Diebstahl - Eintragung im Bundeszentralregister

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Semenec
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl - Eintragung im Bundeszentralregister

Hallo,

Anfang August 2005 beging Ich mit 16 Jahren und 9 Monaten einen Ladendiebstahl.
Bei dem Produkt handelte es sich um ein Computerspiel im Wert von knapp 50 Euro

Eine vollkommen schwachsinnige Handlung über die Ich mich heute tot ärgern könnte.

Ende September wurde Ich dann vom zuständigen Amtsgericht in einer Art Schnellverfahren zur Ableistung 20 Stunden Arbeit in einer sozialen Einrichtung verurteilt.

Seit bin ich nicht mehr straffällig geworden, jedoch ärgere Ich mich zu tiefst über die entstandenen Folgen.

Heute würde Ich mich gern bei Landes- und Bundespolizei bewerben aber rechne mir aufgrund der Straftat kaum Chancen darauf aus überhaupt zum Eignungsauswahlverfahren geladen zu werden.

Ich selbst habe schon versucht mir einen Überblick darüber zu verschaffen in welchen Registern Ich wohl eingetragen.

Nach meinem derzeitigen Informationsstand bin ich auf jeden Fall im Bundeszentralregister, behördlichen Führungszeugnis sowie in einer Art Erziehungsregister eingetragen.

Letztendlich hat die Polizei ja Einblick in absolut alle Register.

Zu den sogenannten Tilgungszeiten der Registereinträge konnte Ich bisher keine genauen oder schlüssigen Informationen einholen.

Zum einen hab Ich gelesen, dass Registereinträge im Bundeszentralregister in gestaffelten Abständen gelöscht werden ausgehend von der Schwere der Straftat.

Dazu zu nächst zwei Fragen:

- Kann mir jemand genaue Auskunft darüber geben, nach wie vielen Jahren
mein Eintrag demnach gelöscht/verworfen werden müsste?

- Würde das Verwerfen der gespeicherten Daten in meinem Fall überhaupt
etwas nutzen? Schließlich haben die Behören doch zu 100 Prozent
ein Hintertürchen um solche Sachen wieder raus zukramen


Desweiteren hab Ich gelesen, dass meine Straftat in einer Art Erziehungsregister gespeichert wurde. Demnach würde dieser Eintrag auf jedenfall erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht werden

- Bedeutet das im Klartext, dass ich bis dahin im Gesamtkontext betrachtet
immer noch als vorbestraft gelte ?


Inwiefern gelte ich grundsätzlich als vorbestraft?
Das ist natürlich eine relativ blöde Frage den ich habe schließlich eine Straftat begangen und wurde in der Folge verurteilt. Ich beziehe mich damit auf eventuell vorhandene Vorteile die das Jugendstrafrecht für Ersttäter .



Ich wäre sehr dankbar wenn mir entsprechend meiner Fragen geantwortet würde.

Ich bitte auch ausdrücklich um realistische Einschätzungen meiner Chancen.
Halbschwammige Antworten hab ich leider diesbezüglich schon zu oft bekommen.

Ich möchte mich hiermit schon im Voraus dafür bedanken , dass sich eventuell der ein oder andere Zeit nimmt um mir zu antworten.


-----------------
""




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
clairdelune
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja, also das bleibt alles hübsch nett überall drin stehen bis du 24 Jahre bist.Beispiel: Ich hatte mit 17 Jahren ein Täter-Opfer-Ausgleich. Mit 23 stand ich bei was unter Verdacht und da haben die den ****** auch wieder mit ausgegraben. Bei deiner Bewerbung bei der Polizei solltest du immer die Wahrheit sagen. Wenn du nach Vorstrafen gefragt wirst, dann sag ja, denn die kramen und finden das raus. Meist fragen sie aber allgemein, ob dir bekannt ist, ob es schon einmal Ermittlungen gegen dich gab. Es muss nicht unbedingt sein, dass sie dich deswegen nun nicht nehmen. Sollte es zu einem Bewerbungsgespräch kommen, werden sie auch da mit dir darüber reden. Es gibt nur 2 Möglichkeiten, entweder die nehmen dich oder eben nicht. Versuchs ;) Menschen können sich ändern.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Hi,

die Verurteilung wurde weder ins Führungszeugnis noch ins Bundeszentralregister eingetragen, sondern nur ins Erziehungsregister. Insofern liegen Sie mit Ihren Vemutungen total falsch. Vorbestraft sind Sie nicht, da man sich ohne FZ-Eintrag als nicht vorbestraft bezeichnen darf (§ 53 BZRG ). Ob ein ER-Eintrag bei einer Polizeibewerbung auffällt, wurde hier schon öfter diskutiert - leider fand sich keine einheitliche Antwort...

Gruß vom mümmel


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:50:01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dasselbe Problem wie der Threaderöffner hab ich auch. Ich arbeite bei der Computerunterstützung für den Bunde.tag aber hab im Jahr 2005 eine Sachbeschädigung begangen. Das Verfahren wurde gegen 50euro eingestellt.

Für den Hausausweis überprüft nun ein Staatsanwalt meine Daten bzw. polizeilisches Führungszeugnis. Ich denke mal, dass diese überall Einsicht haben und aufgrund der Sicherheitsbestimmungen mich nun nicht mehr nehmen werden.

@OP

Einfach probieren, ich kann ja mal mitteilen was bei mir dann rauskommt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Eine Einstellung gegen Auflage aus 2005 (vorausgesetzt sie fand nach Erwachsenenrecht statt) ist ausser ggf. bei der Polizei selbst in keinem weiteren Register (mehr) gespeichert.Im Bundeszentralregister und Führungszeugnis war nie ein Eintrag deswegen.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.778 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.