Diebstahl / Hehlerei ebay

7. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
RechtlicherBeistand
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl / Hehlerei ebay

Hallo in die Runde,
ich habe bei ebay einen Artikel für 200€ gekauft. Wir haben uns dann aber doch anders entschieden und ich wollte ihn gleich wieder verkaufen. Da es ein Schnäppchen war, habe ich ihn höher eingestellt. Ein Käufer hätte ihn für 380€ gekauft. Heute war nun die Polizei da und hat ihn beschlagnahmt, da er gestohlen wurde. Davon hatte ich keine Ahnung. Der Artikel war gebraucht und kostet neu ca. 500€.
Muss ich hier mit weiteren Schritten rechnen?
Viele Grüße




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von RechtlicherBeistand):
Muss ich hier mit weiteren Schritten rechnen?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.02.2022 23:25:13
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Eigentümer bleibt der Bestohlene (irgendwie logisch). Du hast einen Anspruch gegenüber deines Verkäufers auf einen solchen (nicht geklauten) Artikel für den vereinbarten Preis oder mindestens über die Rückerstattung des Kaufpreises (realistischer). Ansonsten bist du im Strafverfahren Zeuge und zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Strafbar hast du dich nicht gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RechtlicherBeistand
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja


Danke für die Rückmeldung!

Mit welchen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von RechtlicherBeistand):
Mit welchen ?

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz, Verschaffung mängelfeier Ware)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RechtlicherBeistand
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz, Verschaffung mängelfeier Ware)


Danke

D.h. Strafrechtliche Ermittlung gegen den Dieb und ich habe zivilrechtliche Forderungen gegen den Verkäufer ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128886 Beiträge, 41147x hilfreich)

Zitat (von RechtlicherBeistand):
D.h. Strafrechtliche Ermittlung gegen den Dieb

Die Ermittlungen richten sich erst mal gegen alle Beteiligten, denn erst mal muss die Polizei ja feststellen wer mit welchem Status beteiligt ist.



Zitat (von RechtlicherBeistand):
und ich habe zivilrechtliche Forderungen gegen den Verkäufer ?

Unter Umständen ja.
Gleiches gilt für den Käufer, der hätte in der Regel alle Ansprüche gegen Dich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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