Diebstahl Ex-Leasingwagen nach Abgabe im Autohaus

1. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Diebstahl Ex-Leasingwagen nach Abgabe im Autohaus

Der Wagen von A wurde nach der Leasingzeit beim Autohaus abgegeben.
A´s Tochter (nennen wir sie B) fuhr den Wagen und A mit einem anderen Wagen, um B dann einzusammeln.

1 Monat (!) später meldet sich jemand, dass das Auto verschwunden sei (wahrscheinlich Bank).
Das Autohaus bestreitet dies.

Leider hat B niemals eine Empfangsbestätigung bekommen. A ist lediglich als Zeuge dabeigewesen.

Der Wagen wurde bei Abgabe direkt an den eigenen TÜV weitergegeben. B war immer dabei, wollte sehen, wie der Tüv den Schadenbericht begutachtet.

Am Ende kam auch nie ein Schadensbericht per Post oder eine Kostenforderung.

Die Nummernschilder wurden behalten.
Das Auto wurde automatisch bei der Versicherung abgemeldet.

Stattdessen ist der Wagen nach 1 Monat weg.

Ein Investigator wurde eingeschaltet.

A ist mit den Nerven am Ende (gibt es eigentlich Schmerzensgeld, wenn sich herausstellt, dass das Autohaus "schuld" war?).

Was kann ihr blühen? Wird B auch belangt? Oder...wird alles durch die Vollkasko-Versicherung bezahlt???

Es würde hier Aussage gegen Aussage stehen. - Bringt es also was, den Verkäufer anzuzeigen?

Wieso ist es generell schwer, eine Empfangsschreiben/Beleg zu bekommen?
Laut ADAC Leasingratgeber wissen sie es auch und raten, einen neutralen Zeugen mitzunehmen.

Hier muss der Gesetzgeber mal was regeln....









-- Editiert von Ichweissnichts am 01.07.2019 22:25

-- Editiert von Ichweissnichts am 01.07.2019 22:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120165 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
1 Monat (!) später meldet sich jemand,

Der Hausmeister? Wer war das, wie wurde der identifiziert / verifiziert



Zitat (von Ichweissnichts):
Der Wagen wurde bei Abgabe direkt an den eigenen TÜV weitergegeben.

Der TÜV ist eine unabhängige Organisation, was genau ist also mit "den eigenen TÜV" gemeint?



Zitat (von Ichweissnichts):
Ein Investigator wurde eingeschaltet.

Warum, wieso, weshalb, vom wem und was hat der gemacht / gesagtß



Zitat (von Ichweissnichts):
A ist mit den Nerven am Ende

Warum?



Zitat (von Ichweissnichts):
Was kann ihr blühen?


Wem, A oder B?
Und ob es so sinnvoll ist, das jemand der eh schon mit den Nerven am Ende sich mit den schmlimmstmöglichen Varianten beschäftigt ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
A ist mit den Nerven am Ende (gibt es eigentlich Schmerzensgeld, wenn sich herausstellt, dass das Autohaus "schuld" war?).
Ernsthaft jetzt? Nein. Natürlich nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Kann man eigentlich den Autohändler im Nachhinein zwingen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen oder wenigstens zu bestätigen, dass er das Auto angenommen hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
1 Monat (!) später meldet sich jemand, dass das Auto verschwunden sei (wahrscheinlich Bank).
Das Autohaus bestreitet dies.


Was bestreitet das Autohaus? Dass das Auto verschwunden sei? Dann ist doch alles in Butter, denn dann ist es ja da.

Und wer ist "jemand" und bei wem hat sich dieser jemand gemeldet? Wenn bei A, muss A doch wissen, ob dieser jemand von der Bank war oder nicht.

Wenn B bei der TÜV-Abnahme dabei war, muss es ja zumindestens beim TÜV irgendwelche Unterlagen darüber geben. Den TÜV Prüfer könnte man als Zeugen benennen.

alles etwas wirr

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

die bestreiten, dass die jemals das Auto angenommen geschweige denn gesehen haben.
Der/Die Tüv-Prüfer, mit eigener Werkstatt auf der selben Adresse/Gelände können ja auch mit dem Autohaus gemeinsame Sache machen und ebenfalls sagen, dass sie das Auto nie gesehen hätten.

Entweder kann man durch den Verlust/Abschreibung Vorteile sichern oder andersweitig.
Aber ich denke eher, man hat den Wagen als Leihwagen missbraucht.

Deshalb wäre es auch im Nachhinein wichtig, ein Übergabeprotokoll mit KM-Leistung zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Deshalb wäre es auch im Nachhinein wichtig, ein Übergabeprotokoll mit KM-Leistung zu bekommen.


und

Zitat (von Ichweissnichts):
die bestreiten, dass die jemals das Auto angenommen geschweige denn gesehen haben.

Findest Du selbst den Widerspruch?

B hätte sich die Übergabe/Rückgabe des Autos von einem dazu berechtigten Mitarbeiter des Autohauses quittieren lassen sollen. Auf diese Quittierung hatte sie Anspruch.
Das hat sie versäumt, somit hat sie jetzt ein Beweisproblem, dass möglicherweise durch den Zeugen geheilt wird.
Nur: kann der Zeuge die Übergabe des KFZ an einen MA des Autohauses bestätigen, kann er diesen sogar benennen?
Oder hat sich möglicherweise durch eine gut geplante Gaunerei ein unberechtigter Dritter das Auto angeeignet?

Berry

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