Diebstahl/ Betrug

21. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
appleman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/ Betrug

Hallo,
Nachdem Ich letztes Jahr einen rechtskräftigen Strafbefehl wegen Diebstahls bekommen habe, steht mir nun wieder Ärger mit der Staatsanwaltschaft ins Haus, diesmal geht es um Betrug.
Zur Vorgeschichte Diebstahl; Damals hatte Ich eine Festplatte von einem Kollegen aus dem Büro mitgenommen ohne ihne vorher zu fragen, prombt landete das ganze bei meinem Chef. Mit der sofortigen Kündigung als Folge, und der Forderung eine "Selbstanzeige" zu stellen. Mittlweile sehe Ich die Selbstanzeige als größten Fehler den Ich je machen konnte.

Die "Nachbeben" führten dazu, dass Ich mein Studium abbrechen musste, Zoff in der Familie sowie berufliche/finanzielle Einbußen hatte; Also fast im sozialen Abgrund landete.
Das ganze endete in einem Strafbefehl mit 30 Tagessätzen zu je 70 Euro.

Da Ich nun wieder in einem Job arbeite der hohe Zuverlässigkeit mittels der Behörden fordert, bekam Ich auch eine Abmahnung von der Kommune, mit der Drohung zum Berufsverbot sollte sich ähnliches wiederholen.

Nun zu meinem zweiten Verfahren; Da Ich einige Zeit Arbeitslos gemeldet war, bezog Ich auch Arbeitslosengeld. Leider ging Ich nach erfolgreicher Jobsuche sehr nachlässig mit der Meldung meiner neuen Arbeitsstelle vor, und sendete den "rosa" Meldezettel per Standardbrief an die Agentur. Die Behörde kam also wegen den komkurierenden Meldungen der Sozialversicherung auf meine neue Arbeitsstelle.

Die Folge: Meldung an das Haupzollamt des Bundelandes; Ermittlung wegen Verdacht des Betruges; Weiterleitung an Staatsanwaltschaft und Strafbefehl wegen Betrug erneut 30 Tagessätze zu je 30 Euro. Vorher hatte Ich noch Rückzahlungen der Agentur in Höhe von 1300 Euro zu begleichen, was Ich auch tate.
Natürlich habe Ich mir einen Anwalt zu Rate gezogen, der mich hoffentlich unterstützt. Jedoch hege Ich Zweifel das es zu einer "Nichterlassung" eines Strafbefehls kommt, was eine Eintragung in das BZG etc. nach sich ziehen würde und das mögliche Berufsverbot/ Kündigung.

Hat jemand eine Idee, dieser Miesere zu entrinnen ? Ich müßte mich wohl Beruflich neu Orientieren, was sich leicht anhört aber einen kompletten Umstrukturierung meines Lebens beudeuten würde. Wohlmöglich eine Umschulung machen müsste, da ein erneutes Studium Ende 20 wohl kaum zu realisieren wäre. Könnte man mich dann auch als Vorbestraft benennen?

Trotz alldem geschilderten hege Ich keinen Missmut über Behörden, Agenturen. Vielmehr Ärgere Ich mich über meine grenzenlose Nachlässigkeit und Gutgläubigkeit

Bin um jeden Rat/ Thread dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Vorbestraft darf man Sie nennen solange das Führungszeugnis Einträge hat. Soweit ich das BZRG richtig verstehe, dürfte das in Ihrem Fall für drei Jahre ab Urteilsdatum des Betrugs (§34 BZRG ) sein, längstens aber für fünf Jahre nach Rechtskräftigkeit des ersten Strafbefehls (§46 BZRG ).

Zum Betrugsverfahren selbst:
Sie sollten sich, da eine Betrugsabsicht Ihren Angaben nach nicht vorliegt, überlegen, wie Sie das Gericht davon überzeugen können. Und konkret geht es ja scheinbar um den Verbleib des rosa Zettels und wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie diesen in einem Standardbrief versandt, er ist dann aber entweder bei der Post oder der Arbeitsagentur verloren gegangen?

Was haben Sie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft genau erzählt und wie haben diese Ihre Aussage bewertet ? (Akteneinsicht!)
Gibt es noch Zeugen, die
1. Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mit dem rosa Zettel gesehen haben?
2. bestätigen könnten, dass Sie ihnen von der Absicht, den Zettel der Agentur zu schicken, erzählt haben?
3. bestätigen können, dass sie einen Brief an die Arbeitsagentur, oder wenigstens überhaupt einen Brief im fraglichen Zeitraum geschrieben oder verschickt haben?

Ansonsten könnten Sie sich nur auf die Unzuverlässigkeit der Post berufen und das allein ist etwas dünn, es sei denn es gelingt Ihnen der Nachweis (zum Beispiel durch Testsendungen), dass Briefe dorthin häufig verloren gehen.

-- Editiert von DanielB am 21.09.2004 19:00:46

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