Diebstahl Ersttäter

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandamer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl Ersttäter

Guten Tag,

auf der Straße entdeckte ich zufällig ein offenstehendes Fahrrad (ohne Schloss), welches zu einem insolventen Bike-Sharing-Unternehmen gehört.

Ich nahm das Fahrrad an mich und fuhr privat damit herum. Eines Tages
hielt mich die Polizei an und fragte, woher ich das Fahrrad her habe. Ich schilderte ehrlich, dass ich das Fahrrad mit bereits entferntem Schloss gefunden hatte und es deshalb zu mir nahm.

Das Fahrrad wurde dann von der Polizei beschlagnahmt und ich würde Post erhalten.

Ich bin (dadurch) Ersttäter und hatte bis dato nie Kontakt mit der Polizei.

Mich würde interessieren, ob in dem Brief, der kommen wird, stehen könnte, dass die Strafe fallen gelassen wird und somit alles erledigt ist? Ich weiß also nicht, was in dem Brief überhaupt geschrieben stehen könnte.

Wie lange dauert es ungefähr bis der Brief ankommt?

Wird mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, kein Beamter) über den Vorfall, wie auch immer er ausgehen mag, informiert werden?

Und vor allem: Werde ich mit einer oder keiner Strafe voraussichtlich rechnen müssen? Falls es eine Strafe geben sollte, wie hoch würde sie erfahrungsgemäß ausfallen?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Sandamer):
Ich weiß also nicht, was in dem Brief überhaupt geschrieben stehen könnte.


Kommt drauf an, was für Post noch ansteht. Wenn noch keine formelle Beschuldigtenvernehmung stattgefunden hat, kommt zunächst mal die. Da steht dann nur der Tatvorwurf und man bekommt Gelegenheit zur Äußerung.

Zitat (von Sandamer):
schilderte ehrlich, dass ich das Fahrrad mit bereits entferntem Schloss gefunden


Gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft würde ich nicht den herunterspielenden Begriff "gefunden" verwenden. Es handelt sich um eine rechtswidrige Aneignung.

Zitat (von Sandamer):
Mich würde interessieren, ob in dem Brief, der kommen wird, stehen könnte, dass die Strafe fallen gelassen wird und somit alles erledigt ist?


Kommt auf den Wert des Rades an, aber potenziell eher nicht. Wenn überhaupt Einstellung, dann gegen Auflage. Ansonsten Geldstrafe, grob geschätzt 20-30 Tagessätze.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.09.2020 22:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32841 Beiträge, 17253x hilfreich)

Wird mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst, kein Beamter) über den Vorfall, wie auch immer er ausgehen mag, informiert werden? Das könnte grundsätzlich passieren. Dazu müßte man aber erstmal wissen, dass Sie im ÖD sind. Im Anhörungsbogen wird nur der Beruf abgefragt werden - klingt der unauffällig, weiß halt keiner von Ihrer ÖD-Anstellung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Sandamer):
auf der Straße entdeckte ich zufällig ein offenstehendes Fahrrad (ohne Schloss), welches zu einem insolventen Bike-Sharing-Unternehmen gehört.


Dieser Umstand könnte noch wichtig werden... mir ist nämlich mindestens ein (ehemals) recht großer Bike Sharing Anbieter bekannt, der - sehr zum Ärger der betroffenen Städte - die Herrschaft über seine Fahrräder komplett aufgegeben hat.

Dann hätte der TE Glück - weil eine herrenlose Sache kann man nicht klauen -> ergo kein Diebstahl.

0x Hilfreiche Antwort

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