Diebstahl - Chance auf Ratenzahlung?

4. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
revilo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl - Chance auf Ratenzahlung?

Hallo zusammen!
Habe heute nach einem Diebstahl das Urteil von 30 Tagessätzen zu 50 Euro erhalten!
Mein monatliches Netto Einkommen beträgt auch diese Summe.
Meine Frage ist nun, ob diese Summe, die mir recht hoch erscheint gerechtfertigt ist und was ich tun muss oder besser gesagt ob die Chance auf Ratenzahlung besteht.Habe heute schon beim Amtsgericht angerufen, konnte dort leider niemanden erreichen!
MfG Revilo
hoffe auf möglichst schnelle Antwort, da nur 2 Wochen Zeit sind, bis der Zahlungsbescheid kommt...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

30 Tagessätze liegen im unteren Bereich, wenn man bedenkt, das ein Tagessatz zwischen 5 und 360 Tagessätzen liegen kann.
Es ist möglich, gegen einen Strafbefehl Teileinspruch einzulegen.
In diesem Falle wäre der Einspruch auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes zu beschränken.
Am Nettoeinkommen kann noch einiges abgezogen werden, was in einer nach dem Teileinspruch evtl. stattfindenden Hauptverhandlung überprüft würde.

Zur Ratenzahlung:
Es kann bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung beantragt werden.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Habe heute nach einem Diebstahl das Urteil von 30 Tagessätzen zu 50 Euro erhalten!


Um beurteilen zu können, ob die Summe zu hoch ist, müßte man zum einen wissen, wie hoch der Schaden war und ob Sie vorbestrfat sind.

quote:
ob die Chance auf Ratenzahlung besteht.


Die Chance besteht. Dazu müßten Sie sich mit der StA in Verbindung setzen.

quote:
hoffe auf möglichst schnelle Antwort, da nur 2 Wochen Zeit sind, bis der Zahlungsbescheid kommt...


Wenn Sie das Urteil anfechten wollen, haben Sie sogar nur eine Woche Zeit. Das sollten Sie sich aber gut überlegen, da im Falle einer Anfechtung auch noch die Kosten der 2. Instanz auf Sie zu kämen.

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich wuerde auf jeden fall Berufung einlegen und dem Staat nix schenken.


Das war ja mal wieder ein richtig sinnvoller Beitrag. :bang:

Es kommt nur alle Jubeljahre vor, daß in der Berufungsinstanz ein Verfahren nach 153 eingestellt wird. Das geht üblicherweise nur in der ersten Instanz. In der zweiten ist das zwar möglich, wird aber kaum gemacht.

Der Threadautor 'schenkt' dem Staat durch ein Rechtsmittel nur noch mehr Geld.

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#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Genau! So sieht das auch der Richter und der Staatsanwalt, sodaß Sie einmütig in der Berufungsinstanz das Verfahren sang und klanglos einstellen.

Karl.May, glauben Sie eigentlich selber, was Sie hier von sich geben ??

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