft bin ich nicht.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
dann wäre der Diebstahl nach § 242 StGB
sowieso nicht einschlägig. Übrig bleibt somit noch der Computerbetrug nach § 263a Abs. 1 StGB
.
Das spielt juristisch keine wirklich große Rolle, ob Sie etwas dringend zu zahlen hatten. Einzig und allein in der Strafzumessung könnte es marginal berücksichtigt werden, da Sie immerhin nicht aus Habgier gehandelt haben.
Im übrigen sind die besagten Rechtsfolgen aus meiner letzten Antwort wahrscheinlich.
Grüße
PP
-----------------
""
-- Editiert PP9325 am 04.03.2015 16:36
quote:
Meine Frau ist nicht dumm.
Dann sind Sie ja gestraft genug.

Typischer Fall für 60 StGB.
Bisher weiß also nur Ihre Frau davon? Und Sie befürchten, dass diese Anzeige erstatten wird? Solange Sie nicht getrennt leben, würde das im Ergebnis nur die gemeinsame Haushaltskasse nich weiter schmälern. Ehefrau wie Schwiegermutter haben zumindest das Recht, über alles zu schweigen. Wenn die das aber nicht wollen, sieht es übel aus. Die Einstellung würde ich für unwahrscheinlich halten, bei Betroffenheit des Zahlungsverkehrs reagieren die gerne empfindlich. Und die Strafe könnte auch die wichtige Grenze bei 90 TS überschreiten. Eine sofortige Begleichung des Schadens wäre angebracht.
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>Und die Strafe könnte auch die wichtige Grenze bei 90 TS überschreiten. <hr size=1 noshade>
90 Tagessätze oder gar darüber bei dem verhältnismäßig geringen Schaden im Falle einer nicht vorbelasteten Person wäre schon etwas unüblich, selbst wenn die Jusitz bei solchen Delikten "empfindlich" reagiert.
Jedoch kann ich aus der Praxis sagen, dass zu Hauf derartige Verfahren nach § 263a StGB bei solch "geringeren" Schäden und kleinerem Umfang gem. § 153 Abs. 1 StPO z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.
Insbesondere dann, wenn bereits der Schaden wiedergutgemacht ist und die Tat innerhalb familiären Verhältnissen stattfand.
Grüße
PP
-----------------
""
Bis jetzt weis nur meine Frau davon.
Gestern erzählte die Mutter meiner Frau die Sache.
Und meine Frau kam gleich auf mich.
Das Problem ist, die Mutter hat eine Gerichtliche Betreuung.
Sie geht heute auf die Bank um es zu Klären.
Spätestens die Bilder die der Automat gemacht hat, werden mich Überführen.
-----------------
""
Vielleicht wäre es schlau, wenn die Mutter KEIN offizielles Verfahren bei der Bank einleitet. Dazu müssten Sie wohl reinen Tisch machen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten