Diebstahl Fahrrad

8. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb517097-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl Fahrrad

Hallo ich bräuchte bitte Hilfe. Folgendes: meinem Sohn wurde heute vormittag sein abgeschlossenes Fahrrad vom Schulgelände geklaut. Ein Zeuge konnte uns den Vorname des Täters nennen. Der Konrektor der Schule hielt sich wieder für ganz schlau und hat den Täter informiert das wir im auf der Schliche sind . Bevor die Polizei tätig werden konnte. Als wir mehrere Zeugen hatten und erneut bei der Polizei waren sind mehrere Stunden vergangen. Nun ist der liebe Täter in den Urlaub gefahren.
Jetzt meine eigentliche Frage. Kann ich eine Anzeige gegen den Konrektor machen wegen Behinderung in einer Ermittlung? Tatsache ist wenn der Konrektor der Polizei gleich den Namen des Schülers gegeben hätte, hätte die Polizei ihn noch angetroffen und wir hätten das Fahrrad von meinem Sohn.
Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb517097-30):
Kann ich eine Anzeige gegen den Konrektor machen wegen Behinderung in einer Ermittlung?

Klar. Ist nur nutzlos, da diese Behinderung nicht erkennbar ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Nun ja - um eine solche Anzeige zu machen, müßte ein solches Delikt erstmal existieren. Aber einen solchen § findet man im Strafgesetzbuch nirgends...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von fb517097-30):
Nun ist der liebe Täter in den Urlaub gefahren.
Naja, der kommt auch wieder.
Und der ist NUR in den Urlaub gefahren, weil der Konrektor ihm gesteckt hat, dass ihr ihn für den Dieb haltet, oder?
Wichtiger wäre: Hat er das (geklaute) Fahrrad mitgenommen? Und bringt er es auch wieder mit zurück? Oder hat er das Rad an die Hauswand gelehnt? Geht doch mal nachschauen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Er kann es auch weiter vertickert haben. Das Verhalten des Konrektors ist zwar nicht strafbar, aber dennoch nicht in Ordnung. Gerade bei so etwas ist doch auch aus pädagogischen Gründen ein schneller Zugriff angesagt.
Ich würde mir überlegen, die Dienstaufsichtsbehörde zu informieren, denn sowas geht gar nicht. Ich staune in diesem Zusammenhang immer wieder über die Mentalität von Schulleitungen, da herrscht immer noch die Haltung: "wir sind eine anständige Schule, bei uns passiert so was Böses nicht." Und das geht gar nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

...wobei ich mich natürlich auch frage, wieso ein Kind/Schüler außerhalb der Schulferien im Urlaub ist.

wirdwerden




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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Verhalten des Konrektors ist zwar nicht strafbar, aber dennoch nicht in Ordnung.

Das er seinen Auftrag erfüllt und pädagogisch auf den Dieb einwirken möchte soll nicht in Ordnung sein?
Sonst beschweren die Leute sich immer über die "*******gal-Einstellung" der Lehrer...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Pädagogisch einwirken wäre gewesen: hey, was Du da gemacht hast, das ist nicht in Ordnung. Wir gehen jetzt gemeinsam mit dem geklauten Objekt zum Opfer und geben das Fahrrad zurück. Aber nicht: hex, Du bist erwischt worden, sieh zu, wie du da rauskommst. Wo bleibt der Opferschutz? Auch das Opfer ist Schüler.

wirdwerden

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Aber nicht: hex, Du bist erwischt worden, sieh zu, wie du da rauskommst.

Und wer sagt das es nicht so war?

Die TS wird wohl kaum daneben gestanden haben als der Verdächtige die Info erhielt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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