Wenn ein Elektronikteil entwendet wurde (welches mindestens 4 Jahre alt war und in der Anschaffung um die 100€ lag) und dieser Diebstahl zur Anzeige
gebracht wird, geht man von dem Neuwert aus oder von dem Zeitwert?
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Diebstahl - Elektronikteil gebraucht - geht man von Neuwert oder Zeitwert aus?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du meinst bezüglich der Frage, ob "Diebstahl geringwertiger Sachen" vorliegt?
Ich würde vom Zeitwert ausgehen. Warum sollte der Gesetzgeber einen Dieb eines heute noch 10 EUR werten Gegenstands schlechter stellen wollen als den Dieb einer 10-EUR-Neuware, nur weil ersterer Gegenstand vor 10 Jahren mal 1000 EUR wert war?
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Ich wollte eher wissen, ob es berechtigt ist, dass ein Anwalt 100€ fordern kann, obwohl das Gerät bedingt durch Abschreibungen einen deutlich niedrigerer Wert hat.
Ich nehme mal an, dass das nicht richtig ist.
Danke für die Hilfe.
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Und auch beim zweiten mal schaffst du es nicht, die Frage so zu stellen, daß man weiß, worum es geht.
Wurde etwas gestohlen und da es nicht herausgegeben werden kann, wird jetzt vom Bestohlenen per Anwalt Schadensersatz gefordert?
Im Falle einer vorsätzlichen Tat (im Gegensatz etwa zur fahrlässigen Zerstörung) würde ich sogar vom Wiederbeschaffungswert und nicht vom Zeitwert ausgehen.
Wurde eine neu 100 EUR teure Sache gestohlen, die heute noch 50 EUR wert ist, aber wegen Seltenheit nur noch neu zu haben ist für heute 90 EUR, dürfte der Dieb 90 EUR schulden und nicht 50.
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Abgesehen davon "darf" man erst mal fordern, was man will. Das ist nicht strafbar.
Wenn du mir ein Buch stiehlst, darf ich auch sagen "dafür will ich jetzt 1000 EUR haben". Ich darf nur nicht sagen "das Buch war 1000 EUR wert, zahl das", wenn es in Wahrheit viel weniger wert ist, sonst §263 StGB
.
Unzulässig wäre eine bewußt überhöhte Forderung im Junktim mit einer Anzeigedrohung ("zahle 100 EUR (obwohl wir wissen, daß wir nur Anspruch auf 50 haben) oder wir zeigen dich an"); so dumm wird aber wohl kein Anwalt sein und sich diesbezüglich bei der Formulierung abgesichert haben.
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Also noch einmal ganz verständlich: ich habe ein Gerät unabsichtlich bei meinem Auszug weggeworfen, da die Wohnung bei Auszug vollständig geleert sein sollte und ich meinte, das Gerät gehört mir (das meine ich immer noch, nur mein Vermieter sieht das anders). Jetzt fordert mein Vermieter bzw. der Anwalt von ihm Schadensersatz mit dem Neuwert des Geräts. So ein Gerät gibt es in jedem Baumarkt auch für nur 50€...
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