Hallo,
Vorgeschichte Juni: Mein Sohn 17 Jahre betrat mit Freunden ein großes Einkaufszentrum. Ein Laden hat Aufsteller mit Postkarten. Mein Sohn griff zu und nahm ca. 5 Postkarten heraus und legte sie ein paar Meter weiter wieder ab. Danach ging er in einem anderen Laden einkaufen. Als er dort herrauskam nahm ihn der Sicherheitsmann mit. Dort sollte er seine Taschen lehren, weil er des Diebstahls verdächtigt wurde. Das Diebesgut hat man nicht gefunden. Aber er trug ein Taschenmesser mit sich. Daraufhin wurde die Polizei vom Sicherheitsdienst gerufen, weil das gegen das Waffengesetz ( Diebstahl mit Waffe) verstößt.
Die Polizei beschlagnahmte das Messer. Sagte ihm er könne sich dieses auf Antrag wieder abholen, weil es nur ein Taschenmesser ist.
Der Laden selbst wollte laut Aussage des Polizisten keine Anzeige erstatten.
Kurz danach kam ein Bogen zur Stellungnahme von der Polizei. Dort haben wir gemeinsam einige Tatsachen richtig gestellt. Kurz danach haben wir vom Einkaufszentrum ein Schreiben erhalten, dass mein Sohn 1 Jahr Hausverbot im gesammten Einkaufszentrum hat.
Danach haben wir bis zum letzten Samstag nichts mehr gehört. Jetzt haben wir (mein Sohn und ich) eine Einladung vom Jugendamt erhalten. Ich habe dort angerufen und nachgefragt. Die Aussage dort war, dass wir dieser Einladung Folge zu leisten haben. Dieses wurde von der Jugendstaatsanwaltschaft bestimmt.
Mit welchen Problemen müssen wir jetzt noch rechnen? Mein Sohn hat sich noch nie, mit dieser Ausnahme was zu Schulden kommen lassen.
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Diebstahl - Einladung vom Jugendamt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Mein Sohn hat sich noch nie, mit dieser Ausnahme was zu Schulden kommen lassen.
Er hat sich doch überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, wenn deine Schilderung stimmt. Irgendwas fehlt doch noch an der Story. Es bestand ein Diebstahlsverdacht, der sich nicht bestätigt hat, und trotzdem wird das Jugendamt eingeschaltet? Da ist eine Lücke in der Logik.
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Also, die Postkarten standen in einem Ständer vor dem Laden. Er hat sie ein paar Meter weiter neben dem Laden im Gebäude abgelegt.
Der Grund für den Anruf bei der Polizei war das Messer. Und somit stand auf dem Blatt von der Polizei Diebstahl mit Waffe.
Ich habe auch nichts von der Staatsanwaltschaft gehört nur vom Jugendamt. Die hat dann nachgesehen und meinte wir müssen kommen, weil es eine rote Akte ist.
Da ist es meine Pflicht und ansonsten geht es zurück und das hat dann weitere Folgen.
Das Messer (mit Flaschenöffner) haben wir da gelassen wo es ist. Kostet auf jedem Wochenmarkt nur 3 €.
Mein Sohn geht regelmäßig zur Schule auf ein Gymnasium und ist meistens recht vernümpftig. Was auch die Schule bestätigt.
Ich kann mir auch keinen Reim darauf machen.
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Er hat sie ein paar Meter weiter neben dem Laden im Gebäude abgelegt.
Das ist dann zwar auch nicht ganz sauber, aber es fehlte zumindest die Zueignungsabsicht, also kein Diebstahl. Wenn er die Karten nicht eingesteckt hat, kann man auch nicht davon ausgehen, es habe schon ein vollendeter Diebstahl vorgelegen und das "Ablegen" stelle einen untauglichen Rücktrittsversuch dar.
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Und somit stand auf dem Blatt von der Polizei Diebstahl mit Waffe.
Ja, aber ohne Diebstahl bleibt davon halt nur noch "mit Waffe" übrig und damit gar nichts. Außer es handelt sich um einen Verstoß gegen WaffG, weil er so ein Messer nicht besitzen und/oder führen darf. Das liest sich bei dir aber nicht so.
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Da ist es meine Pflicht und ansonsten geht es zurück und das hat dann weitere Folgen.
Dann gehst du halt hin, aber ohne Straftat können die dir auch nichts.
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vernümpftig
Gesundheit.
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Ich kann mir auch keinen Reim darauf machen.
Naja, das kann man ja durchaus schon mal aus Gedankenlosigkeit machen.
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Definiere "Taschenmesser"
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"Sie häufen Schätze an, weil sie vergessen haben, dass man nur Erinnerungen nicht ersetzen kann."
Länge ca. 10 cm, eine Seite in Form eines Flaschenöffners, auf der anderen Seite kann ein Messer ausgeklappt werden. Ohne Vorrichtung, mit der Hand rausgezogen.
Polizei meinte damals zu ihm, fällt nicht unter das Waffengesetz. Im Brief vom Jugendamt geht es nur noch um Diebstahl.
Mein Sohn ärgert sich natürlich, weil er nun solche Probleme hat und mir den Ärger macht. Vor 2 Jahren wurde er selbst in der Schule angegriffen und im nächsten Jahr hat er die 3 OP deshalb. Der Junge damals hat nur einen mündlichen Verweiß von der Schule bekommen. Musste sich bei Ihm unter Druck der Lehrer entschuldigen und wir haben über die Einstellung des Verfahrens einen Brief bekommen. Dort stand dann, dass sie Schule ihn bestraft hat. Der hat sich noch ganz groß aufgespielt, dass ihm nichts passiert ist.
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>stellt schon einen Diebstahl <hr size=1 noshade>
Wo ist die Zueignungsabsicht? Nicht ohne Grund gibt es mit dem §248b StGB ein spezielles Gesetz für einen besonderen Fall der Wegnahme ohne Zueignungsabsicht.
quote:<hr size=1 noshade>(versuchte) Sachbeschädigung <hr size=1 noshade>
Die wird ja offenbar gar nicht behauptet.
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--- editiert vom Admin
Jetzt muss ich nochmal nachhaken.
Warum nimmt man Waren aus dem Ständer und legt sie ausserhalb des Geschäfts irgendwo hin? Wie weit weg war das? Noch in dem Einflussbereich des Geschäftes (z.B. in den Wühltisch der etwas weiter weg stand) oder komplett ausserhalb der Verkaufsflächen des Ladens?
Wenn es nicht mehr in dem Bereich der Auslagen war würde ich das mit dem Diebstahl nicht so locker sehen. Er hat dann zwar die Karten nicht mitgenommen aber sie sozusagen ausserhalb des Einflussbereiches des Ladens verbracht. In dem Fall wäre für mich der Diebstahl vollzogen da dann zumindest eine kurzzeitige Zueignungsabsicht anzunehmen ist (war ja kein Versehen, sonst hätte er die Karten zumindest umgehend wieder zurückgelegt wo sie hingehören).
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