Hallo in die Runde,
ich habe bei ebay einen Artikel für 200€ gekauft. Wir haben uns dann aber doch anders entschieden und ich wollte ihn gleich wieder verkaufen. Da es ein Schnäppchen war, habe ich ihn höher eingestellt. Ein Käufer hätte ihn für 380€ gekauft. Heute war nun die Polizei da und hat ihn beschlagnahmt, da er gestohlen wurde. Davon hatte ich keine Ahnung. Der Artikel war gebraucht und kostet neu ca. 500€.
Muss ich hier mit weiteren Schritten rechnen?
Viele Grüße
Diebstahl / Hehlerei ebay
7. Oktober 2021
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2021 | 21:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Diebstahl / Hehlerei ebay
#1
Antwort vom 7. Oktober 2021 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Muss ich hier mit weiteren Schritten rechnen?
Ja.
#2
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 17:19
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 29x hilfreich)
Eigentümer bleibt der Bestohlene (irgendwie logisch). Du hast einen Anspruch gegenüber deines Verkäufers auf einen solchen (nicht geklauten) Artikel für den vereinbarten Preis oder mindestens über die Rückerstattung des Kaufpreises (realistischer). Ansonsten bist du im Strafverfahren Zeuge und zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Strafbar hast du dich nicht gemacht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 18:24
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Ja
Danke für die Rückmeldung!
Mit welchen ?
#4
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :Mit welchen ?
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz, Verschaffung mängelfeier Ware)
#5
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 21:37
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :Strafrechtliche Ermittlungsverfahren, zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz, Verschaffung mängelfeier Ware)
Danke
D.h. Strafrechtliche Ermittlung gegen den Dieb und ich habe zivilrechtliche Forderungen gegen den Verkäufer ?
#6
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (128886 Beiträge, 41147x hilfreich)
Zitat :D.h. Strafrechtliche Ermittlung gegen den Dieb
Die Ermittlungen richten sich erst mal gegen alle Beteiligten, denn erst mal muss die Polizei ja feststellen wer mit welchem Status beteiligt ist.
Zitat :und ich habe zivilrechtliche Forderungen gegen den Verkäufer ?
Unter Umständen ja.
Gleiches gilt für den Käufer, der hätte in der Regel alle Ansprüche gegen Dich.
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