Hallo!
Hab ne Frage zu ner Straftat die ich leider begangen hab
. Und zwar gehts um Einbruch-Diebstahl, hab unter Alkoholeinfluss ne Fensterscheibe vom Getränkeladen eingeschladen und vier alkoholische Getränke entwendet. Bin später zu Hause von der Polizei abgeholt worden. Hatte mich angeblich der Festnahme dort wiedersetzt. Was aus meiner Sicht ein Irrtum war, egal. Jedenfalls wurde ich von den Polizisten zu Boden geworfen wo ich den einen Beamten versuchte in die Wade zu beißen was aber nicht geling.
Hab alles so wie es vorgelegt wurde natürlich gestanden.
Jetzt meine Frage, da ich bis der Zeit noch keine Straftat begangen habe,(also meine erste Anzeige/Anklage das ist), was hab die da zu befürchten? Und da ich ja alles zugegeben hab, muss das trotzdem denn vor Gericht verhandelt werden?
Wenn einer da Ahnung hat, wär toll die Meinung zu hören! Danke.
Diebstahl-Einbruch?
Die Glaskugel funktioniert leider derzeit nicht; keine Vorhersagen möglich.
Mal im ernst: Eine Prognose ist nicht seriös möglich. Es kommt auf viele, von Ihnen nicht genannte Faktoren an: Ihr Alter, Nachtatverhalten (=Schadenswiedergutmachung?), Schadenshöhe, erstattete Strafanträge.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Was Sie hier erzählt haben, bedeutet Straftaten wegen Einbruchsdiebstahl (§ 243, Mindesstrafe 3 Monate), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113) und versuchter Körperverletzung (§§ 223,22).
Wenn Sie 21 oder älter sind, tippe ich auf eine Bewährungsstrafe. Aber wie gesagt, Vorhersagen sind immer ausgesprochen vage....
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Hi,
und wenn Sie unter 21 sind: Jugendarrest, Sozialstunden...Und eine Gerichtsverhandlung ist ziemlich wahrscheinlich, im Jugendstrafrecht sogar zwingend.
Gruß vom mümmel
Ok alles,
danke für die Beiträge. Piran!
Und jetzt?
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