Diebstahl - Klamotten Bücher

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Vita-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl - Klamotten Bücher

Hallo Ihr,

ich bin neu hier und habe eine Frage, es wäre sehr nett, wenn mir jemand irgenwelche Einschätzungen dazu geben könnte:

eine liebe Freundin von mir wurde vom wilden Hafer gestochen und hat geklaut, Bücher und Klamotten in insgesamt 3 Geschäften. Die Sachen waren wohl insgesamt ca. 400 Euro wert und sie wurde mit allem in der Buchhandlung erwischt.
Weiß irgendwer, was jetzt passieren kann? Sie sitzt hier und zittert ziemlich.

Liebe Grüße und Danke,

Vita-21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Link: Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Vita,
hat die Freundin denn Sicherungsetiketten (alarmauslösende) entfernt oder gar bei Kleidungsstücken diese "Sicherungsknöpfe" entfernt?
Falls nicht, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl; sollte sie strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten sein, wird sie eine Geldstrafe bekommen (wenn sie geständig war, kann es sein, daß sie einen Strafbefehl bekommt, oder aber - je nach Laune des Staatsanwaltes - eine öffentliche Klage).
Meine Prognose ist vage, da niemand vorhersehen kann, was passiert.
In welchem Bundesland ist es denn passiert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Hallo Hilflos!,

quote:
hat die Freundin denn Sicherungsetiketten (alarmauslösende) entfernt oder gar bei Kleidungsstücken diese Sicherungsknöpfe entfernt?
Falls nicht, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl
Auch bei einem Entfernen dieser alarmauslösenden elektromagnetischen Sicherheitsetiketten verbleibt es in der Regel bei einem einfachen Diebstahl gemäß §242. Und jetzt frage ich Sie: Wodrin liegt das begründet?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vita-21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sagt sie hat keine Sicherheitsetiketten entfernt, sie ist Ersttäterin und ihre Sorge war jetzt vor allem die Höhe des Warenwertes und die Deliktschwere, da Sie ja gleich in drei Läden klauen gehen musste...
Da ich gerade in einem anderen Forum gelesen habe, dass eine Entschuldigung in Briefform nicht schlecht ist und sie die Sache ja bereut, hat sie jetzt gerade an die Buchhandlung und die Klamottenläden geschrieben, ist das gut?
PAssiert ist es in Hessen.

-- Editiert von Vita-21 am 03.04.2006 19:15:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Sagen Sie, haben Sie den Rechtsartikel gelesen? Wenn Sie dies getan haben, dann sollten all diese Fragen beantwortet sein. Aber lesen müssen Sie ihn schon selbst. Ich denke das eigene Lesen ist das Mindeste an Aufwand, den der Informationssuchende selbst aufbringen kann und sollte.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 03.04.2006 22:38:22

0x Hilfreiche Antwort

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