Diebstahl - Handydiebstahl im club

18. Februar 2020 Thema abonnieren
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guest-12323.10.2020 21:43:18
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Frischling
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Diebstahl - Handydiebstahl im club

Mein Sohn (männlich / 19 Jahre alt) hat einen Handydiebstall begangen
hat gestern im Club mit seinem Freund (21 Jahre) das Handy eines Mädchen geklaut.
Dabei hat er das Handy von dem Mädchen geklaut und es im Club auf die Bar -Theke gelegt. Sein Freund hat es dann genommen und eingesteckt. Sowohl der Security ( aufgrund den Videoaufnahmen) als auch dem Mädchen, dem das Handy gefehlt, hat ist es sofort aufgefallen. Die Security haben ihn mitgenommen und im Hinterzimmer meinem Sohn das Gehschehen auf dem Bildschirm die Aufnahme gezeigt. Dieser hat dann kooperiert indem er sein Freund gerufen hat und der dann das Handy dem Mädchen zurückgegeben hat. Die Polizei wurde Trotzdem gerufen. Die zwei Jungs haben der Polizei keine Angaben gegeben und einen Alkoholtest abgegeben. Mein Sohn (19 Jahre) hatte 0.83 pro Mille und sein 21 jähriger Freund hatte 0.65 pro Mille. Die zwei jungs sind Ersttäter also haben zuvor keinen Diebstahl begangen. Das Handy war ein altes I-phone also ca. um die 500 Euro Wert. Mein Sohn studiert an der Universität und sein Freund macht eine Ausbildung also geregeltes leben. Beide wohnen aber noch bei ihren Eltern.
Ich sehe den Fehler meines Sohnes und bin zutiefst entttäuscht. Jedoch möchte ich nicht dass er seine zukunft für diesen Fehler kaputt machen soll.
Deshalb wollte ich fragen
1. mit welchen Folgen er und sein Freund jetzt ungefähr rechnen sollten
2. was jetzt genau geschehen wird ( also ob es vor dem Gerricht gelöst wird oder außergerichtlich)
3. ob es sich lohnen würde einen Rechtsanwalt einzuschalten ( wir alle sind nicht rechtschutzverichert)
4. mit welchen Kosten wir rechen sollten
5. falls es zu einer polizeilichen Vorführung kommen sollte er hingehen sollte, da er im Video genau zu sehen ist und jetzt wir uns fragen was er da sagen soll
6. welche auswirkung es auf seine Zukunft haben wird ( also wie man z.b einen Eintrag im Führungszeugnis verhindern kann)
7. Ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt das Strafverfahren einzustellen
8. Irgendwelche weiteren hiflreichen Tipps die Irgendjemand für mich Parad hat

Ich danke euch im vorraus aus meinem tiefsten Herzen, weil ich wirklich sprachlos und verzweifelt bin und jetzt wirklich nicht weiß was ich machen sollte und wirklich auf eure Hilfe und euren Radschlag angewiesen bin.

-- Editiert von wer123mitglied123 am 18.02.2020 18:41

-- Editiert von wer123mitglied123 am 18.02.2020 18:47

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37 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Die zwei jungs sind Ersttäter also haben zuvor keinen Diebstahl begangen.

Der Status "Ersttäter" bemisst sich daran, ob man schon Strafttaten begangen hat. Das wird nicht pro Straftat gewährt.



Zitat (von wer123mitglied123):
1. mit welchen Folgen er und sein Freund jetzt ungefähr rechnen sollten

Erst mal mit einem Ermittlungsverfahren. Dann vermutlich eine Geldauflage / Geldbuße.



Zitat (von wer123mitglied123):
2. was jetzt genau geschehen wird ( also ob es vor dem Gerricht gelöst wird oder außergerichtlich)

In der Regel wird da Post vom Gericht kommen.



Zitat (von wer123mitglied123):
3. ob es sich lohnen würde einen Rechtsanwalt einzuschalten ( wir alle sind nicht rechtschutzverichert)

Für den Rechtsanwalt auf jeden Fall. Für die Täter eher nicht.



Zitat (von wer123mitglied123):
4. mit welchen Kosten wir rechen sollten

Für den Rechtsanwalt 400-1200 EUR je Person, dazu die Geldauflage / Geldbuße und die Verfahrenskosten.



Zitat (von wer123mitglied123):
5. falls es zu einer polizeilichen Vorführung kommen sollte er hingehen sollte,

Falls es zu einer polizeilichen Vorführung kommen sollte stellt sich die Frage nicht, notfalls bekommt er Handschellen angelegt und wird hingeschleift.



Zitat (von wer123mitglied123):
da er im Video genau zu sehen ist und jetzt wir uns fragen was er da sagen soll

Echte Reue und Einsicht zeigen und das auch kommunizieren.



Zitat (von wer123mitglied123):
6. welche auswirkung es auf seine Zukunft haben wird ( also wie man z.b einen Eintrag im Führungszeugnis verhindern kann)

Kommt darauf an, ob er sich entscheidet solche Dummheiten zu lassen oder sich bessere Techniken und bessere Komplizen zuzulegen.

Eintrag im Führungszeugnis ist beim Sohn unwahrscheinlich - das dürfte noch Jugendstrafrecht angewendet werden.



Zitat (von wer123mitglied123):
7. Ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt das Strafverfahren einzustellen

Ja, aber das entscheidet die Staatsanwaltschaft / das Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Würden sie zur polizeilischen Vorladung gehen oder würden sie lieber von Ihrem Schweigerecht gebrauch machen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da die Sache ja doch klar auf Hand liegt und im Club bereits zugegeben wurde, macht es doch keinerlei Sinn vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich so die Gelegenheit entgehen zu lassen, ein paar Pluspunkte zu sammeln, indem man Einsicht und Reue bekundet und das mit ins Protokoll aufnehmen lässt.

Ansonsten muss man hier auch zwischen dem Sohn und dem Freund unterscheiden. Beim Freund ist zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, da er 21 ist. Beim Sohn, mit 19 Jahren, ist noch Jugendrecht möglich. Der Sohn wird wahrscheinlich also günstiger aus der Sache herauskommen, als der Freund.

Wenn beim Sohn Jugendstrafrecht angewendet wird, ist es auch relativ egal ob das Verfahren eingestellt wird, z.b. gegen die Auflage von Sozialstunden, oder ob er zu Sozialstunden verurteilt wird. Beides käme nicht ins Führungszeugnis oder BZR, sondern nur Erziehungsregister.

Zumindest um einen Eintrag im Führungszeugnis wird auch der Freund herumkommen, wenn er tatsächlich Ersttäter ist.

Zum Begriff Ersttäter hat Harry ja schon erklärt: Ersttäter ist man, wenn man überhaupt zum ersten Mal eine Straftat begeht.

Ersttäter ist man nicht, wenn man zwar zum ersten Mal einen Diebstahl begeht, aber z.b. vorher schon eine Körperverletzung (oder was auch immer) begangen hat.

Die Kosten für einen Anwalt lohnen sich in diesem Fall nicht. Die Tat ist doch klar nachgewiesen. Und übrigens: selbst wenn es eine Rechtsschutzversicherung gäbe, zahlt die in solch einem Fall (Vorsatz) nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es noch eine Möglichkeit das Verfahren Einzustellen also gegen eine Auflage. Wenn ja wie ist das möglich also bei wem muss ich mich melden. Und wie teuer wäre das. Ich habe irgendwo gelesen dass es im Ermittlungsverfahren noch am besten ginge also ein paar Tipps hierzu wären sehr hilfreich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja noch eine kurze Frage. Als die Polizei vor Ort war haben die beiden Jungs keine Aussage abgegeben.
Die Frage ist wir haben keine Akteneinsicht. Mein Sohn hatte nur eine kurze Scene gesehen wie er das Handy seinem Freund gegeben hat, aber da es ein Club ist rechnet er ( weil es auch an einer freien Stelle gemacht hat ) dass sie den Diebstahl auch auf kamera haben. Daher die Frage ist es wirklich besser Einsicht zu zeigen oder die Aussage zu verweigern in der Hoffnung dass man da besser rauskommt ( unter der Berücksichtigung der gegeben Situation). Es wäre sehr lieb wenn die Antwort begründet wäre um es besser nachzuvollziehen und mit welchen positiven Folgen man beim Geständnis bzw. Beim schweigen rechten kann. Vielen Dank im voraus das beutet mit wirklich viel.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Da die Sache ja doch klar auf Hand liegt und im Club bereits zugegeben wurde, macht es doch keinerlei Sinn vom Schweigerecht Gebrauch zu machen und sich so die Gelegenheit entgehen zu lassen, ein paar Pluspunkte zu sammeln, indem man Einsicht und Reue bekundet und das mit ins Protokoll aufnehmen lässt.

Ansonsten muss man hier auch zwischen dem Sohn und dem Freund unterscheiden. Beim Freund ist zwingend Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, da er 21 ist. Beim Sohn, mit 19 Jahren, ist noch Jugendrecht möglich. Der Sohn wird wahrscheinlich also günstiger aus der Sache herauskommen, als der Freund.

Wenn beim Sohn Jugendstrafrecht angewendet wird, ist es auch relativ egal ob das Verfahren eingestellt wird, z.b. gegen die Auflage von Sozialstunden, oder ob er zu Sozialstunden verurteilt wird. Beides käme nicht ins Führungszeugnis oder BZR, sondern nur Erziehungsregister.

Zumindest um einen Eintrag im Führungszeugnis wird auch der Freund herumkommen, wenn er tatsächlich Ersttäter ist.

(Vorsatz) nicht.


-- Editiert von wer123mitglied123 am 24.02.2020 00:44

-- Editiert von wer123mitglied123 am 24.02.2020 00:47

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Gibt es noch eine Möglichkeit das Verfahren Einzustellen also gegen eine Auflage. Wenn ja wie ist das möglich also bei wem muss ich mich melden. Und wie teuer wäre das. Ich habe irgendwo gelesen dass es im Ermittlungsverfahren noch am besten ginge also ein paar Tipps hierzu wären sehr hilfreich


Man lässt im Rahmen der polizeilichen Vernehmung eine entsprechende Bitte mit ins Protokoll aufnehmen.

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Daher die Frage ist es wirklich besser Einsicht zu zeigen oder die Aussage zu verweigern in der Hoffnung dass man da besser rauskommt ( unter der Berücksichtigung der gegeben Situation).


Die "gegebene Situation" ist doch diese:

Zitat:
Dieser hat dann kooperiert indem er sein Freund gerufen hat und der dann das Handy dem Mädchen zurückgegeben hat


Was soll eine Aussageverweigerung da bringen? Denken Sie irgendjemand hat vor diesem Hintergrund und der bekannten Videoszene Zweifel an der Täterschaft der beiden?

Ein Geständnis, Einsicht und Reue werden immer(!) mildernd gewertet und sind auch geeignet eine Einstellung, ggf. gegen Auflage zu forcieren.

Besser als damit kommt man garantiert nicht "da raus".

Zitat (von wer123mitglied123):
bzw. Beim schweigen rechten kann.


Zumindest ist das Risiko einer Anklageerhebung mit anschließender Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter signifikant größer als beim Geständnis.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Wenn ja wie ist das möglich also bei wem muss ich mich melden.


Bei deinem Sohn. Anderen gegenüber bist du nämlich nicht mehr vertretungsberechtigt für ihn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Lohnt es sich hier in dem Fall einen Rechtsanwalt einzuhalten der sich um alles kümmern soll oder reicht es auch wenn der nur die Akteneinsicht besorgt oder sollte man hier komplett ohne Strafverteidiger arbeiten

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Lohnt es sich hier in dem Fall einen Rechtsanwalt einzuhalten der sich um alles kümmern soll oder reicht es auch wenn der nur die Akteneinsicht besorgt oder sollte man hier komplett ohne Strafverteidiger arbeiten


Das habe ich schon am 22.02. beantwortet:

Zitat:
Die Kosten für einen Anwalt lohnen sich in diesem Fall nicht. Die Tat ist doch klar nachgewiesen.


Wenn man unbedingt einem RA 1.000,00 Euro zu verdienen geben will, damit der sich um das kümmert, was man ebensogut selbst machen kann, kann man das natürlich machen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Lohnt es sich hier in dem Fall einen Rechtsanwalt einzuhalten der sich um alles kümmern soll oder reicht es auch wenn der nur die Akteneinsicht besorgt oder sollte man hier komplett ohne Strafverteidiger arbeiten


Das habe ich schon am 22.02. beantwortet:

Zitat:
Die Kosten für einen Anwalt lohnen sich in diesem Fall nicht. Die Tat ist doch klar nachgewiesen.


Wenn man unbedingt einem RA 1.000,00 Euro zu verdienen geben will, damit der sich um das kümmert, was man ebensogut selbst machen kann, kann man das natürlich machen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Forensiker
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist dein Sohn denn schon offiziell als Beschuldigter geführt? Also inklusive Belehrung zu seinen Rechten als Beschuldigter?

Das klingt zwar erst mal komisch, aber die Situation ist als Beschuldigter besser, da er im Gegensatz zu einem Zeugen die Aussage verweigern kann und auch nicht die Wahrheit sagen muss. Dazu hat er das Recht auf einen Plichtverteidiger.

Allerdings würde ich immer dazu raten alle Taten zu gestehen, die unbestreitbar mittels Video bewiesen werden.
In dem Fall also die komplette eine Tat.

Zum Thema Verfahrenseinstellung solltet ihr euch auch über den Täter-Opfer-Ausgleich informieren.
Der fängt mit einer ehrlichen Entschuldigung beim Opfer an.
So etwas kommt beim Richter immer gut an.

Falls es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt, es bei diesem klaren Sachverhalt bleibt und dein Sohn sofort gesteht, wird die Verhandlung aber wohl nur etwa eine Stunde dauern.

-- Editiert von Forensiker am 25.02.2020 01:21

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Forensiker):
Ist dein Sohn denn schon offiziell als Beschuldigter geführt?


Beschuldigter ist man sobald ein Ermittlungsverfahren gegen einen eingeleitet wurde. Da in Deutschland Amtsermittlungspflicht herrscht und die Polizei vor Ort war...

Zitat (von Forensiker):
Das klingt zwar erst mal komisch, aber die Situation ist als Beschuldigter besser, da er im Gegensatz zu einem Zeugen die Aussage verweigern kann


Auch als Zeuge kann er die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde.

Zitat (von Forensiker):
Dazu hat er das Recht auf einen Plichtverteidiger.


Wie kommst du darauf?

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Update zur aktuellen Situation:
Sein Freund (21 Jahre ) hat den Plan bei der Zeugenaussage zu sagen dass er dachte dass es das Telefon meines Sohnes wäre, bzw. irgendwie zu vermitteln dass er nicht wusste dass es sich um ein geklautes Handy handelte. Im Video sieht man wie mein Sohn das handy auf die Theke hinlegt und seinem Freund auf das Handy zeigt und was ganz kurzes ihm sagt. Dieses Video hat er von dem Security Typen gezeigt bekommen eine Einsicht haben wir nicht gemacht. Das Handy hat der Freund dem Mädchen auch am Ende zurück gegeben also es ist kein Schaden bei dem Mädchen entstanden. Meine Frage ist wenn sein Freund mit der Ausrede durchkommt und die Anzeige fallen gelassen wird ändert bzw. verschlechtert sich die Situation für meinen Sohn und was passiert wenn die Staatsanwaltschaft die Ausrede seines Freundes als eine Lüge sieht wie sehen die Chancen für seinen Freund und meinen Sohn aus. Achja und wenn sein Freund die Ausrede der Polizei sagt. Was soll jetzt mein Sohn am besten bei der Vorladung sagen. Soll er immer noch Reue zeigen und den Fehler einsehen und bitten dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt werden soll oder soll er jetzt von seinem schweigereicht Gebrauch machen.
2. Gibt es immer noch einen Täter Opfer Ausgleich weil das Mädchen hat doch ihr Handy zurück bekommen (unbeschadet)
3.was meint ihr wird es durch ein Strafbefehl enden oder wird mein Sohn vor das Jugendgericht gehen und wenn ja wie kann man eine gerichtliche Sitzung am besten vermeiden
Vielen Dank im vorraus

-- Editiert von wer123mitglied123 am 26.02.2020 16:37

-- Editiert von wer123mitglied123 am 26.02.2020 16:39

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

"hat den Plan bei der Zeugenaussage zu sagen dass er dachte dass es das Telefon meines Sohnes wäre, bzw. irgendwie zu vermitteln dass er nicht wusste dass es sich um ein geklautes Handy handelte...."
-> Also im Klartext: Der Kumpel will den Sohn des/der Fragestellers/in als Allein-Schuldigen darstellen.
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr ...

Ansonsten:
2) Täter-Opfer-Ausgleich kann es auch geben, wenn kein materieller Schaden mehr besteht.
3) Strafbefehle sind im Jugendrecht nicht möglich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Für den Sohn ändert sich nichts, egal ob der Freund mit seiner Aussage/Lüge durchkommt.

Zitat (von wer123mitglied123):
Soll er immer noch Reue zeigen und den Fehler einsehen und bitten dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt werden soll


Ja, das sollte er. Und wenn er nicht alleine hängen will, sollte er auch dabei bleiben, dass der Freund tatbeteiligt war. Natürlich nur, wenn das der Wahrheit entspricht.

Zitat (von wer123mitglied123):
3.was meint ihr wird es durch ein Strafbefehl enden


Strafbefehle gibt es im Jugendrecht nicht. Wenn alles läuft wie geplant endet es mit einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, also ohne Gericht(sverhandlung)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
3.was meint ihr wird es durch ein Strafbefehl enden


Strafbefehle gibt es im Jugendrecht nicht. Wenn alles läuft wie geplant endet es mit einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, also ohne Gericht(sverhandlung)

Aber wenn jetzt mein Sohn ist 19 Jahre alt also ist ein heranwachsender gilt dort immer noch die Regel dass es dort kein Strafbefehl gibt. Und wenn er Reue zeigt und es eingestellt wird gibt keine Strafe ? Das hab ich jetzt nicht so genau verstanden also kann mir nicht vorstellen dass er ohne Strafe davon kommt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Aber wenn jetzt mein Sohn ist 19 Jahre alt also ist ein heranwachsender...


Dann wird vor dem Jugendrichter verhandelt. Beim Heranwachsenden muss das Gericht - evt. mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe - feststellen, ob die Tat eher jugendtypisch ist und/oder ob erhebliche Reifeverzögerungen in der Person des Täters vorliegen und entscheidet dann, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Aber eben alles vor dem Jugendrichter, heißt es gibt auch da keinen Strafbefehl.

-- Editiert von Dirrly am 26.02.2020 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
[
Dann wird vor dem Jugendrichter verhandelt. Beim Heranwachsenden muss das Gericht - evt. mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe - feststellen, ob die Tat eher jugendtypisch ist und/oder ob erhebliche Reifeverzögerungen in der Person des Täters vorliegen und entscheidet dann, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Aber eben alles vor dem Jugendrichter, heißt es gibt auch da keinen Strafbefehl.

-- Editiert von Dirrly am 26.02.2020 19:34


Und mit welchen Strafen kann man vor beiden Gerichten rechnen

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
"
2) Täter-Opfer-Ausgleich kann es auch geben, wenn kein materieller Schaden mehr besteht.
.


Mit welchem Ausgleich kann man rechnen wenn sie das Handy wieder bekommen hat

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von wer123mitglied123):
Mit welchem Ausgleich kann man rechnen wenn sie das Handy wieder bekommen hat


Ein Täter-Opfer-Ausgleich hat nichts mit Geld oder Zahlungen zu tun. Dabei geht es darum, dass der Täter die Verantwortung für seine Tat übernimmt, die Tat bereut, sich entschuldigt, sich evt. mit dem Opfer ausspricht usw.


Zitat (von wer123mitglied123):
Und mit welchen Strafen kann man vor beiden Gerichten rechnen


Da tue ich mich immer schwer mit der Einschätzung. Beim Jugendrecht eine Verwarnung mit Sozialstunden evt. beim Erwachsenenstrafrecht maximal eine geringere Geldstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Naja, ich kann mich ganz dunkel an einen Fall hier in diesem Forum erinnern, wo ein besorgter Vater eines straffälligen Heranwachsenden einen teuren Anwalt beauftragt hat, alles dafür zu tun, dass es nur keine öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den Sohn gibt. Der Anwalt hat es geschafft, die Justiz von der Anwendung des Erwachsenenrechts zu überzeugen (obwohl das ja weit weniger großzügig ist als das Jugendrecht). Die Justiz hat dann einen gepfefferten Strafbefehl rausgehauen, so dass sich die Aktion des Anwalts finanziell alles andere als gelohnt hat. Aber die Tatsache, dass der Sohn um eine öffentliche Gerichtsverhandlung drumherumkommt, war dem Vater wohl extrem viel wert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo drkabo,

und was hat das jetzt mit dem Thread hier zu tun?

Außerdem, was meinst du mit "Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr ..."?
Der Sohn hätte doch überhaupt keinen Schaden dadurch.

Der Plan den der Freund hat dürfte sogar von den meisten Anwälten fast genau so kommen (mir war nach der Schilderung auch völlig unklar, wo der Freund überhaupt etwas Strafbares gemacht habe soll).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
alles dafür zu tun, dass es nur keine öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den Sohn gibt.

Heißt bei meinem Sohn wird es eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht geben ????

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
alles dafür zu tun, dass es nur keine öffentliche Gerichtsverhandlung gegen den Sohn gibt.

Heißt bei meinem Sohn wird es eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht geben ????
Und kurz nochmals zur Abfrage eine Strafe die vor dem Jugendgericht getroffen wurde in Form von Sozialarbeit wird nicht im Führungszeugnis aufgeschrieben oder und
2. Wie wahrscheinlichch sieht ihr es dass
man das Verfahren bei meinem Sohn gegen eine Auflage beenden kann

-- Editiert von wer123mitglied123 am 26.02.2020 22:30

-- Editiert von wer123mitglied123 am 26.02.2020 22:32

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

@reckoner
"und was hat das jetzt mit dem Thread hier zu tun?"
-> Dem Fragesteller / Der Fragestellerin scheint es ja stark darum zu gehen, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Da wollte ich darauf hinweisen, dass das schonmal geklappt hat - allerdings unter Inkaufnahme einer erhöhten Strafe.

"Außerdem, was meinst du mit "Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr ..."?"
-> Naja, vorher war er einer von zwei Beschuldigten, dann wäre er alleiniger Beschuldigter. Wäre ich der Sohn, würde es mich massiv ärgern, wenn mein Kumpel mir die alleinige Schuld zuschiebt, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen.

@Fragesteller
"Heißt bei meinem Sohn wird es eine Gerichtsverhandlung vor dem Jugendgericht geben ????"
-> Wenn(!) es keine Einstellung gibt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12323.10.2020 21:43:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicher dass es trotz so geringem Wertgegenstandes vor Gericht kommt, da es ja wieder zurück gegeben wurde ....
Und wenn ja müssen wir auch die Gerichtskosten tragen ??
Ich bin gerade außer der Verfassung da mehrere Leute verschiedene Versionen schreiben


Wäre also lieb wenn jmd schreiben könnte wie es weiter ginge wenn mein Sohn bei der Polizeilichen Einladung seine Schuld eingesteht und um eine Einstellung gegen eine Auflage bittet.
Und wo bzw. Wer über seine Strafe entschieden wird

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sicher dass es trotz so geringem Wertgegenstandes vor Gericht kommt, da es ja wieder zurück gegeben wurde ....
Wie soll das hier jemand sagen können?

Zitat:
Und wenn ja müssen wir auch die Gerichtskosten tragen ??
Ja (außer bei Freispruch, dürfte hier aber sehr unwahrscheinlich sein).

Zitat:
Wäre ich der Sohn, würde es mich massiv ärgern, wenn mein Kumpel mir die alleinige Schuld zuschiebt, um sich selbst aus der Affäre zu ziehen.
Klar, das hab' ich schon verstanden. Da es die Strafe aber nicht erhöht, warum sollte einen das ärgern? Wenn es nicht nur zwei Täter wären könnte es sogar ein Vorteil sein.

Noch was zur Aussage bei der Polizei: Wenn dann würde ich als Elternteil den Sohn begleiten, und dabei neutral auftreten (also nicht als Fürsprecher für den Sohn).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da es die Strafe aber nicht erhöht, warum sollte einen das ärgern?

Weil es Leute gibt die von "Freund" eine andere Vorstellung haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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